Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Rahmenrichtlinie für
individuelle Kinderbetreuungsleistungen, die nicht über das Bayerische
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert werden können
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen
erzielt werden?)
Eltern/ Alleinerziehenden mit Kindern soll eine berufliche Tätigkeit/
Ausbildung auch in Zeiten, zu denen eine Kindertageseinrichtung nicht zur
Verfügung steht, ermöglicht werden. Diese Rahmenrichtlinie ist kein Ersatz für
das noch zu entwickelnde Randzeitkonzept.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen.
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen des vorgelegten Konzepts werden Eltern bei der Betreuung außerhalb
von Kindertagesbetreuung der Einrichtungen/ Tagespflege über den gesetzlichen
Rahmen hinaus unterstützt
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Umsetzung der Rahmenrichtlinie, die als Anlage beigefügt ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Hier muss die Häufigkeit und die zeitliche Beanspruchung der Mitarbeiter
beobachtet werden. Erst aufgrund der Umsetzungserfahrungen kann beurteilt werden,
ob hier zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
5.100,00
€ |
bei
Sachkonto: 533101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 511090/36125001/533101
sind nicht vorhanden