Betreff
BLM-Präsident antwortet auf Radio Z-Appell des Oberbürgermeisters
Vorlage
13/068/2013
Aktenzeichen
OBM/13/GP003
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat mit Schreiben vom 25.03.2013 zu dem Brief des Oberbürgermeisters vom 20.03.2013 offiziell Stellung genommen.

Darin führt der Präsident das Verfahren zur Vergabe von Programmfördermitteln aus. Danach spielt die Höhe beantragter Produktionskostenzuschüsse eine entscheidende Rolle bei der Vergabe der Fördermittel. Radio Z habe, so die BLM, im Jahr 2013 genau 2.308 Minuten zur Förderung beantragt (und bewilligt bekommen). Im Vorjahr waren insgesamt Fördermittel für 3.928 Minuten beantragt und gefördert worden. Dieser Unterschied führte zu der Verringerung der Auszahlungssumme.

 

Radio Z hätte laut BLM bis zur Entscheidung des Medienrates am 07.02.2013 noch für weitere Sendeminuten Programmförderung beantragen können. Neue Anträge können erst im nächsten Jahr beraten werden.

 

Der BLM-Präsident weist außerdem darauf hin, dass die Programmförderungs-Richtlinie schon immer die Vorgabe enthalte, gemeinnützige Anbieter besonders zu berücksichtigen. Die von der Stadt Erlangen unterstützte Forderung von Radio Z nach einer Basisförderung sei bislang weder in der Förderungsrichtlinie noch im Bayerischen Mediengesetz vorgesehen.

 


Anlagen:        Brief BLM-Präsident Siegfried Schneider