Der Sachstandsbericht des Sozialamtes zum SGB II Vollzug in Erlangen wird zur Kenntnis genommen.
Ebenso wird der für den HFPA bestimmte Sachstandsbericht der GGFA mit dem Eingliederungsbericht 2012 zur Kenntnis genommen.
- aktuelle
Zahlenentwicklung
bei der Anzahl der im SGB II-Bezug stehenden Personen und
Bedarfsgemeinschaften in Erlangen zeigt sich nach wie vor eine sehr stabile
Lage – im Vergleich zu 2012 allerdings eher mit einer minimalen Tendenz nach
oben.
Das Gleiche gilt für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und
Arbeitslosenquoten, die im April 2013 gegenüber dem Vormonat unverändert
geblieben sind (4,2% für Erlangen insgesamt, 2,5% im SGB II Bereich).
Dagegen lässt sich aus anderen Statistiken durchaus eine erfolgreiche
Arbeit der Sozialverwaltung bei der Armutsbekämpfung nachweisen – insbesondere
wenn sie gezielt erfolgt, wenn sie möglichst frühzeitig einsetzt und wenn sie
dienststellen-übergreifend erfolgt (bei unserem Status als Optionskommune sind
die Voraussetzungen dafür gegeben). Dazu wird auf die in der Anlage abgedruckte
Statistik der Erlanger Stadtwerke über die Anzahl der in Erlangen verfügten
Stromsperren wegen ausstehender Stromschulden in den Jahren 2010 bis 2013 (1.
Quartal) verwiesen. Der sehr erfreuliche und kontinuierliche Rückgang dieser
Vorfälle hat sicherlich damit zu tun, dass in koordinierter und abgestimmter
Weise sowohl die einschlägigen SGB II-Instrumente gezielt genutzt werden
(Mietschuldenübernahme) und dass auch der Einsatz unserer, seit 2009 tätigen
Sozialpädagoginnen in Abt. 503 (Beratung und Unterstützung spätestens bei
drohender Zwangsräumung) sich positiv bemerkbar macht. Schließlich kommt uns
auch die gute und enge Kooperation mit dem, seit 2011 existierenden
„Sonderfonds gegen Armut und Obdachlosigkeit in Erlangen“ (siehe Vortrag von H.
Pfarrer Mann in der letzten SGA-Sitzung) sehr zugute.
- organisatorische
Veränderungen in der Abteilung 501 im Sozialamt
Im Vergleich zur Zeit vor Inkrafttreten des Hartz IV-Gesetzes zum
01.01.2005 hat sich die Anzahl der Beschäftigten in der Abteilung 501 in etwa
verdoppelt, ohne dass es zu organisatorischen Veränderungen gekommen wäre. Auf
Drängen des Personalamtes wurde deshalb im vergangenen Jahr eine externe
Organisationsuntersuchung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jetzt im
Frühjahr 2013 umgesetzt worden sind.
Wichtigste Veränderung ist dabei, dass die ca. 25
LeistungssachbearbeiterInnen in 2 Teams mit jeweils eigener Teamleitung
zusammen gefasst sind, die für ihren Bereich auch Personal- und
Leitungsverantwortung wahrnehmen. Im 3. Team – direkt der Abteilungsleitung
unterstellt – sind sämtliche Spezialfunktionen angesiedelt (Haushalt und Abrechnung,
Statistik und Datenverarbeitung, Unterhalt, Außendienst, Bildung und Teilhabe,
Ordnungswidrigkeiten). Lediglich die SGB II Widerspruchsstelle bleibt wie
bisher direkt der Amtsleitung zu geordnet.
Diese differenziertere Organisationsstruktur schafft auch die
Möglichkeit, systematischer als bisher weitere notwendige Aufgaben anzugehen
(z.B. systematischere Einarbeitung neuer Mitarbeiter, systematisches internes
Controlling durch regelmäßige Stichproben von Einzelfällen oder Fallgruppen,
Verbesserungen in der internen Fortbildung usw.). Die Umsetzung dieser
organisatorischen Veränderungen, die mit einer vollständigen Neuverteilung der
einzelnen Fälle auf die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter verbunden war,
konnte im Laufe des April 2013 abgeschlossen werden.
