Betreff
Umbenennung der "Schule für Kranke" in "Jakob-Herz-Schule, Staatl. Schule für Kranke"
Vorlage
40/178/2013
Aktenzeichen
I/40/MC001
Art
Beschlussvorlage

Die Schule für Kranke wird umbenannt in „Jakob-Herz-Schule, Staatliche Schule für Kranke“.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Schule für Kranke erhält den amtlichen Schulnamen: Jakob-Herz-Schule mit dem Zusatz Staatliche Schule für Kranke.

Das Kollegium hat sich für den jüdischen Arzt und Professor Jakob Herz, der auch Ehrenbürger der Stadt Erlangen ist, ausgesprochen, da seine Verdienste nicht nur im medizinischen angesiedelt waren, sondern auch im zwischenmenschlichen Bereich. Jakob Herz war ein leidenschaftlicher Lehrer und Arzt, dem zu Ehren die Stadt Erlangen auch eine Statue errichtet hat. Als Namensgeber für eine Klinikschule, die unter Berücksichtigung der medizinischen Möglichkeiten auch lehrt und unterrichtet, erscheint Jakob Herz als die ideale Besetzung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG ist für eine Namensänderung von Schulen die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Schule beantragte mit Schreiben vom 17.04.2013 die Änderung ihrer Schulbezeichnung.
Die Lehrerkonferenz hat der neuen Namensgebung bereits zugestimmt. Durch die Regierung von Mittelfranken ist eine Rechtsverordnung zum kommenden Schuljahr 2013/2014 zu erlassen, mit der die neue Schulbezeichnung wirksam wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlage:          Schreiben der Schule vom 17.04.2013