Betreff
Neuauflage Baulandkataster Wohnen
Vorlage
611/198/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Neuauflage Baulandkataster Wohnen

Die Stadt Erlangen hat die Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31.12.2012 veröffentlicht. Ein Exemplar hängt während der UVPA-Sitzung am 07.05.2013 im Ratssaal aus.

Das Baulandkataster Wohnen führt sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in einer Karte auf. Dies sind klassische Baulücken oder Baugrundstücke mit Potential bzgl. Art bzw. Maß der baulichen Nutzung.

In der Karte sind zusätzlich die Reserveflächen Wohnen als Hinweis aufgenommen. Es handelt sich um Reserveflächen mit Baurecht, aber ohne gesicherte Erschließung, oder Reserveflächen mit Bauerwartung aufgrund Darstellung im Flächennutzungsplan.

Das Baulandkataster Wohnen ist im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung einsehbar und auf den Internetseiten der Stadt Erlangen unter www.erlangen.de/baulandkataster abrufbar.

Es enthält keine personenbezogenen Daten. Die Eigentümer haben weiterhin die Möglichkeit, einer Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster zu widersprechen. Eingehende Widersprüche werden bei der nächsten Neuauflage berücksichtigt.

Das Baulandkataster Wohnen mit Stand 31.12.2012 zeigt 517 Baulücken oder Grundstücke mit Potential bzgl. Art bzw. Maß der baulichen Nutzung auf denen schätzungsweise mindestens 1.250 Wohneinheiten (davon ca. 870 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau) errichtet werden können. Die Baulücken bergen ein Potential an Wohnungen für ca. 3.570 zusätzliche Einwohner.

Im Vergleich zum Vorjahr 2011 sind im Baulandkataster aufgrund inzwischen erfolgter Bebauung von Wohnbaulücken insgesamt 60 Grundstücke weniger aufgenommen. Die Anzahl der auf den Baulücken und Potentialgrundstücken möglichen Wohnungen hat sich um ca. 430 Wohneinheiten verringert. Die größte Einzelentwicklung war die Errichtung von Wohnungen auf ehemaligen Baulücken im Röthelheimpark (Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäuser).

 

Anschreiben an die Eigentümer von Wohnbaulücken

Um Eigentümer von der Entwicklung ihrer Grundstücke zu überzeugen, hat das Amt für Stadtentwicklung u. Stadtplanung im September 2012 alle Eigentümer von Baulücken bzw. Grundstücken mit Potential bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung angeschrieben. Die Eigentümer wurden aufgefordert, aktiv über eine Bebauung oder eine Marktzuführung ihrer Grundstücke nachzudenken.

 

Erste Erfolge zeichnen sich ab.

Nach Veröffentlichung der Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen werden die relevanten Grundstückseigentümer auch im Jahr 2013 wieder angeschrieben.