Betreff
Bauvorhaben Elisabethstraße, Material der Lärmschutzwand
Vorlage
63/239/2013
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Bauherrin hat auf den seitens der Verwaltung an sie herangetragenen Wunsch des Bauausschusses mitgeteilt, dass eine Lärmschutzwand aus Glas nicht möglich sei. Nach einer überschlägigen lärmimmissionstechnischen Betrachtung ließe sich feststellen:

· Lärmschutzwände aus Glas erreichten keine hochabsorbierende Qualität. Wird die geplante Fensterfläche von 20.8 qm erhöht, erhöhte sich gleichzeitig auch der Lärmpegel an allen relevanten Immissionsorten vor den Wohnungsfenstern.

· Bei einer zusätzlichen Erhöhung des Lärmpegels würden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) an etlichen Immissionsorten überschritten (also nicht eingehalten).

Diese Aussage trifft nach Einschätzung der Verwaltung zu.