Betreff
Weiterführung des Projektes „Optimierte Lernförderung“ im Schuljahr 2013/2014
Vorlage
50/119/2013
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Beschlussvorlage

Das Projekt „Optimierte Lernförderung“ wird in Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 unbefristet fortgeführt.


Mit Beschluss des Sozial – und Gesundheitsausschusses vom 16.05.2013 wurde die Implementierung des Projektes „Optimierte Lernförderung“ zunächst für das Schuljahr 2012/2013 beschlossen und nach Abstimmung der Prozesse mit dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Schulamt und der Volkshochschule zu Beginn des Schuljahres (bzw des 2. Schulhalbjahres) 2012/2013 in folgenden Erlanger Schulen implementiert:

·         Eichendorff – Schule

·         Hermann – Hedenus – Mittelschule

·         Ernst – Penzoldt – Schule

·         Werner – von – Siemens - Realschule

·         Pestalozzischule

Mit Beschluss des Sozial - und Gesundheitsausschusses vom 05.03.2012 wurde die Verwaltung beauftragt die Fortsetzung des Projektes vorzubereiten.

Die Lernförderung ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 durch Änderung des SGB II rückwirkend zum 01.01.2011 eingeführt wurde. Aufgrund der Erfahrungen in den ersten Monaten der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe wurde sehr schnell deutlich, dass das Instrument der Lernförderung wirklich effizient nur in und durch die Schule umgesetzt werden kann. Die inhaltliche und organisatorische Umsetzung von Lernförderung muss daher den Schulen überlassen werden, da Schule und nicht Sozialamt oder Jobcenter das Wissen und die Erfahrung mitbringen, wie Lernförderung im Sinne einer optimalen Förderung der Kinder effektiv ein – und umgesetzt werden kann.

Über dieses Projekt erhielten wesentlich mehr Kinder/Jugendliche das Angebot der Lernförderung und nahmen die Angebote der Lernförderung auch tatsächlich wahr. Ein Vergleich der Antragszahlen auf der einen Seite und der Ablehnungen auf der anderen Seite spricht für sich.

 

 

 

Antragszahlen im Vergleich mit anderen Schulen ohne Modellprojekt

 

 

 

 

 

Schuljahr 2012/2013

Gesamtzahlen

Ablehnungen

Hauptgrund

Prozentangabe

Modellprojekt

199

13

keine Grundleistung

92,31

sonstige Anträge

82

55

fehlende Mitwirkung

69,09

 

 

1

keine Grundleistung

1,82

 

Der hohe Prozentsatz (69,09 %) der Ablehnungen (außerhalb des Modellprojektes) wegen fehlender Mitwirkung zeigt deutlich, dass zahlreiche Eltern überfordert sind Lernförderung zu beantragen, die erforderlichen Unterlagen einzureichen und in einem letzten Schritt einen geeigneten Nachhilfelehrer zu organisieren. Im Gegensatz hierzu greift beim Modellprojekt die Schule unterstützend bei der Antragstellung ein, übernimmt die komplette Organisation und stellt - häufig mit Unterstützung der Volkshochschule -  die geeigneten Pädagogen zur Verfügung.

Im Projekt „Optimierte Lernförderung“ wurden im laufenden Schuljahr 199 Anträge gestellt und 186 bewilligt; sortiert nach Schulen und Rechtskreisen ergibt sich folgendes Bild:

 

Schule

SGB II

BKGG

SGB XII

Asyl

 

absol. Anträge

absol. Anträge

absol. Anträge

absol. Anträge

Eichendorffschule

65

24

1

4

Ernst-Penzoldt-Schule

24

7

0

0

Hermann-Hedenus-Mittelschule

27

5

0

0

Pestalozzischule

-

-

-

5

Werner-von-Siemens-Realschule

16

8

0

0

Gesamtsumme

132

44

1

9

 

Bezüglich der inhaltlichen Umsetzung wurde den Schulen der erforderliche Freiraum belassen. Aufgrund unterschiedlicher Philosophien und auch unterschiedlicher Schülerstrukturen (Mittelschule versus Realschule) auf der einen Seite und verschiedener bereits vorhandener Strukturen auf der anderen Seite haben die Schulen die Lernförderung sehr individuell implementiert und auch organisiert. Eine kurze Darstellung erfolgte im letzten Sozial- und Gesundheitsausschuss.

Die großen Unterschiede in den Antragszahlen spiegeln sich selbstredend auf der Kostenseite wider. Die Kosten – getrennt nach Rechtskreisen – stellen sich wie folgt dar.