- gesetzliche
Änderungen
Aufgrund der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und
Bundesrat sowie aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl sind wohl in der
nächsten Zeit keine Aktivitäten des Gesetzgebers im SGB-II Bereich zu erwarten.
Andererseits scheint sich bei den maßgeblichen Stellen in Berlin mittlerweile
herum gesprochen zu haben, dass die gesetzlichen Regeln des SGB II in ihrer
Komplexität und Differenziertheit – ergänzt durch die nicht im Gesetz
enthaltenen weiteren Verkomplizierungen durch die Rechtsprechung – dringend
einer Durchforstung, Überarbeitung und auch Vereinfachung bedürfen (so hatte
z.B. kürzlich der Bundesrechnungshof die Auffassung vertreten, dass von den SGB
II-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern allein im Bereich des Sozialversicherungsrechts
ein Ausmaß an Fachkenntnissen vorausgesetzt wird, das eigentlich bei jedem
Beschäftigten eine komplette Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellter
noch zusätzlich erfordern würde).
Bund und Länder haben sich deshalb kurzfristig dazu entschlossen, die
Zeit bis zur Bundestagswahl dazu zu nutzen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
Änderungsvorschläge und Vereinfachungsvorschläge zum SGB II zu sammeln und auf
ihre Realisierung hin zu überprüfen. Die Verwaltung begrüßt natürlich dieses
Vorgehen – erwartet sich jedoch auch keine schnelle Erleichterung. Denn es ist
zu erwarten, dass eine künftige Gesetzesvereinfachung wohl umso länger auf sich
warten lassen dürfte, je umfassender und wirksamer sie angelegt ist.
In einem Teilbereich allerdings haben sich die Gesetzgebungsorgane
bereits im Februar und März auf eine kleine Gesetzesänderung verständigt, die
zum 01.08.2013 in Kraft treten wird. Es handelt sich um geringfügige
Verfahrenserleichterungen im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen(siehe
Anlage: Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom 7.5.2013). Dieser
politische Minimalkonsens über bürokratische Erleichterungen ist allerdings für
die praktische Umsetzung von äußerst geringer Bedeutung, da die Verwaltung sich
im Regelfall bereits bisher stets bemüht hatte „bürokratische Exzesse“
möglichst zu vermeiden. So ist es z.B. jetzt unter dem neuen Begriff der „berechtigten
Selbsthilfe“ auch offiziell erlaubt z.B. die Kosten einer eintägigen
Klassenfahrt auch nachträglich als Bildung- und Teilhabeleistung an die Eltern
zu erstatten, wenn eine vorherige Beantragung – z. B. aus zeitlichen Gründen -
nicht möglich war und die Kosten deshalb vom Leistungsberechtigten schon
verauslagt wurden. Die Bürokratielastigkeit bei den Bildungs- und
Teilhabeleistungen wird dadurch nur unwesentlich gemindert.
- zur bevorstehenden
Revision der Bundeserstattungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen
Im seinerzeitigen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zur Einführung der
Bildungs- und Teilhabeleistungen ist festgelegt, dass der Bund die Sachausgaben
der Kommunen für Bildungs- und Teilhabeleistungen in vollem Umfang erstattet.
Da der dafür notwendige Finanzaufwand damals nur grob geschätzt werden konnte,
wurde für die Jahre 2011 und 2012 ein Erstattungssatz des Bundes in Höhe von
jeweils 5,4% der örtlichen KdU-Ausgaben als Bundeserstattung angesetzt.
Nach dem Gesetz ist für das Frühjahr 2013 eine Spitzabrechnung der
Ist-Ausgaben 2012 mit einer entsprechenden Anpassung der Bundeserstattung 2013
vorgeschrieben. Dadurch wird sich die Höhe der Bundeserstattungen - beginnend
ab 01.01.2013 – nicht mehr auf 5,4% der örtlichen KdU-Ausgaben, sondern auf den
im jeweiligen Vorjahr tatsächlich benötigten Bildungs- und Teilhabeaufwand
verändern.
