Betreff
Unterbringung von Asylbewerbern - Beantwortung des Antrags von Anwohnern der Pommernstraße aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt
Vorlage
VI/025/2013
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 5 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 04. Dezember 2012 ist damit bearbeitet.


Sachbericht

Der Bürger beantragt, dass den Anwohnern der Pommernstraße mitgeteilt wird, aus welchem Grund die Wohncontainer für die Asylbewerber an diese Straße aufgestellt worden sind und welche Gründe gegen einen anderen Standort sprechen. (siehe Anlage 1 aus dem Protokoll der Bürgerversammlung Gesamtstadt)

Zudem wurde eine Unterschriftenliste mit dem Datum 26. November 2012 übergeben. (siehe Anlage 2)

Die Verwaltung bringt diesen Antrag nach Art. 18 GO in den zuständigen Ausschuss zur Information ein.

 

Die Verwaltung hat bereits häufiger über das Thema Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnheimen/Wohnstätten berichtet. (siehe Anlage 3 - 4) Zuständig ist aber hierbei die Regierung von Mittelfranken. Diese sucht geeignete Unterkünfte, unter anderem auch in Erlangen, zur Unterbringung von Asylbewerbern. Im Jahr 2012 wurde von Seiten der Regierung aktiv um eine Ausweitung der Asylheimplätze geworben. Der private Markt aber hat eher zurückhaltend reagiert und es konnten keine neuen Standorte akquiriert werden. Es wurde aber in dieser Zeit ein Antrag im Bereich der bestehenden Wohnanlage für eine mögliche Erweiterung als Bauantrag eingereicht.

Aufgrund einer sehr überraschenden überproportionalen Neuanmeldung Ende 2012 wurde bei der Stadt Erlangen angefragt, ob diese weitere Asylbewerber aufnehmen kann und diese sollten auch aufgrund der Notlage kurzfristig zugewiesen werden. Es wurde eine Zahl von insgesamt 150 bis 200 genannt. Die Stadt Erlangen hat schnell reagiert und mit dem Standort südlich der Bestandsanlage Michael-Vogel-Straße in Aussicht gestellt. Da auf diesem aber nur weitere 60 Unterkünfte geschaffen werden konnten, wurde zudem die Pommernstraße ausgewählt, weil diese kurzfristig zur Verfügung stand (Verfügungsrecht liegt bei der Stadt) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (Bebauungsplan für Wohnbauland) vorhanden war.

Andere Grundstücke waren mit diesen Optionen nicht gegeben und in der Kürze der Zeit realisierbar.

Für die Auswahl eines Standorts sind nachfolgend genannte Kriterien zu prüfen:

 

1. ausreichende Größe von mindestens 1.250 qm

2. kurzfristige Verfügbarkeit

3. vorhandenes Baurecht

4. Erschließung, Ver- und Entsorgung möglich

5. keine Ausschlusskriteren, wie z.B.

    - Überschwemmungsgebiet

    - Landschaftsschutzgebiet

    - schädliche Immissionen

6. Infrastrukturausstattung ausreichend, wie z.B.

    - Schule

    - Kindertagesstätte

    - Kinderspielplatz

    - ÖPNV-Anschluss

7. geeignetes soziokulturelles Umfeld

8. wirtschaftliche Vertretbarkeit (Regierung von Mittelfranken).

 

 

Aktueller Sachstand

Das eingereichte Baugesuch in der Michael-Vogel-Straße konnte zwischenzeitlich positiv beschieden werden. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung als fester Bau der bestehenden Asylbewerberunterkunft. Es soll hier ein neuer Baukörper entstehen mit einer möglichen Benutzerzahl von ca. 60.

Der Bau kommt von Privat und die Regierung ist in diesem Fall der Mieter. Damit sind die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dieses Vorhaben umsetzen zu können sowie damit das südlich gelegene Provisorium, nach Realisierung des Neubaus, wieder der ursprünglichen Nutzung für den Jugendbereich zurück zu geben und umzugestalten. Dies war für 2015 vorgesehen.

Dem Wunsch nach Darstellung von Alternativen für das damalige Notfallszenario die Alternativgrundstücke aufzuzeigen und eine Gegenüberstellung kann nicht nachgekommen werden. Dies würde dem "St. Floriansprinzip" gleichkommen. Inhaltlich übersetzt "nicht vor meiner Haustüre, sondern bitte woanders". Die Verwaltung hat aufgrund der zeitlichen Enge, diese Grundstücke in den Fokus gerückt, da die baurechtlichen Vorraussetzungen gegeben sind wie auch die Eigentumsverhältnisse und die sonstigen rechtlichen Belastungen (Rechte Dritter an Grundstücken) nicht vorhanden waren. Die weiteren Grundstücke, die genannt wurden, waren entweder baurechtlich nicht möglich, aufgrund der fehlenden Möglichkeit für Wohnungsbau oder bereits in einem Ausschreibeverfahren vergeben und gebunden. Weitere öffentliche Flächen sind anderweitig nach wie vor in Nutzung, die nicht aufgegeben werden kann.

In die Bewertung einzelner Standorte wurden sechs von der Anwohnergemeinschaft Pommernstraße und Umgebung benannte Standortvorschläge sowie vier weitere von anderer Seite eingebrachte Vorschläge einbezogen. Zum Vergleich sind noch zwei von der Verwaltung für möglich eingeschätzte Vorschläge ergänzt.

Ziel der Verwaltung ist es, der zuständigen Behörde für Asylbewerberunterkünfte mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um die notwendigen Unterkünfte in deren Zuständigkeit zu erreichen. Dies ist Erlangen als offene Stadt mit seiner Willkommenskultur schuldig. Aber die Aufgabe ansich ist nicht von der Stadt Erlangen zu leisten. Für den Notfall werden wir aber natürlich wieder versuchen zu helfen.

Derzeit laufende Aktivitäten auf dem Flurstück 292 in der Pommernstraße betreffen den notwendigen Abbruch eines einsturzgefährdeten Nebengebäudes.

Insgesamt ist es die soziale Zielstellung eine dezentrale Unterbringung zu ermöglichen, die den Bewohnern auch erlaubt am Stadtleben teilnehmen zu können. Nur damit ist eine Integration möglich. Zudem achtet aber die Regierung auf eine wirtschaftliche Lösung, was die Betreuung und Verpflegung betrifft.

Wir können als Verwaltung nur wiederum an Private appellieren, ihre Angebote an die Regierung zu richten, wenn sie Wohnraum zur Verfügung stellen können.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – Auszug aus dem Protokoll der Bürgerversammlung

                        Anlage 2 – Anschreiben Anwohner zur Unterschriftenliste

                        Anlage 3 – Anschreiben Frau Dr. Preuß an Anwohner v. 14.01.2013

                        Anlage 4 – Anschreiben Frau Dr. Preuß an Nachbarn v. 31.10.2012