Betreff
Prüfauftrag ticketloser ÖPNV
Vorlage
III/055/2013
Aktenzeichen
III/EStW
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 29/2013 ist damit abschließend bearbeitet.


Nach aktuellen Berechnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen VDV, in welchem die Erlanger Stadtwerke auch Mitglied sind, würde die Einführung eines Nulltarifs (ticketloser Nahverkehr) allein im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die öffentlichen Kassen und damit den Steuerzahler in Deutschland mit jährlich mindestens 12 Mrd. Euro zusätzlich belasten. Dieses Geld kann effizienter zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV eingesetzt werden. Erfahrungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass der politisch gewünschte Umstieg vom PKW auf den ÖPNV bei Einführung eines ÖPNV-Nulltarifs erheblich geringer ausfällt als bei einer Verbesserung von Qualität und Quantität des Angebots. Ohne kundenbezogene Angebotsverbesserungen findet bei Einführung eines Nulltarifs vor allem ein überproportionaler Umstieg von Fahrgästen des Umweltverbundes (Fußgänger und Radfahrer) auf den ÖPNV statt.

 

Der VDV rechnet bei der Einführung eines Nulltarifs im ÖPNV mit einem Anstieg der Fahrgastzahlen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent. Dies hätte im Stadtverkehr Erlangen die Folge, dass zu den Spitzenverkehrszeiten weder genügend Busse noch ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Die heute zu diesen Hauptverkehrszeiten schon stark ausgelastete Infrastruktur könnte eine solche Mehrbelastung ohne zusätzliche, hohe Investitionen nicht bewältigen. Für den deutschen Nahverkehr, da sind sich die VDV-Mitgliedsunternehmen einig, kann es daher auch in Zukunft nur bei den seit Jahren etablierten Finanzierungssäulen bleiben: Auf der einen Seite müssen Bund, Länder und Kommunen eine angemessene Mitfinanzierung des ÖPNV sicherstellen, und auf der anderen Seite zahlt der Kunde seinen Fahrschein. Darauf können die Verkehrsunternehmen nicht verzichten.

 

Die vom Antragssteller genannte kommunale Nahverkehrsabgabe ist derzeit in Deutschland aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Das derzeit in Tübingen geplante Bürgerticket wird wohl in den nächsten Jahren als Modellprojekt im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung realisiert werden.


Anlagen:        -/-