Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr.55/2013 vom 23.04.2013 Keine Ausweisgebühr für EmpfängerInnen von ALG II oder Grundsicherung
Vorlage
50/116/2013
Aktenzeichen
V/50/VOA - 2249
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung diente zur Kenntnis. Der Fraktionsantrag Grüne Liste Nr.55/2013 vom 23.04.2013 ist damit bearbeitet.


Im Fraktionsantrag wird darauf hingewiesen, dass der seit 2010 ausgegebene Personalausweis (10 Jahre Gültigkeit) nicht mehr eine Gebühr von 8 €, sondern eine Gebühr von 28,80 € kostet. Obwohl das Bundesinnenministerium seinerzeit bei der Einführung des neuen Personalausweises auf die Möglichkeit verwies, diese Gebühr für Bedürftige durch die Passbehörde ermäßigen, bzw. erlassen zu können, sei das Bürgeramt der Stadt Erlangen zu einer solchen Ermäßigung oder zu einem solchen Erlass nicht bereit. Das Bürgeramt solle deshalb durch diesen Fraktionsantrag zu einer solchen Ermäßigung oder einem Erlass für Bedürftige (Empfänger von ALG II oder Grundsicherung) bewogen werden.

 

Die Antragstellerin weist im Fraktionsantrag zu Recht daraufhin, dass die Gebühren für den Personalausweis im Regelbedarf nach SGB II und SGB XII einkalkuliert sind.

Das Bürgeramt ist an die Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebunden. Eine Gebührenermäßigung oder –befreiung ist danach nur in Einzelfällen besonderer Bedürftigkeit zulässig (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV). Das Bay. Staatsministerium des Innern hat in Auslegung dieser Bestimmung, mit Bindungswirkung für die Ausweisbehörden und im Sinne einer Bayern weit einheitlichen Regelung festgelegt, dass Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben, grundsätzlich nicht befreit oder ermäßigt werden. Auch das Bay. Staatsministerium des Innern begründet dies mit der Regelbedarfsleistung, die einen monatlichen Betrag für den Personalausweis enthält. Nur bei Leistungsempfängern in stationären Einrichtungen sieht das Innenministerium im Einvernehmen mit dem BayStMAS die Möglichkeit, nach Einzelfallprüfung von der Gebühr oder der Ausweispflicht zu befreien. Die Städte im Großraum verfahren einheitlich nach diesen Vorgaben.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 55/2013 vom 23.04.2013