Der Bericht der Verwaltung diente zur Kenntnis. Der Fraktionsantrag Grüne Liste Nr.55/2013 vom 23.04.2013 ist damit bearbeitet.
Im Fraktionsantrag wird darauf hingewiesen, dass der seit 2010
ausgegebene Personalausweis (10 Jahre Gültigkeit) nicht mehr eine Gebühr von 8
€, sondern eine Gebühr von 28,80 € kostet. Obwohl das Bundesinnenministerium
seinerzeit bei der Einführung des neuen Personalausweises auf die Möglichkeit
verwies, diese Gebühr für Bedürftige durch die Passbehörde ermäßigen, bzw.
erlassen zu können, sei das Bürgeramt der Stadt Erlangen zu einer solchen
Ermäßigung oder zu einem solchen Erlass nicht bereit. Das Bürgeramt solle
deshalb durch diesen Fraktionsantrag zu einer solchen Ermäßigung oder einem
Erlass für Bedürftige (Empfänger von ALG II oder Grundsicherung) bewogen
werden.
Die Antragstellerin weist im Fraktionsantrag zu Recht daraufhin,
dass die Gebühren für den Personalausweis im Regelbedarf nach SGB II und SGB
XII einkalkuliert sind.
Das Bürgeramt ist an die Personalausweisgebührenverordnung
(PAuswGebV) gebunden. Eine Gebührenermäßigung oder –befreiung ist danach nur in
Einzelfällen besonderer Bedürftigkeit zulässig (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV). Das Bay.
Staatsministerium des Innern hat in Auslegung dieser Bestimmung, mit
Bindungswirkung für die Ausweisbehörden und im Sinne einer Bayern weit
einheitlichen Regelung festgelegt, dass Leistungsempfänger nach SGB II und SGB
XII, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben, grundsätzlich nicht
befreit oder ermäßigt werden. Auch das Bay. Staatsministerium des Innern
begründet dies mit der Regelbedarfsleistung, die einen monatlichen Betrag für
den Personalausweis enthält. Nur bei Leistungsempfängern in stationären
Einrichtungen sieht das Innenministerium im Einvernehmen mit dem BayStMAS die
Möglichkeit, nach Einzelfallprüfung von der Gebühr oder der Ausweispflicht zu
befreien. Die Städte im Großraum verfahren einheitlich nach diesen Vorgaben.
Anlagen: Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 55/2013 vom 23.04.2013