Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Friedrich-Rückert-Schule fest.
Der Jugendhilfeausschuss billigt die Beantragung für die Förderung Jugendsozialarbeit an der Grundschule Friedrich-Rückert-Schule.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gefördert. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen werden die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung verbessert.
Im Herbst 2013 soll an der Friedrich-Rückert-Schule Jugendsozialarbeit an Grundschulen starten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Installierung einer Vollzeitstelle „Jugendsozialarbeit an Schulen“ für die Friedrich-Rückert-Grundschule.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat das Programm zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen erweitert und die Förderung von Jugendsozialarbeit an Grundschulen aufgenommen. Die Förderrichtlinien wurden modifiziert, sind aber in ihren Grundzügen unverändert. Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen und deren soziale und schulische, damit auch berufliche Integration, erschwert ist. Der Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler muss bei Grundschulen mehr als 20% betragen. Die Friedrich-Rückert-Schule erfüllt mit ca. 45% diese Hürde. Auch die anderen Förderkriterien werden nach Bewertung der Verwaltung erfüllt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei der Regierung von Mittelfranken wird die staatliche Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Friedrich-Rückert-Schule im Wege des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt. Das Land beteiligt sich, sollte die Maßnahme bewilligt werden, ab 2014 anteilsmäßig, mit jährlich 16.350,00 € an den Kosten. 2013 erfolgt die Finanzierung ganz oder teilweise aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets.
Sollten die Förderung für die Friedrich-Rückert-Schule positiv beschieden werden, kann im Rahmen der Budgetierungsregeln die Stelle für maximal ein 1/2 Jahr außerhalb des Stellenplans besetzt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 ist die Stelle anzumelden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
5.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€
67.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ 16.350,00 |
bei
Sachkonto: |
Weitere
Ressourcen |
|
Haushaltsmittel sind für 2013 vorhanden.
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Die Bedarfsanalyse der Jugendhilfeplanung