 

Schule

SGB II

BKGG

SGB XII

Asyl

 

 

Gesamtkosten bis April

2013

Gesamtkos-

ten bis April

2013

Gesamtkos-ten bis April

2013

Gesamtkosten bis April

2013

Gesamtkosten bis April 2013

Eichendorffschule

 31.140 €

 11.520 €

120 €

880 €

    43.660 €

Ernst-Penzoldt-Schule

 19.200 €

   5.040 €

0

0

    24.240 €

Hermann-Hedenus-Mittelschule

 13.600 €

   2.000 €

0

0

    15.600 €

Pestalozzischule

-

-

-

6.390 €

6.390 €

Werner-von-Siemens-Realschule

 11.070 €

   5.520 €

0

0

    16.590 €

Gesamtsumme

 75.010 €

24.080 €

120 €

7.270 €

  106.480

 

 

Das folgende Schaubild zeigt die Kostenverteilung an die einzelnen Schulen.

 

Grundsätzlich werden die Kosten für dieses Projekt aus den Mitteln des Bundes für Bildung und Teilhabe ersetzt. Für das Kalender 2012 erfolgte auch eine komplette Erstattung aus Bundesmitteln. Die am 10.05.2012 beschlossene Sicherheitsreserve in Höhe von 20.000 € aus der Budgetrücklage musste nicht in Anspruch genommen werden.

Erstmals für das Kalenderjahr 2013 schreibt das Gesetz (§46 Abs. 7 SGB II) eine Revision vor, bei der die Bundeserstattung für BuT-Leistungen in 2013 auf eine Summe beschränkt werden soll, die der Summe der tatsächlich im Vorjahr (2012) verausgabten kommunalen BuT – Leistungen entspricht. Im Bundesdurchschnitt wurde nur ein Betrag in Höhe von 63,1 % der erhaltenen Bundeserstattungen von den Kommunen tatsächlich ausgegeben. Bezogen auf die bay. Kommunen lag der Durchschnittswert sogar nur bei 54,8 %.Nach dem derzeitigen Stand wird sich der Bund bei der Erstattung an die Länder an den Länderquoten orientieren. D.h. Bayern wird vom Bund genau die Summe an Leistungen erhalten, die alle Kommunen tatsächlich an BuT-Leistungen ausgegeben haben; Dies bedeutet tatsächlich eine Reduzierung von bisher 5,4 %  auf 2,96 % des Aufwandes für die Kosten der Unterkunft.

Diese Summe ist vom Land an die einzelnen Kommunen zu verteilen. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt das Land Bayern keine an den tatsächlichen Ausgaben orientierte Weiterverteilung an die Kommunen. Das würde für Kommunen – die hohe Ausgaben für Bildung und Teilhabe haben – bedeuten, dass tatsächlich nur ein Teil der tatsächlichen Ausgaben erstattet würde. Die übrigen Ausgaben müssten aus dem kommunalen Haushalt bestritten werden.

Vor diesem Hintergrund werden hohe Kosten im Bereich der Optimierten Lernförderung – nach derzeitiger Sach- und Rechtslage – in erheblichem Maße den kommunalen Haushalt belasten. 

 

Dennoch ist die Verwaltung überzeugt, dass dieses Projekt das geeignete Projekt zur Umsetzung der Lernförderung ist und unter allen Umständen fortgesetzt werden sollte.

Eine Evaluation dieses Projektes durch Auswertung von  Fragebögen der Beteiligten (Schüler, Lehrer, Pädagogen in der Bildungsarbeit) wurde aufgrund der Dauer des Projektes noch nicht durchgeführt. Es ist aber nach wie vor geplant.

Eine Bewertung an harten messbaren Faktoren wie der Verbesserung konkreter Noten wird sich immer als schwierig darstellen, da eine solche Wirkung sich sehr häufig als Zusammenspiel verschiedenster Einflüsse darstellt.

Aus diesem Grunde haben wir die Rektoren der Schulen, an denen das Projekt etabliert wurde, gebeten eine kurze Bewertung des Projektes an ihrer Schule abzugeben. Diese Bewertungen sprechen eine deutliche Sprache:

Stellungnahme Frau Maurer – Konrektorin an der Pestalozzischule

Im 2. Schulhalbjahr trafen fünf Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren, aus Asylbewerberfamilien aus dem Kosovo/Serbien in unserer Schule ein. Diese waren bisher wohl alle unbeschult, keines dieser Kinder hatte irgendwelche Kenntnisse im Bereich Lesen/Schreiben oder Rechnen.

Die fünf Kinder werden bei uns an der Schule nun an einigen Stunden pro Tag aus ihrem Klassenverband herausgeholt und in Kleingruppen in den nötigen Grundlagen beschult. Das dafür zuständige Personal der Volkshochschule Erlangen wird aus den Mitteln der „Optimierten Lernförderung“ bezahlt. Wir erhoffen uns dadurch, dass die fünf Kinder, mit Anwachsen ihrer Deutschkenntnisse, in den Regelklassen, denen sie zugewiesen wurden, möglichst bald wenigstens teilweise dem Unterricht folgen können.

