Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanzen der Stadt Erlangen sowie der rechtlich selbständigen Stiftungen mit Stichtag 01.01.2009
Vorlage
14/120/2013
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Eröffnungsbilanz der Stadt Er
      langen mit Stichtag 01.01.2009 in der Fassung vom 19.02.2013 festzustellen.

 

2.    Der Rechnungsprüfungssauschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Eröffnungsbilanzen der recht-
      lich selbstständigen Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 in der Fassung vom 19.02.2013
      festzustellen.

Hinweis: Die Beschlussfassung zur Feststellung der Eröffnungsbilanzen ist in der Sitzung des Stadtrates am 21.03.2013 vorgesehen.


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen einzuführen. Als Umstellungsdatum wurde der 01.01.2009 festgelegt. Somit war zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufzustellen (Art. 91 und 92 KommHV-Doppik). Gleiches gilt für die rechtlich selbständigen Stiftungen.

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss schließlich am 29.06.2011 und dem Stadtrat am 30.06.2011 durch die Kämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell den Prüfungsorganen übergeben. Im Zeitraum bis Oktober 2011 erfolgte die Prüfung der Eröffnungsbilanz arbeitsteilig durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erlangen.

 

Die Prüfung ergab insgesamt 56 Prüfungsfeststellungen, die im Bericht des BKPV vom 18.11.2011 zusammengefasst wurden. Eine Vorstellung des Berichts erfolgte als Einbringung in den Rechnungsprüfungsausschuss am 14.03.2012 (siehe hierzu hellrote gebundene Zusammenstellung „Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen zum 01.01.2009“). Ab November 2011 begann der Nachbearbeitungsprozess, in dessen Rahmen ein Großteil der Prüfungsfeststellungen von der Kämmerei (unter Beteiligung verschiedener Fachämter) bereinigt und vom Rechnungsprüfungsamt nachgeprüft wurde. Dieser Prozess ist nunmehr abgeschlossen.

 

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche der 56 Prüfungsfeststellungen (auch „TZ“ genannt) umgesetzt wurden, sich auf andere Weise erledigten oder im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse berücksichtigt werden. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, die Eröffnungsbilanz innerhalb der vier ersten Jahresabschlüsse ergebnisneutral zu berichtigen (§ 93 KommHV-Doppik). Letztmalig ist somit eine ergebnisneutrale Berichtigung mit dem Jahresabschluss 2012 möglich.


 

Insgesamt ergaben sich durch die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen erhebliche bilanzielle Verschiebungen. Das Eigenkapital erweist sich dabei im Ergebnis um rund 103 Mio. € niedriger als in der ursprünglichen Fassung der städtischen Eröffnungsbilanz, die im Juni 2011 vorgestellt wurde. Die Eigenkapitalquote sinkt dadurch von knapp 45 auf nun rund 32 %.

 

Die Gründe für die Verschiebungen lagen insbesondere in den zu Lasten des Eigenkapitals zu bildenden Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von rund 67 Mio. €. Auch waren weitere Rückstellungen in Höhe von rund 18 Mio. € zu bilden, die aus nicht marktüblicher Verzinsung des Bodenwertes bei Erbbaurechten resultieren (Drohverlustrückstellungen). Das Anlagevermögen verminderte sich zudem um mehr als 22 Mio. €. Insgesamt ergeben sich bei den Jahresabschlüssen der nächsten Jahrzehnte somit nicht unerhebliche Veränderungen, insbesondere bei der jährlich vorzunehmenden ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten und Drohverlustrückstellungen. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird dadurch erleichtert.

 

 

Abschließende Äußerung des Rechnungsprüfungsamtes (i. S. eines Bestätigungsvermerks):

 

Wir haben die Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen in der Fassung vom 01.08.2011 – bestehend aus der Bilanz, dem Anhang und Anlagen 1 bis 5 – in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband risiko- und stichprobenbezogen geprüft. Zudem wurden von uns die Eröffnungsbilanzen der rechtlich selbständigen Stiftungen geprüft.

