Betreff
Planfeststellungsbeschluss zum 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 nördlich TR Aurach - AK Fürth/Erlangen hier: "Haundorfer Löchla"
Vorlage
613/144/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ergebnisse des Planfeststellungsbeschlusses werden zur Kenntnis genommen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 03.05.2013 hat die Verwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung) die Unterlagen der Regierung von Mittelfranken zum Planfeststellungsbeschluss über den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 zwischen der Tank- & Rastanlage Aurach und dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen erhalten. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.

 

Von der Reg. v. Mfr. wurde darüber hinaus das folgende weitere Vorgehen gefordert:

-       Bekanntmachung der Auslegung in den Amtlichen Seiten der Stadt Erlangen am 16.05.2013

-       Auslegung des Beschlusses vom 22.05. - 04.06.2013 bei der Stadt Erlangen

 

Der Abschnitt des Planfeststellungsbeschlusses, in dem auf die Forderungen und Einwendungen der Stadt Erlangen im Detail eingegangen wird, liegt als Anlage 1 bei.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Planfeststellungsbeschluss wurden die meisten Forderungen der Stadt Erlangen berücksichtigt. Von den wenigen abgelehnten Forderungen / Einwendungen hat aber der Beschluss zur Unterführung der ER 1 (Haundorfer Löchla) eine besondere Relevanz. So hat der Erlanger Stadtrat am 19.05.2010 die Beibehaltung der bestehenden Durchlassbreite von 6 m und einen einstreifigen Fahrbahnquerschnitt von 3,5 m beschlossen. Entsprechend war dieser Beschluss in das Verfahren als Einwendung eingebracht worden.

 


Der jetzt vorliegende Planfeststellungsbeschluss sieht dagegen vor, das „Haundorfer Löchla“ antragsgemäß und richtlinienkonform mit einer Durchlassbreite von 11,25 m und einer Fahrbahnbreite von 6,0 m (RQ 9.5) (s. Anlage 1, S. 56+57) auszuführen. Die Stadt Erlangen als Trägerin der Straßenbaulast ist an den Kosten für die Verbreiterung nach § 12 abs. 3 des Fernstraßengesetzes hieran zu beteiligen.

 

Da der Ausbau förderfähig ist, würde sich der Kostenanteil der Stadt Erlangen in Höhe von ca. 380.000 € abzüglich einer ca. 60 %igen Förderung nach GVFG/FAG auf ca. 152.000 € belaufen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Einschätzung der Verwaltung bestehen kaum Aussichten auf Erfolg im Falle einer Klage. Es wird daher empfohlen, keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einzureichen.

 

Sollte der Durchgangsverkehr auf der ER 1 am „Haundorfer Löchla“ in den kommenden Jahren ansteigen, wird stattdessen empfohlen, hierauf trassierungstechnisch (z.B. Einbau von Querungshilfen, Einengungen etc.) im Umfeld der Ortsdurchfahrt von Häusling zu reagieren.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss mit den Betroffenheiten von Erlangen