Betreff
Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fahrkostenzuschuss)
Vorlage
11/117/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Der bisherige Bus-/Bahnzuschuss für städt. Beschäftigte (BBZ) wird ab dem 01.01.2013 durch die unter Ziffer II aufgezeigte Neuregelung ersetzt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen hat in den Jahren 1990 bis 2010 die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Bus-/Bahnzuschuss für städt. Beschäftigte (BBZ) gefördert. Zuletzt wurde im Jahre 2010 ca. 27.000 EUR an 230 Beschäftigte ausgeschüttet und die pauschale Versteuerung von ca. 5.000 EUR getragen.

 

Im Jahr 2011 wurde diese Zuschuss-Praxis in den bayerischen Städten, so auch in Erlangen, eingestellt, da durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband festgestellt wurde, dass eine Rechtsgrundlage für die Förderung fehlt.

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 05.03.2013 im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen, dass die Stadt Erlangen rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezuschussen kann. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Erlangen Gebrauch. Die Höhe der Zuschussgewährung für die beiden vergangenen Jahre erfolgt aus Gründen des Vertrauensschutzes nach den bisherigen Regelungen.

 

Für das Jahr 2013 und die folgenden Jahre soll der Fahrkostenzuschuss angepasst werden, damit die Nachhaltigkeit bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gesteigert, die Berechnung der Förderhöhe aufgrund der neuen VGN-Tarifzone für Erlangen angepasst und die Prozesse der Förderung optimiert werden können.

 

 

·         Nachhaltige ÖPNV-Förderung
Beim neuen Fahrkostenzuschuss sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den ÖPNV überwiegend nutzen, gefördert werden.
In Abweichung zur BBZ-Regelung, in der auch die gelegentliche ÖPNV-Nutzung mit Einzelfahrkarten, Streifen- oder Wochenkarten gefördert wurde, sollen zukünftig nur noch „Dauernutzer“ (Zeitkarten mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat) gefördert werden. Hier wird auch ein Anreiz zur dauerhaften ÖPNV-Nutzung geschaffen. Im Jahr 2010 waren bereits über 80% der Geförderten entsprechende Dauernutzer.
Die Städte Nürnberg und Fürth förderten schon immer nur Jahreskarten über das VGN-Großkundenabonnement. Bei der Stadt Erlangen gab und gibt es nicht genügend potentielle Antragsteller für ein eigenes Großkundenabonnement.

·         Einschränkung der Förderung
Gefördert werden Tarifbeschäftigte, Beamte, Auszubildende und Anwärter der Stadt Erlangen im aktiven Arbeitsverhältnis.
Beschäftigte, die ihre Zeitkarten, nicht oder nur zum sehr geringen Anteil dienstlich oder für den Arbeitsweg nutzen, erhalten für die jeweiligen Monate keinen Fahrkostenzuschuss.
Beschäftigte in der Freizeitphase der Altersteilzeit oder des Sabbaticals, Beschäftigte in der Elternzeit, längerfristig Beurlaubte oder Beschäftigte, die nicht mindestens zwei Tage in der Woche arbeiten, fallen unter diese Regelung.
Eine anteilige Kürzung der monatlichen Förderung bei Teilzeit-Beschäftigten oder anhand der Wochenarbeitstage soll nicht stattfinden.
Ebenso soll keine Einschränkung anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit greifen.
Beschäftigte dürfen während der Förderung keinen Kfz-Stellplatz der Stadt beanspruchen.

·         Höhe des Förderbetrags
Im Jahr 2012 lag der Maximalbetrag der monatlichen Förderung bei 13,45 EUR.
Aufgrund der gestiegenen Ticketpreise und der neuen VGN-Tarifzone für Erlangen müsste nach der bisherigen Berechnung (Hälfte des monatlichen Betrages eines Jahresabonnements der Tarifstufe für den Stadtbereich Erlangen) ein monatlicher Förderbetrag von 17,30 EUR angesetzt werden.
Zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und aufgrund des Wegfalls der Gelegenheitsnutzer sollen Zeitkarten mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat pauschal mit 20 EUR pro Monat gefördert werden. Die Förderhöhe ist jedoch auf die persönlichen Jahresausgaben für den ÖPNV beschränkt (z.B. bei Wertmarken für Schwerbehinderte).
Übersteigt zukünftig der Monatsbetrag eines Jahresabonnements der Tarifstufe für den Stadtbereich Erlangen 40 EUR, wird die Höhe des Förderbetrags für das folgende Kalenderjahr überprüft.

·         Besteuerung der Förderung
Der Fahrkostenzuschuss ist seit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes aus dem Jahr 2004 zu besteuern.
Hier gibt es die Alternativen „Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber“, „Pauschalversteuerung mit Abwälzung der Belastung auf die Beschäftigten“ und „normale Versteuerung und Versicherung“.
Aufgrund der niedrigsten Gesamt-Belastung soll weiterhin wie beim BBZ (HFPA-Beschluss vom 17.03.2004) eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber (17,03 %) erfolgen.
Der Fahrzuschuss ist als Erstattung des Arbeitgebers für Fahrtkosten bei der Einkommensteuererklärung bzw. beim Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben, soweit Werbungskosten geltend gemacht werden.

·         Beantragung und Ausbezahlung der Förderung
Die Förderung ist per bereitgestelltes Formblatt zu beantragen. Die tatsächliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist durch die Vorlage von Fahrscheinen zwingend erforderlich zu belegen.
Bei Abonnement-Verträgen genügt eine Kopie des Verbundpasses. Die Förderung bei Abonnement-Verträgen kann im laufenden Jahr ab Vertragsabschluss beantragt werden und wird monatlich mit der Lohn- und Gehaltszahlung ausgezahlt.
Bei anderen Monats- bzw. 31-Tage-Karten sind als Beleg der ÖPNV-Nutzung die Originale vorzulegen. Diese Karten werden zweimal im Jahr (30.06. und 31.12.) abgerechnet und ebenfalls mit der Lohn- und Gehaltszahlung ausgezahlt.
Für die Beantragung des Fahrzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres gilt die Ausschlussfrist bis Ende Februar des nachfolgenden Jahres.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Erlangen wird weiterhin gefördert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über den neuen Fahrkostenzuschuss ab 01.01.2013 bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs informiert.

 

Das Personal- und Organisationsamt zahlt den Berechtigten die Förderung aus.

 

Übersteigt zukünftig der Monatsbetrag eines Jahresabonnements der Tarifstufe für den Stadtbereich Erlangen 40 EUR, wird die Höhe des Förderbetrags für das folgende Kalenderjahr überprüft.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

Ca. 55.000 €

bei Sachkonto: 541202                           (PNKO)

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  
                        110090 / 11150011 / zentrales Personalkostenbudget

                   sind nicht vorhanden