 

Die Prüfungen erfolgten anhand der maßgeblichen Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik, der Bewertungsrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Es war festzustellen, ob die Eröffnungsbilanzen den vorgenannten Vorschriften und Grundsätzen genügen und mit hinreichender Sicherheit ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

 

Mit Ausnahme der dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 01.02.2012 zur Kenntnis gebrachten bzw. beschlussmäßig behandelten Abweichungen von den geltenden Vorschriften hinsichtlich nicht vollständig vorgenommener Rückindizierung bei Gebäuden sowie der unzutreffenden Verwendung von Ersatzwerten bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens vermittelt die nachbearbeitete und in der Anlage zu dieser Vorlage enthaltene Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen in der Fassung vom 19.02.2013 nach unseren Erkenntnissen mit hinreichender Sicherheit ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Für die rechtlich selbständigen Stiftungen gilt diese Aussage ohne Einschränkungen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt daher, die Eröffnungsbilanzen der Stadt Erlangen sowie der rechtlich selbständigen Stiftungen jeweils mit Stichtag 01.01.2009 in der beigefügten Fassung vom 19.02.2013 festzustellen.

 

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erlangen

Erlangen, den 28.02.2013

 

 

 

 

Liebetruth                                           Güthlein                                             Stingl-Kolb
Amtsleiter                                           Prüferin                                              Prüferin


Übersicht zu den Prüfungsfeststellungen aus dem Prüfungsbericht vom 18.11.2011

 

TZ

Prüfungsfeststellung (Zusammenfassung)

Stellungnahme RPA[1]

1

Geleistete Zuwendungen für Investitionen wurden nicht vollständig und teilweise entgegen den Bestimmungen der KommHV-Doppik bzw. der BewertR erfasst.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

2

Straßenentwässerungsanteile im Bereich E-West, die an EBE weitergeleitet werden, sind als immaterielle Vermögensgegenstände auszuweisen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

3

Unbebaute Grundstücke im planungsrechtlichen Außenbereich wurden zu niedrig bewertet.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

4

Grundstücke, die zum Verkauf angeboten werden, sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

Bisher noch nicht umgesetzt. Die Kämmerei sieht
- auch wegen Äußerungen des BKPV - noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Kreditaufnahme. Gemäß den bilanzrechtlichen Vorschriften können Kredite nur für Investitionen, also für Veränderungen des Anlagevermögens (nicht des Umlaufvermögens) aufgenommen werden.
Vereinbarung: Umsetzung nach Klärung im Rahmen der Jahresabschlüsse.

5

In Einzelfällen wurden unbebaute Grundstücke, die weniger als 10 Jahre vor dem Eröffnungsbilanz-Stichtag angeschafft wurden, mit Ersatzwert bewertet.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

6

Für Grund und Boden von zwei Kinderspielplätzen wurde kein Gemeinbedarfsabschlag vorgenommen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

7

Unbebaute Grundstücke wurden teilweise doppelt erfasst.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

8

Kindergartengrundstück Johann-Kalb-Straße wurde doppelt erfasst.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

9

Ältere Gebäude wurden lediglich bis 1970 rückindiziert.

Nicht umgesetzt, vgl. HFPA-Beschluss mit Stellungnahme des RPA vom 01.02.2012. Resultat ist eine zu hohe Bewertung älterer Gebäude (Ziffer 7.2.3.4 BewertR). Bei einer Rückindizierung von 1970 bis 1958 (ältester verfügbarer Index) dürfte die zu hohe Bewertung insgesamt rund 8 Mio. € ausmachen. Dadurch zu hohe Abschreibungen und erschwerter Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2048. Diesbezüglich Einschränkung des Bestätigungsvermerks.

10

AHK sind auch für bereits abgeschriebene Gebäude zu ermitteln.

Ist als Hinweis anzusehen, keine Bedeutung für die Eröffnungsbilanz.

11

Durchschnittspreis und AfA-Beginn für EPDM-Flächen falsch ermittelt.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

12

Ersatzwerte für befestigte Flächen nachvollziehbar ermitteln und Bewertung ggf. korrigieren.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

13

Schwingböden in Turnhallen sind als Betriebsvorrichtungen auszuweisen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

14

Aktivierte Eigenleistungen wurden bei Bewertung mit AHK nicht berücksichtigt.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

15

Bei den Gebäudetypen 30 und 31 (Industriegebäude und Lagerhallen) wurden die NHK falsch berechnet bzw. sind nicht plausibel.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

16

Unzutreffende Bewertung der Friedhofsgrundstücke.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

17

Für Infrastrukturgrundstücke wurden teilweise unzutreffende Ersatzwerte verwendet.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

18

Die Ersatzwerte für Ingenieurbauwerke konnten nicht belegt werden.