Da die Pestalozzischule seit diesem Schuljahr fast keine Förderlehrerstunden mehr zur Verfügung hat und wir vom Schulamt keine zusätzlichen Lehrerstunden zur Förderung von Asylbewerberkindern bekommen haben, ist der Nachhilfeunterricht im Rahmen der „Optimierten Lernförderung“ für uns die einzige Möglichkeit, diese Kinder leistungsgerecht zu beschulen.

Ob unser Ziel, durch die Lernförderung die Kinder auf das Bildungsniveau der jeweiligen Klassenstufe zu heben, erreicht wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Auf jeden Fall haben die meisten der Kinder jetzt schon  Grundkenntnisse in den Bereichen Lesen/ Schreiben und Rechnen erworben.

 

Stellungnahme Herr Güllich – Rektor der Werner – von Siemens – Realschule

Hinsichtlich des Erfolges unserer SchülerInnen, die mit Mitteln von BuT bei den "Begleitern" gefördert werden, kann ich feststellen, dass dies eine sehr sinnvolle Fördermöglichkeit darstellt:

  1. Bei ca. 50 % der geförderten Fächer konnte eine Steigerung der Leistung  festgestellt werden.
  2. Wurde keine Verbesserung festgestellt, so ist doch das Halten einer bestimmten Note für einige Schüler schon eine Leistung.
  3. Wir müssen bedenken, dass kurzfristige Leistungsverbesserungen eher die Ausnahme sind und vor allem die längerfristige, nachhaltige Wirkung auf das Lernverhalten und den   Lernerfolg gesehen werden muss.
  4. Für viele beteiligte Schüler aus sozial schwachen Familien bzw. Schüler mit Migrationshintergrund bieten die "Begleiter" eine Anlaufstation für allgemeine Probleme und eine Möglichkeit, sich in einer geschützten Umgebung und Atmosphäre auszusprechen.
  5. Insgesamt empfinde ich daher diese Möglichkeit der Förderung als absolut sinnvoll und gewinnbringend für die betreffenden Schüler, sowohl vom Gedanken der Leistungsverbesserung als auch vom Gedanken einer sozialen Förderung.

 

Stellungnahme Frau Beilker – Konrektorin der Hermann-Hedenus-Schule

Die Hedenus-Schule steht bei diesem Projekt in Kooperation mit der VHS Erlangen. Durch Fr. Kaluza wurden uns Studenten bzw. Hochschulabsolventen, die jetzt kurz vor dem Referendariat stehen, vermittelt. Somit können wir das Projekt von 5 bis 9 anbieten. Die Honorarkräfte stehen in enger Verbindung mit den Klassenlehrern und sprechen die jeweiligen Inhalte der Förderstunden genau ab. Auch erziehliche Belange werden in diesen Treffen besprochen. Meine Kollegen sehen auf jeden Fall Lern- und Arbeitsfortschritte bei den Schülern, diese beruhen vor allem auf der intensiven Betreuung, die das Projekt bieten kann.

Die Hedenus-Schule profitiert sehr von diesem Projekt, so dass wir eine Weiterführung sehr befürworten und uns über einen positiven Bescheid sehr freuen würden.

Stellungnahme Herr Klemm – Rektor der Eichendorffschule

Die Eichendorffschule kooperiert mit der Volkshochschule Erlangen. Sechs Pädagogen in der Bildungsarbeit unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit mit insgesamt 90 Einheiten pro Woche. Die Förderung findet in den Jahrgangsstufen 5,6, 8 und 9 sowie in den Übergangsklassen statt. Sie bezieht sich vor allem auf die Fächer Mathematik und Deutsch und ist in den Unterricht integriert. In den drei Übergangsklassen trägt eine Pädagogin mit der Ausbildung Deutsch als Fremdsprache entscheidend zur individuellen Förderung bei.

Eine Besonderheit stellt Herr Wesley Howard dar. Er ist „Schulcoach“ und widmet sich neben dem Aufbau von Konfliktlotsen einer Gruppe von Jungen in der 8. Jahrgangsstufe, die durch auffälliges Verhalten den Unterricht stören und ihren Schulerfolg und den ihrer Mitschüler gefährden.

Die „optimierte Lernförderung“ ist eine wesentliche Säule im Förderkonzept der Eichendorffschule. Die Zusammenarbeit zwischen den verantwortlichen Lehrkräften und den Pädagogen in der Bildungsarbeit funktioniert sehr gut. Durch kontinuierliche Absprachen und konsequente Differenzierung im Unterricht gelingt die individuelle Förderung deutlich besser.

Das pädagogische Geschick und Engagement der Pädagogen in der Bildungsarbeit bereichert die Arbeit an der Schule und beeinflusst das Schulklima positiv.

 

Ergebnis

Unter Berücksichtigung dieser spürbaren Erfolge sollte das Projekt im Interesse der benachteiligten Kinder und Jugendlichen aus Familien, die im Transferleistungsbezug stehen, unbedingt fortgesetzt werden.