Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
I. Aufgrund der Einrichtung der dezentralen Unterkunft in der Michael-Vogel Str. 59 erhöht sich nicht nur der Betreuungsbedarf in der Flüchtlingsberatung, auch die Leistungsabteilung der Verwaltung hat durch die Bewirtschaftung der Unterkunft vielfältige neue und atypische Aufgaben zu erledigen. Zur Bewältigung der Aufgaben wurde ab 01.01.2013 das Personal der Leistungsabteilung um eine halbe Stelle aufgestockt. Auch konnte die Verwaltung über die AWO Erlangen den Einsatz des Hausmeisters mit 15 Wochenstunden vereinbaren. Durch die Nähe der AWO Verwaltung in der Michael-Vogel Str. 26 können Synergieeffekte genutzt und eine optimale Versorgung der Unterkunft erreicht werden.
Auch die Flüchtlingsberatung wurde durch die Erhöhung der
Arbeitszeit von Frau Kleemann-Mouhejri ab 01.02.2013 um 10 Stunden verstärkt.
Bisher standen für 250 Flüchtlinge 1,6 Stellen, also 61,60 Stunden wöchentlich
zur Verfügung. Das ergibt einen durchschnittlichen Betreuungsaufwand pro
Flüchtling von 0,25 Stunden in der Woche. Durch weitere 52 Flüchtlinge in der
Unterkunft Michael-Vogel-Str. 59 ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 13
Stunden, die Frau Kleemann-Mouhejri seit 01.02.2013 abdeckt.
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der AWO Erlangen über die
Finanzierung der Flüchtlingsberatung wird nach dieser Sitzung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses neu gefasst und angepasst.
Herr Dr. Farah El Nemer begibt sich Ende Mai in Rente. Ein Nachfolger ist durch die AWO Erlangen mit Herrn Marwan Fahmy gefunden, der am 03.06.2013 seinen Arbeit aufnehmen wird.
Der vom Freistaat Bayern gewährte Zuschuss für die Flüchtlingsberatung der AWO in Erlangen ist von 35.072,98 € im Jahre 2011 auf 44.922,90 € im Jahre 2012 um 9.849,92 € gestiegen. Auch in Jahre 2013 sollen die Mittel für die Bezuschussung der Flüchtlingsberatungen erhöht werden. Es ist jedoch bisher nicht vorgesehen, dass eine Bezuschussung der Flüchtlingsberatung in den dezentralen Unterkünften erfolgen kann. Für die Stadt Erlangen würde dies bedeuten, dass die Kosten der Erweiterung der Stundenzahl in der Flüchtlingsbetreuung aus kommunalen Mitteln zu finanzieren wären. Eine Ausweitung der Bezuschussung des Freistaates Bayern auch auf die dezentralen Unterkünfte ist jedoch in Diskussion. Ein Ergebnis bleibt abzuwarten.
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