Umsetzung durch das Tiefbauamt angezeigt, keine direkte Auswirkung auf die Bilanz, künftige Prüfung denkbar.

19

Bei Bauwerken mit ungenügendem bzw. kritischem Zustand wurde keine außerordentliche Wertminderung vorgenommen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

20

Denkmalgeschützte Bauwerke sind als Kulturgüter auszuweisen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

21

Die Ersatzbewertung des VSA-Steuerkabelnetzes soll überprüft werden.

Umsetzung durch Tiefbauamt angezeigt, Prüfung durch RPA zu einem späteren Zeitpunkt denkbar.

22

Unzulässige Verwendung von Ersatzwerten bei der Bewertung der Straßen.

Nicht umgesetzt, vgl. MzK im HFPA mit Stellungnahme des RPA am 01.02.2012. Verstoß gegen das Primat, wonach bei unbeweglichen Gegen-ständen die AHK bei Herstellung innerhalb von 10 Jahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz anzusetzen sind (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). Diesbezüglich Einschränkung des Bestätigungsvermerks.

23

Bereits abgeschriebene Straßen wurden mit Erinnerungswert von 1 € angesetzt, die historischen AHK wurden nicht ermittelt.

Ist als Hinweis anzusehen, keine Bedeutung für die Eröffnungsbilanz.

24

Die Ersatzwerte für Straßenaufbauten wurden falsch ermittelt. Die Durchschnittswerte sind jeweils um den Straßenentwässerungsanteil in Höhe von 13,70 €/m2 zu kürzen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

25

Unzulässige Verwendung von Ersatzwerten bei der Bewertung der Straßenbeleuchtung.

Nicht umgesetzt, vgl. MzK im HFPA mit Stellungnahme des RPA am 01.02.2012. Verstoß gegen das Primat, wonach bei beweglichen Gegenständen die AHK bei Herstellung innerhalb von 5 Jahren vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz anzusetzen sind (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). Diesbezüglich Einschränkung des Bestätigungsvermerks.

26

Diverse Feststellungen zu Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern (Stadtmuseum, Stadtarchiv, Städtische Sammlung).

Umsetzung zum überwiegenden Teil abgeschlossen, teilweise dauert diese noch an. Prüfung durch RPA teilweise erfolgt, weitere Befassung im Rahmen der Jahresabschlüsse denkbar.

27

Das Treuhandvermögen ist unter der Bilanzposition „Forderungen“ auszuweisen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

28

Stadt hat ihr Vorratsvermögen nicht ausgewiesen.

Eine Umsetzung für die Eröffnungsbilanz ist nachträglich nicht mehr möglich, da die Vorratsbestände zum 01.01.2009 nicht erfasst wurden. Kämmerei hat Umsetzung ab Jahresabschluss 2012 zugesagt.

29

Im Rahmen der Überleitung der Kassenreste vorgenommene Korrekturen wären im Anhang anzugeben.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

30

Forderungen wurden innerhalb des Bilanzpostens oftmals unzutreffend zugeordnet.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

31

Nicht mehr bestehende Forderungen wären auszubuchen.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

32

Bestände der Vorschusskonten wurden nicht vollständig übernommen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

33

Forderungen gegenüber der Stadt selbst und ein Datensatz Herkunft „unbekannt“.

Umsetzung ist erfolgt bzw. wird im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse erfolgen.

34

Versorgungsrücklage wurde nicht ausgewiesen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

35

Feststellungen zu Einzelwertberichtigungen.

Umsetzung ist erfolgt bzw. wird im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse erfolgen.

36

Niedergeschlagene Forderungen wurden nicht übernommen.

Ist als Hinweis anzusehen, Auswirkungen auf den Bilanzausweis ergeben sich nicht.

37

Langfristig gestundete Erschließungsbeiträge (wegen landwirtschaftlicher Nutzung) wurden nicht als Forderungen übernommen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

38

Position „Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten“ ist nicht vollständig.