Die entsprechenden Ergebniszahlen über den tatsächlichen Bildungs- und
Teilhabeaufwand in 2012 aus allen deutschen Kommunen wurden bis Ende März von
den Ländern an den Bund weitergeleitet. Die entsprechende Revisionsverordnung
des Bundes über die Festlegung der Höhe der Bundeserstattungen 2013 ist in den
nächsten Wochen zu erwarten (Entwurf zum Stand 3.5.2013 siehe Anlage).
Nach den uns vorliegenden Informationen kann – entgegen ursprünglichen
Befürchtungen – damit gerechnet werden, dass vom Bund in dieser
Rechtsverordnung keine bundeseinheitliche, sondern 16 unterschiedliche,
länderspezifische Erstattungsquoten festgelegt werden. Damit wäre sicher
gestellt, dass z.B. das Land Bayern für 2013 vom Bund exakt soviel
Erstattungszahlungen erhalten wird, wie sämtliche bayerische Kommunen in 2012
für Bildung und Teilhabe ausgegeben haben. Bei einer differenzierten
Weitergabe des Geldes durch den Freistaat Bayern an die bayerischen Kommunen
wäre auch sichergestellt, dass jede bayerische Kommune in 2013 auch genau so
viele Bundeserstattungen erhält, wie sie in 2012 an Bildungs- und
Teilhabekosten verbraucht hat.
Leider ist jedoch nach wie vor bis jetzt keine Bereitschaft des
Freistaats Bayern zu erkennen, diese erhaltenen Bundeserstattungen
kommunalscharf an die bayerischen Städte und Landkreise weiter zu geben.
Während deutscher Städtetag und deutscher Landkreistag eine solche
„kommunalscharfe“ Weitergabe der Bundeserstattungen vehement fordern und
während andere Bundesländer diese Handhabung längst verbindlich beschlossen
haben, weigert sich das bayerische Sozialministerium nach wie vor ohne ausdrückliche
Aufforderung der bayerischen kommunalen Spitzenverbände entsprechend tätig zu
werden. Da das Bildungs- und Teilhabepaket in der Stadt Erlangen überdurchschnittlich
gut, also mit entsprechend hohen Ausgaben umgesetzt wurde, würde diese
Verweigerungshaltung des BayStMAS in der Stadt Erlangen zu erheblichen Mindereinnahmen
führen.
Im Einzelnen hat nach unseren Informationen die Spitzabrechnung der
Bildungs- und Teilhabeausgaben in Deutschland im Jahr 2012 folgende Ergebnisse
gebracht:
Ø deutschlandweit wurden in 2012 vom Bund
Erstattungszahlungen für die Refinanzierung von Bildungs- und Teilhabeausgaben
in Höhe von insgesamt ca. 717 Millionen € geleistet. Von den bundesdeutschen
Kommunen wurden in 2012 dagegen tatsächliche Bildungs- und Teilhabeausgaben nur
in Höhe von ca. 432,9 Millionen € ausgegeben. Dies entspricht einer
tatsächlichen Quote von 60,31%.
Ø Die entsprechenden Zahlen für Bayern lauten:
tatsächliche Erstattungszahlungen des Bundes ca. 50,9 Millionen €. Tatsächliche
B+T-Ausgaben der bayerischen Kommunen in Höhe von 27,9 Millionen €. Dies
entspricht einer Quote von 54,8%.
Ø Die entsprechenden Zahlen für Erlangen
lauten: Bundeserstattungen in Höhe von ca. 481.700 €. Tatsächliche B+T-Ausgaben
in Höhe von 439.100 €. Dies entspricht einer Quote von 91,2%.
