Betreff
Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
112/078/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

1.            Um dem Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst entgegenzuwirken werden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Unbefristete Weiterbeschäftigung von zurzeit befristet beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung.

 

  1. Unbefristete Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen als Vertretung für festangestellt Beschäftigte.

  2. Unbefristete überplanmäßige Übernahme von Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten als Erzieherinnen, Erzieher und pädagogische Fachkraft abhängig von Eignung, Befähigung und Leistung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Auswirkungen der unter Ziffer 1 bis 3 beschriebenen Maßnahmen laufend zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten.

 

  1. Schaffung von zusätzlich 10 Berufspraktikantenstellen.
    Künftig werden alle Praktikantenstellen einheitlich mit 25 Wochenstunden auf den Anstellungsschlüssel angerechnet.

 


Ausgangssituation

 

Im Jahr 2012 betreute das Personal- und Organisationsamt insgesamt 105 Stellenausschreibungen davon 39 für das Jugendamt. In der letzten Zeit mussten für das Jugendamt des Öfteren Stellen mehrmals ausgeschrieben werden.

Insgesamt sind die Bewerberinnen- und Bewerberzahlen für die Kindertageseinrichtungen rückläufig. Auch kommt es immer häufiger vor, dass vorhandenes befristet eingestelltes Personal zu anderen Arbeitgebern wechselt, weil sie dort eine unbefristete Festanstellung bekommen.

Der häufige Personalwechsel verursacht im Personal- und Organisationsamt und auch für das Jugendamt für Auswahlverfahren einen erheblichen Zeitaufwand. Im Jugendamt kann es durch die zeitaufwändige Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu Auswirkungen auf den Qualitätsstandard in der pädagogischen Arbeit kommen.

 

 

In den vergangenen Jahren wurden wegen des sich abzeichnenden Fachkräftemangels bereits Maßnahmen zur Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften seitens des Personal- und Organisationsamtes ergriffen, insbesondere wurden in geringerem Umfang Vertretungen auch bereits unbefristet eingestellt.

Um dem sich verstärkenden Trend entgegen zu wirken, sind jedoch weitergehende Maßnahmen sinnvoll und notwendig.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Qualifiziertes Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen halten und gewinnen.

Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber um Personalmangel in Kindertageseinrichtungen vorzubeugen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen / Prozesse und Strukturen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffern 1. – 3.

Unbefristete Weiterbeschäftigung von zurzeit befristet beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Kindertageseinrichtungen (35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung.
Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass befristet Beschäftigte auf unbefristet ausgeschriebene Stellen außerhalb der Stadtverwaltung abwandern.

Unbefristete Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen als Vertretung für festangestellt Beschäftigte.
Die Attraktivität der ausgeschriebenen Planstellen wird dadurch verbessert.

Unbefristete überplanmäßige Übernahme von gut geeigneten Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten als Erzieherinnen, Erzieher und pädagogische Fachkraft.
Die Maßnahme wird vorgeschlagen, um Fluktuationen während des Jahres ausgleichen zu können.

Derzeit sind im betroffenen Bereich von 271 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurlaubt, in Elternzeit, Zeitrente etc. Bisher wurden für diesen Personenkreis in der Regel befristete Vertretungen eingestellt. Bereits im vergangenen Jahr wurde mit Blick auf den Fachkräftemangel von dieser Regelung abgewichen und teilweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vertretung für beurlaubte festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet eingestellt. Durch die o. g. noch weiter gehende vorgeschlagene Änderung dieses Vorgehens, könnte es im Falle einer überproportionalen Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem bisherigen Stundenmaß zu einer Überbelegung im Stellenplan kommen. Das Risiko Personal nicht auf Planstellen führen zu können ist gering, da die Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel nur in Teilzeit zurückkehren.

 

Zu Ziffer 5.

Derzeit sind vom 01.09. bis 31.08. eines Kindergartenjahres 16 Berufspraktikanten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden im Jugendamt eingesetzt. Diese werden – da sie sich bereits im 5. Ausbildungsjahr befinden – mit 39 Wochenstunden auf den Anstellungsschlüssel der jeweiligen Einrichtung angerechnet. Die Berufspraktikanten brauchen trotz ihres fortgeschrittenen Ausbildungsstandes noch verstärkt Anleitung durch das Einrichtungspersonal und sind verpflichtet im Rahmen der Ausbildung den theoretischen Unterricht in der Fachakademie zu besuchen.

Mit der vorgeschlagenen Maßnahme soll eine Entlastung in den Einrichtungen gewährleistet werden und außerdem die Zahl der potentiellen Übernahmekandidaten auf freiwerdende Erzieherstellen erhöht werden.

 

 

 

3.   Ressourcen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zu 1. – 3. Personalkosten

Personalkosten entstehen nur bei Überbelegung von Planstellen. Diese Überlegung wird – wenn überhaupt – nur von kurzer Dauer sein, da im Rahmen der Fluktuation regelmäßig Planstellen zu besetzen sind. Die Personalkosten für eine/n Vollzeit beschäftigte/n Erzieher/in belaufen sich beispielsweise auf ca. 46.400 € pro Jahr.

Zu 5. Kosten

Zehn zusätzliche Stellen kosten jährlich insgesamt 196.000 €.

 

Da Berufspraktikanten aus dem Budget des Jugendamtes finanziert werden, wird Amt 51 die erforderlichen Haushaltsmittel für die zusätzlichen Berufspraktikantenstellen zum Haushalt 2014 beantragen. Im Jahr 2013 erfolgt die Finanzierung der zusätzlichen Berufspraktikantenstellen aus dem vorhandenen Budget.

 

 

 

 

Haushaltsmittel

        werden 2013 aus dem vorhandenen Budget finanziert.