Vollständige Umsetzung sollte im Rahmen der Jahresabschlüsse erfolgen (z. B. bei Schulgirokonten oder bei bisher nicht bekannten Konten von
Fachämtern).

39

Der Kassenbestand Barkasse ist unvollständig und teilweise nicht mit den Nominalwerten angesetzt.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

40

Aktive Rechnungsabgrenzung nicht vollständig durchgeführt (KfZ-Steuer, Pachten, Vorauszahlungen v. Versicherungsprämien und Wartungsverträge fehlen).

Hinweis zur künftigen Beachtung.

41

Das Stiftungsvermögen ist nicht vollständig ausgewiesen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen. Prüfung der Stiftungen im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse ohnehin obligatorisch.

42

Bewertung der Wertpapiere der Stiftungen ist anzupassen an die Vorgaben der KommHV-Doppik.

43

Für unentgeltlich erworbene Grundstücke vor 1999 wurde kein Sonderposten gebildet.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

44

Ersatzwert für Erschließungsbeiträge (90 % der AHK) ist durch echte Abrechnungsbeträge zu ersetzen. Erschließungsbeiträge sind unvollständig (Anteil Straßenbegleitgrün und Grundstück fehlen). Der Anteil Straßenentwässerung an den Erschließungsbeiträgen für das Stadtgebiet ER ist als Verbindlichkeit an EBE (nicht als Sonderposten) ausweisen.

Teilweise umgesetzt. Nicht umgesetzt bzgl. Ersatzwerten von Erschließungsbeiträgen vor 1999. Steht in Zusammenhang mit TZ 22 und 25 und den Behandlungen im HFPA am 01.02.2012.

45

Für die städtebauliche Maßnahme E-West sind Sonderposten anzusetzen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

46

Die Erschließungsbeiträge für PRP sind aufzuteilen auf Grund und Boden, Straßenkörper und Straßenentwässerung.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

47

Im Rahmen von Erschließungsvereinbarungen erhobene Straßenentwässerungsanteile sind als Verbindlichkeit auszuweisen.

Die Feststellung kann – auch aus Sicht des BKPV – als gegenstandslos betrachtet werden.

48

Erhaltene Erstattungsbeiträge der Vorhabensträgerin aus dem Durchführungsvertrag Günther-Scharowsky-Straße sind als Passiver RAP auszuweisen.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

49

Keine Rückstellung für Drohverluste aus Erbbaurechtsverträgen gebildet.

Wesentliche Umsetzung durch Kämmerei erfolgt und soweit umgesetzt Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

50

Zahlungsverpflichtungen, deren Höhe bekannt ist, sind als Verbindlichkeiten auszuweisen.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

51

Bestände der Durchlaufkonten wurden nicht vollständig übernommen, in Einzelfällen ist der Ausweis unzutreffend.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen.

52

Ausweis von Verbindlichkeiten gegenüber nichtrechtsfähigen Stiftungen führt zu einer unzulässigen Bilanzverlängerung.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

53

Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden nicht mit den städt. Unternehmen abgestimmt.

Umsetzung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

54

Die Bezirksumlagen für die Jahre 2009 und 2010 wären als Verbindlichkeit aus Transferleistungen auszuweisen.

Die Thematik konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. BKPV führt Gespräche mit dem Staatsministerium des Innern. Umsetzung nach Klärung im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse denkbar.

55

Passive Rechnungsabgrenzung nicht bzw. nicht vollständig ausgewiesen.

Hinweis zur künftigen Beachtung.

56

Das Treuhandkapital der Stiftungen ist weiter zu differenzieren.

Umsetzung durch Kämmerei und Nachprüfung durch RPA abgeschlossen bzw. erfolgt im Rahmen der künftigen Jahresabschlüsse.

 



[1] Es handelt sich um Kurzzusammenfassungen der Stellungnahmen des RPA. Die differenzierteren Aussagen sind den zugrunde liegenden maßgeblichen Prüfungsvermerken zu entnehmen, die der Kämmerei vorliegen.


Anlagen:

§    Hellrote gebundene Zusammenstellung „Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen zum 01.01.2009“ des Rechnungsprüfungsamtes (liegt den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bereits vor)

§    Druckwerk „Stadt Erlangen | Stadtkämmerei – Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen zum 01.01.2009“ der Stadtkämmerei (siehe separate Verteilung)