Ø Wenn sich der Freistaat Bayern auch weiterhin
einer kommunalscharfen Weitergabe der Bundeserstattungen verweigern sollte,
könnte die Stadt Erlangen – trotz deutlich höherer B+T-Ausgaben im Vorjahr – in
2013 nur noch mit Bundeserstattungen in Höhe von ca. 267.600 € rechnen. Bei
unterstellt gleich hohen B+T-Ausgaben in Erlangen wie im Vorjahr würde der
städtische Haushalt in 2013 somit auf B+T-Ausgaben in Höhe von ca. 171.500 €
sitzen bleiben – obwohl gesetzlich eine vollständige Kostenerstattung durch den
Bund garantiert ist. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die B+T-Ausgaben
in Erlangen im laufenden Jahr 2013 vermutlich noch höher liegen werden als in
2012.
Ø Das Problem könnte sich aber noch weiter
verschärfen: Obwohl im Gesetz nicht vorgesehen, versucht der Bund seine
„Überzahlungen“ aus 2012 zusätzlich noch bei den Bundeserstattungen 2013 in
Abzug zu bringen. Er beruft sich dabei auf angebliche mündliche Zusagen der
Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuss. Sollte dieser Plan realisiert
werden, so hätte die Stadt Erlangen im laufenden Jahr nur noch Aussichten auf
Bundeserstattungen in Höhe von ca. 44.600 € - die Stadt müsste somit heuer –
bei unterstellt gleich hohen B+T-Ausgaben wie im Vorjahr - die Erlanger
Bildungs- und Teilhabeausgaben 2013 in Höhe von 394.500 € aus dem städtischen
Haushalt finanzieren, obwohl die vollständige Erstattung durch den Bund
gesetzlich vorgesehen ist.
Die Verwaltung hat dieses Problem frühzeitig erkannt und bis heute
zahlreiche Vorstöße beim BayStMAS und auch beim bayerischen Städtetag
unternommen – bisher leider noch ohne das gewünschte Ergebnis (allerdings hat
der Bayer. Städtetag gerade erst signalisiert, sich am 21.6. noch einmal mit
diesem Thema beschäftigen zu wollen). Statt dessen wurde das Sozialamt vom
Kämmerer im Vorgriff auf die drohenden Mindereinnahmen dadurch bestraft, dass
das Budgetergebnis 2012 des Sozialamtes zum Ausgleich dieser Mindereinnahmen
vorweg und einseitig um 100.000 € gekürzt wurde (siehe dazu TOP
Budgetergebnis).
- weitere
Arbeitsschwerpunkte
Zu den Themenbereichen Kosten der Unterkunft, Fortführung des
Modellvorhabens Lernförderung und Befragung der SGB II Kunden liegen in der
heutigen SGA-Sitzung gesonderte Beschlussvorlagen auf.
Bei der derzeitigen Prüfung unserer Jahresabrechnungen für 2010 und 2011
liegt nach wie vor kein Ergebnis des BMAS vor. Im Rahmen einer bundesweiten
Aktion will das BMAS bei dieser Jahresabrechnungsprüfung die personelle
Ausstattung der Jobcenter in allen Optionskommunen genauer unter die Lupe
nehmen. So wurden auch bei uns ausführliche Informationen abgefragt zur
personellen Besetzung, zur besoldungsmäßigen Eingruppierung und zur Frage der
inhaltlichen Aufgabenzuständigkeit für jede einzelne Planstelle. Über das
Ergebnis der Prüfung durch das BMAS werden wir berichten, sobald das Ergebnis
vorliegt.
Bezüglich der Arbeit des Jobcenters im Integrationsbereich wird auf den Sachstandsbericht der GGFA verwiesen, der zuständigkeitshalber auch dem HFPA vorgelegt werden müsste.
Anlagen: 1. Eckwerte
2. Mittelverbrauch
3. ESTW – Übersicht über Stromsperren 2010-2013
4. Änderungsgesetz vom 7.5.2013
5. Beschluss des DStT zur Revision des B+T-Pakets
6. Entwurf der RevisionsVO des BMAS für 2013, Stand: 3.5.2013
7. GGFA-1
8. GGFA-2
9. GGFA-3