Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 5 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 04. Dezember 2012 ist damit bearbeitet.
Sachbericht
Der Bürger beantragt, dass den Anwohnern der Pommernstraße mitgeteilt wird, aus welchem Grund die Wohncontainer für die Asylbewerber an diese Straße aufgestellt worden sind und welche Gründe gegen einen anderen Standort sprechen. (siehe Anlage 1 aus dem Protokoll der Bürgerversammlung Gesamtstadt)
Zudem wurde eine Unterschriftenliste mit dem Datum 26. November 2012 übergeben. (siehe Anlage 2)
Die Verwaltung bringt diesen Antrag nach Art. 18 GO in den zuständigen Ausschuss zur Information ein.
Die Verwaltung hat bereits
häufiger über das Thema Unterbringung von Asylbewerbern in
Wohnheimen/Wohnstätten berichtet. (siehe Anlage 3 - 4) Zuständig ist aber
hierbei die Regierung von Mittelfranken. Diese sucht geeignete Unterkünfte,
unter anderem auch in Erlangen, zur Unterbringung von Asylbewerbern. Im Jahr
2012 wurde von Seiten der Regierung aktiv um eine Ausweitung der Asylheimplätze
geworben. Der private Markt aber hat eher zurückhaltend reagiert und es konnten
keine neuen Standorte akquiriert werden. Es wurde aber in dieser Zeit ein
Antrag im Bereich der bestehenden Wohnanlage für eine mögliche Erweiterung als
Bauantrag eingereicht.
Aufgrund einer sehr
überraschenden überproportionalen Neuanmeldung Ende 2012 wurde bei der Stadt
Erlangen angefragt, ob diese weitere Asylbewerber aufnehmen kann und diese
sollten auch aufgrund der Notlage kurzfristig zugewiesen werden. Es wurde eine
Zahl von insgesamt 150 bis 200 genannt. Die Stadt Erlangen hat schnell reagiert
und mit dem Standort südlich der Bestandsanlage Michael-Vogel-Straße in
Aussicht gestellt. Da auf diesem aber nur weitere 60 Unterkünfte geschaffen
werden konnten, wurde zudem die Pommernstraße ausgewählt, weil diese
kurzfristig zur Verfügung stand (Verfügungsrecht liegt bei der Stadt) und die
rechtlichen Rahmenbedingungen (Bebauungsplan für Wohnbauland) vorhanden war.
Andere Grundstücke waren mit
diesen Optionen nicht gegeben und in der Kürze der Zeit realisierbar.
Für die Auswahl eines Standorts sind nachfolgend genannte Kriterien zu prüfen:
1. ausreichende Größe von mindestens 1.250 qm
2. kurzfristige Verfügbarkeit
3. vorhandenes Baurecht
4. Erschließung, Ver- und Entsorgung möglich
5. keine Ausschlusskriteren, wie z.B.
- Überschwemmungsgebiet
- Landschaftsschutzgebiet
- schädliche Immissionen
6. Infrastrukturausstattung ausreichend, wie z.B.
- Schule
- Kindertagesstätte
- Kinderspielplatz
- ÖPNV-Anschluss
7. geeignetes soziokulturelles Umfeld
8. wirtschaftliche Vertretbarkeit (Regierung von Mittelfranken).
Aktueller Sachstand
Das eingereichte Baugesuch in
der Michael-Vogel-Straße konnte zwischenzeitlich positiv beschieden werden.
Dabei handelt es sich um eine Erweiterung als fester Bau der bestehenden
Asylbewerberunterkunft. Es soll hier ein neuer Baukörper entstehen mit einer
möglichen Benutzerzahl von ca. 60.
Der Bau kommt von Privat und die
Regierung ist in diesem Fall der Mieter. Damit sind die baurechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, dieses Vorhaben umsetzen zu können sowie damit das
südlich gelegene Provisorium, nach Realisierung des Neubaus, wieder der ursprünglichen
Nutzung für den Jugendbereich zurück zu geben und umzugestalten. Dies war für
2015 vorgesehen.
Dem Wunsch nach Darstellung von
Alternativen für das damalige Notfallszenario die Alternativgrundstücke
aufzuzeigen und eine Gegenüberstellung kann nicht nachgekommen werden. Dies
würde dem "St. Floriansprinzip" gleichkommen. Inhaltlich übersetzt
"nicht vor meiner Haustüre, sondern bitte woanders". Die Verwaltung
hat aufgrund der zeitlichen Enge, diese Grundstücke in den Fokus gerückt, da
die baurechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind wie auch die
Eigentumsverhältnisse und die sonstigen rechtlichen Belastungen (Rechte Dritter
an Grundstücken) nicht vorhanden waren. Die weiteren Grundstücke, die genannt
wurden, waren entweder baurechtlich nicht möglich, aufgrund der fehlenden
Möglichkeit für Wohnungsbau oder bereits in einem Ausschreibeverfahren vergeben
und gebunden. Weitere öffentliche Flächen sind anderweitig nach wie vor in
Nutzung, die nicht aufgegeben werden kann.
In die Bewertung einzelner Standorte wurden sechs von der Anwohnergemeinschaft Pommernstraße und Umgebung benannte Standortvorschläge sowie vier weitere von anderer Seite eingebrachte Vorschläge einbezogen. Zum Vergleich sind noch zwei von der Verwaltung für möglich eingeschätzte Vorschläge ergänzt.
Ziel der Verwaltung ist es, der zuständigen Behörde für Asylbewerberunterkünfte mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um die notwendigen Unterkünfte in deren Zuständigkeit zu erreichen. Dies ist Erlangen als offene Stadt mit seiner Willkommenskultur schuldig. Aber die Aufgabe ansich ist nicht von der Stadt Erlangen zu leisten. Für den Notfall werden wir aber natürlich wieder versuchen zu helfen.
Derzeit laufende Aktivitäten auf dem Flurstück 292 in der Pommernstraße betreffen den notwendigen Abbruch eines einsturzgefährdeten Nebengebäudes.
Insgesamt ist es die soziale
Zielstellung eine dezentrale Unterbringung zu ermöglichen, die den Bewohnern
auch erlaubt am Stadtleben teilnehmen zu können. Nur damit ist eine Integration
möglich. Zudem achtet aber die Regierung auf eine wirtschaftliche Lösung, was
die Betreuung und Verpflegung betrifft.
Wir können als Verwaltung nur
wiederum an Private appellieren, ihre Angebote an die Regierung zu richten,
wenn sie Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Auszug aus dem Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 2 – Anschreiben Anwohner zur Unterschriftenliste
Anlage 3 – Anschreiben Frau Dr. Preuß an Anwohner v. 14.01.2013
Anlage 4 – Anschreiben Frau Dr. Preuß an Nachbarn v. 31.10.2012