Betreff
Fahrbahndeckenerneuerung an der Kreuzung Dechsendorfer Straße / Thalermühlstraße Dringlichkeitsantrag Nr. 38/2013 der Grünen Liste vom 08.04.2013
Vorlage
613/141/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Fahrbahndeckenerneuerung 2013 den Knotenpunkt Dechsendorfer Straße / Thalermühlstraße gemäß der unter Anlage 1 beigefügten Planung und der hierzu zu erlassenden verkehrsrechtlichen Anordnung umzumarkieren.

 

Der Dringlichkeitsantrag Nr. 38/2013 der Grünen Liste vom 08.04.2013 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus Anlass der anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung und des Fraktionsantrages der Grünen Liste wurde die bestehende Markierung an dem Knotenpunkt nochmals generell überprüft.

 

Die beantragte direkte Verkehrsführung auf die Thalermühlstraße würde zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit für diesen Verkehrsstrom führen und kann daher nicht empfohlen werden. Ursache hierfür ist der querende Radverkehr über die Thalermühlstraße, der bei Umsetzung dieser Lösung eine eigene signalisierte Freigabe erhalten müsste und somit die Leistungsfähigkeit für diese Verkehrsbeziehung verringern würde.

 

Trotzdem kann durch Optimierung der Straßenmarkierung am Knotenpunkt gemäß den aktuellen Richtlinien (Anlage 1) die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit für die Führung in die Thalermühlstraße erhöht werden. Insbesondere kann die Führung des Radverkehrs entlang der Dechsendorfer Straße verbessert und eindeutiger gestaltet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Rechtsabbiegerspur von der Dechsendorfer Straße in die Thalermühlstraße soll verlängert werden. Der vorhandene Schutzstreifen im unmittelbaren Einmündungsbereich der Thalermühlstraße zur Dechsendorfer Straße soll dabei in einen regulären Radfahrstreifen umgewandelt werden.

 


Die aus der Thalermühlstraße kommenden Fahrstreifen unterschreiten in Fahrtrichtung West im Kurvenbereich die richtlinienkonformen Mindestmaße. Diese sollen daher zu einer Fahrspur und zu einem Radfahrstreifen mit einer richtlinienkonformen Breite ummarkiert werden. Für den stadtauswärts fahrenden Radverkehr in der Thalermühlstraße wird ebenfalls ein Schutzstreifen markiert. Durch die Markierung eines Fußgängerüberweges über den nicht signalisierten Rechtsabbieger der Thalermühlstraße wird die von den Richtlinien geforderte Bevorrechtigung der Fußgänger erreicht und trägt somit zu einer Erhöhung der Sicherheit bei.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch die Verlängerung der Rechtsabbiegespur der Dechsendorfer Straße in die Thalermühlstraße wird die Leistungsfähigkeit für diese Fahrbeziehung verbessert. Bei einem Rückstau an der Signalanlage kann zukünftig der Rechtsabbieger weiterhin unbehindert in die Thalermühlstraße abbiegen.

 

Durch die Reduzierung auf eine Fahrspur in die stadteinwärtige Fahrbeziehung wird die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems trotzdem nicht beeinträchtigt. Die Grünzeit an der Signalanlage wird durch die einstreifige Führung des stadtauswärtig geführten Verkehrs bestimmt. Das punktuell auftretende Rückstauen in den Einmündungsbereich der Thalermühlstraße ist durch ein Überstauen des Linksabbiegers in die Baiersdorfer Straße, d.h. am nächsten Knotenpunkt,  bedingt. Diese Situation soll durch eine steuerungstechnische Anpassung der Signalisierung und der Busbeschleunigung am Knotenpunkt Dechsendorfer Straße / Baiersdorfer Straße verbessert.

 

Auch die unvermeidliche Reduzierung der Fahrspuren in der Thalermühlstraße hat auf die Leistungsfähigkeit kaum Auswirkungen. Für eine zweistreifige Führung des Verkehrs steht in der Dechsendorfer Straße im Bereich der Bushaltestelle nicht die notwendige Fahrbahnbreite zur Verfügung. Weiterhin haben Verkehrsbeobachtungen gezeigt, dass schon im Bestand ausschließlich die linke Fahrspur benutzt wird.

 

Durch die Markierung eines Radfahrstreifens in der Dechsendorfer Straße wird für eine eindeutige Führung des Radverkehrs mit verbesserten Sicherheitsabständen gesorgt. Auf die momentan existierende doppelte Führung mittels Schutzstreifen und extra markierter Radfurt kann hierdurch verzichtet werden. Nach Überqueren der Thalermühlstraße wird der Radfahrstreifen auf die vorhandene Radverkehrsanlage geführt. Im Zuge des Neubaus der Eisenbahnbrücke Martinsbühler Straße wird gemäß Planfeststellungsbeschluss ein kombinierter Geh-/Radweg mit richtlinienkonformen Breiten im Brückenbereich gebaut.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Mehrkosten ggü. der ursprünglichen Fahrbahndeckenerneuerung ca. 25.000,- €.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290 / 54121066 / 522102

                   sind nicht vorhanden



Anlagen:

Anlage 1: Markierungsplan des Knotenpunktbereiches (neu)

Anlage 2: Markierungsplan des Knotenpunktbereiches (Bestand)

Anlage 3: Fraktionsantrag Nr. 38/2013 der Grünen Liste          

Anlage 4: Bürgerinformation Altstadtforum aus dem Jahre 2002