Betreff
Rahmenrichtlinie für Notfälle/ Maßnahmen außerhalb des BayKiBiGs
Vorlage
511/047/2013
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Rahmenrichtlinie für individuelle Kinderbetreuungsleistungen, die nicht über das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert werden können

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Eltern/ Alleinerziehenden mit Kindern soll eine berufliche Tätigkeit/ Ausbildung auch in Zeiten, zu denen eine Kindertageseinrichtung nicht zur Verfügung steht, ermöglicht werden. Diese Rahmenrichtlinie ist kein Ersatz für das noch zu entwickelnde Randzeitkonzept.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen.
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen des vorgelegten Konzepts werden Eltern bei der Betreuung außerhalb von Kindertagesbetreuung der Einrichtungen/ Tagespflege über den gesetzlichen Rahmen hinaus unterstützt

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Umsetzung der Rahmenrichtlinie, die als Anlage beigefügt ist.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Hier muss die Häufigkeit und die zeitliche Beanspruchung der Mitarbeiter beobachtet werden. Erst aufgrund der Umsetzungserfahrungen kann beurteilt werden, ob hier zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

5.100,00 €

bei Sachkonto: 533101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 511090/36125001/533101      

                   sind nicht vorhanden


Anlage:           Rahmenrichtlinie für individuelle Kinderbetreuungsleistungen, die nicht über das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert werden können – Stand: 21.02.2013