Betreff
Übernahme von Gebühren bei Bedürftigkeit für die Mittagsbetreuung „Schülernest“ an der Pestalozzischule
Vorlage
50/121/2013
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Lösungsweg zum Ausgleich fehlender Elternbeiträge bei der Mittagsbetreuung „Schülernest“ an der Pestalozzischule wird gebilligt.


Frau Stadträtin Pfister bat in der Stadtratssitzung am 13.12.2012 um einen Bericht im Schulausschuss, wie die Übernahme von Gebühren bei Bedürftigkeit für die Mittagsbetreuung „Schülernest“ an der Pestalozzischule durch die Stadt Erlangen gelöst werden kann.

Träger der staatlich bezuschussten Mittagsbetreuung „Schülernest“ an der Pestalozzischule ist die Erlösergemeinde. Im Rahmen dieser Mittagsbetreuung werden für insgesamt 13 bedürftige Kinder aus Familien im Bezug von Transferleistungen die Kosten für das Mittagsessen von der Bildungs- und Teilhabestelle des Sozialamtes finanziert. Darüber hinaus fallen jedoch für die Mittagsbetreuung (neben dem Mittagessen) noch weitere Betreuungskosten in Höhe von 50,00 € pro Kind und Monat an, die bei fünf dieser 13 Kinder von den Eltern nicht bestritten werden können. Eine Lösung für dieses, als „Gesetzeslücke“ bezeichnete Problem konnte bisher noch nicht gefunden werden (siehe EN-Bericht vom 17.01.2013, „Bleibt Mittagsbetreuung Armen verwehrt?“).

-     Aus der Sicht des Jugendamtes ist ein Gebührenerlass in § 90 SGB VIII abschließen geregelt. Eine Gebührenübernahme durch das Jugendamt ist danach nur für Maßnahmen der Jugendhilfe möglich – die schulische Mittagsbetreuung stellt jedoch keine Jugendhilfemaßnahme dar.

-     Eine gesetzliche Gebührenübernahme durch das Sozialamt wäre nur im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets möglich. Danach können für die Kinder aus Familien von Transferleistungsempfängern die Kosten für das Mittagessen in Schulen oder die Kosten für Nachhilfe übernommen werden. Eine Kostenübernahme für eine schulische Mittagsbetreuung ist im Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht vorgesehen.

-     Im schulischen Bereich findet eine staatliche Bezuschussung von Angeboten der Mittagsbetreuung im Rahmen der Bekanntmachung des bayerischen Kultusministeriums vom 07.05.2012 statt. Danach erhält der Träger der Mittagsbetreuung – unabhängig von der Bedürftigkeit der teilnehmenden Kinder – einen bestimmten finanziellen Zuschuss pro Betreuungsgruppe und Schuljahr. Darüber hinaus anfallende Kosten müssen vom Träger der Mittagsbetreuung aufgebracht werden – sie werden im Regelfall durch Elternbeiträge finanziert. Eine Kostenübernahme dieser Elternbeiträge für bedürftige Kinder ist nicht vorgesehen.

Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass in den maßgeblichen Bestimmungen eine Kostenübernahme dieser Mittagsbetreuungskosten weder durch das Jugendamt, noch durch das Sozialamt, noch durch das Schulamt vorgesehen ist. In der Vergangenheit hat in den genannten fünf Fällen der Kinderfond der Bürgerstiftung ausgeholfen. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch die Bürgerstiftung wird von den Beteiligten jedoch nur ungern akzeptiert, da die Übernahme einer dauerhaften Kostenübernahmepflicht in bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden Fällen von der Bürgerstiftung als zu einengend und nicht zielführend angesehen wird. Es wird vielmehr die Meinung vertreten, dass ein Weg für eine Kostenübernahme durch die öffentliche Hand gefunden werden müsse da es sich nicht um singuläre Einzelfälle, sondern um regelmäßig wiederkehrende Bedarfssituationen handelt.

 

Lösungsvorschlag:

Nach Auffassung aller drei beteiligter Ämter ist eine Kostenübernahme durch eines der drei Ämter nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen – die Übernahme von Elternbeiträgen für eine schulische Mittagsbetreuung ist weder nach Jugendhilferecht, noch nach Sozialrecht, noch nach Schulrecht vorgesehen. Soweit eine Belastung der Bürgerstiftung vermieden und trotzdem eine Kostenübernahme für die Elternbeiträge bewerkstelligt werden soll, so bleibt lediglich die Möglichkeit diese Kosten im Rahmen einer freiwilligen städtischen Leistung zu übernehmen.

Um eine praktikable, gleichzeitig aber auch „bürokratie-arme“ Lösung zu finden, wird auf Vorschlag des Schulverwaltungsamtes folgender Lösungsweg empfohlen:

Die Mittagsbetreuung in der Pestalozzischule wird aus drei Quellen finanziert (staatliche Zuschüsse, städtische Zuschüsse, Elternbeiträge), wobei zum Schuljahresende für die Regierung ein Verwendungsnachweis zu erstellen ist. Sollte sich auf der Basis dieses Verwendungsnachweises am Schuljahresende ein Defizit ergeben (z.B. wie hier wegen teilweise fehlender Elternbeiträge) kann bei der Stadt ein zusätzlicher Zuschuss zum Ausgleich dieses Defizits beantragt werden. Das Schulverwaltungsamt wird sich bemühen, diesen Betrag aus dem Amtsbudget zu finanzieren. Dies erspart einen größeren Verwaltungsaufwand aller Beteiligten (individuelle Antragstellungen der Eltern, Einkommensüberprüfungen usw.).

Diese Regelung sollte bereits für das laufende Schuljahr gelten. Erste Erfahrungen mit dieser Lösung könnten dann zum Jahresende ausgewertet werden.


Anlagen:        Protokollvermerk aus der 1. Sitzung des Schulausschusses