1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen des
Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Schiene Nr. 8, Ausbaustrecke
Nürnberg-Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg-Forchheim wurden,
trotz Einwendungen der Stadt
Erlangen, für den zukünftig von der S-Bahn genutzten mittleren Bahnsteig (Gleis 2/3)
nur Zugänge zur Hauptunterführung am Bahnhofsgebäude
vorgesehen. Nach den Anforderungen des
Eisenbahn-Bundesamtes ist dies zwar
ausreichend, die Qualität der
fußläufigen Verbindung zwischen dem
Hauptbahnhof und der zentralen
Umsteigehaltestelle Arcaden bliebe
damit aber unverändert.
Bei früheren Überlegungen zum Verkehrsentwicklungsplan
Erlangen und für zukünftige ÖPNV-Konzepte war mehrfach die Idee eingebracht worden,
das Umfeld der Haltestelle Arcaden als Umsteigepunkt aufzuwerten und hierdurch auch
die Goethestraße vom Busverkehr zu entlasten. Auch für die Stadt-Umland-Bahn
wäre eine verbesserte fußläufige Verbindung zum Hauptbahnhof zweckmäßig, da von
dieser bekanntlich nur der westliche Ast nach Herzogenaurauch die Westseite des
Hauptbahnhofes kurzläufig bedient. Eine
verbesserte fußläufige Verbindung zwischen dem
Hauptbahnhof und der Haltestelle Arcaden wäre durch einen zusätzlichen Zugang auf der Südseite des
Bahnsteiges zwischen Gleis 2/3 an die Bahnunterführung der
Inneren Brucker Straße möglich.
Die Verwaltung wurde
mit UVPA-Beschluss vom 12.04.2011 daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit der DB ProjektBau eine Machbarkeitsstudie inklusive
Kostenschätzung zur Verbesserung der
Zugangssituation an der
Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße/Friedrich-List-Straße und Umfeld
erstellen zu lassen. Die Planungen verzögerten sich, weil das für die Planung
vorgesehene Ingenieurbüro nach Abschluss des
Vergabeverfahrens mit Hinweis auf
inzwischen eingetretene mangelnde
Kapazitäten den Auftrag ablehnte.
Bei einem Abstimmungsgespräch am 30.06.2011 zwischen Herrn
Drescher, Gesamtprojektleiter Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8 /
DB ProjektBau GmbH und Herrn OBM Dr. Balleis wurde
vereinbart, dass die DB-Projektbau kurzfristig eine Kostenschätzung für die
o.g. Maßnahme durchführt und der
Stadt Erlangen übermittelt. Als Ergebnis wurde
am 14.10.2012 für o.g. Projekt folgendes
mitgeteilt:
„…Für die EÜ Innere
Brucker Straße hat die Stadt Erlangen die Herstellung eines Treppenlaufes vom
Bahnsteigende des
Bahnsteiges Gleis 2/3 zur Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße
vorgeschlagen. Diese Maßnahme wird von uns derzeit
mit 345.000 € eingeschätzt. Diese Maßnahme kann erst nach Rückbau einer
doppelten Weichenverbindung hergestellt werden.
Dies ist erst für den Zeitraum nach
2016 möglich. …“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden,
um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zwischenzeitlich wurde
ein anderes Ingenieurbüro, die GRE –
Gauff Rail Engineering GmbH & Co. Kg, mit folgenden
Untersuchungen als Machbarkeitsstudie beauftragt (s. Anlage 1):
·
Neubau eines Treppenzuganges von der Unterführung zum Mittelbahnsteig am Gleis 2/3.
·
Ersatzneubau bzw. Anpassung des östlichen Treppenzuganges der
Unterführung Innere Brucker Straße in möglichst behindertengerechter
Form,
·
Schaffung einer Wegeverbindung vom östlichen
Treppenzugang der Unterführung bis
zum städtischen Parkplatz an der
Güterbahnhofstraße,
Die Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen des
Städtebauförderprogramms „Aktive Zentren“ als sog. „Vorbereitende Maßnahme“ zur
Förderung angemeldet.
Die Untersuchung, die weitgehend einer Vorplanung
entspricht, kam zu folgenden Ergebnissen / Empfehlungen:
Neubau eines Treppenzuganges zum Mittelbahnsteig an
Gleis 2/3
Die Herstellung eines derartigen
zusätzlichen Zugangs kann erst nach bzw. während des
Rückbaus der bestehenden Weichenverbindungen zwischen den Gleisen 2 und 3 südlich des
Bahnsteiges erfolgen. Dieser Rückbau ist derzeit
für das Jahr 2017 vorgesehen.
Da die hierfür notwendige Verlegung der
Sparten sehr zeitaufwändig ist und die Baumaßnahme aus bahnbetriebstechnischen
Gründen zeitgleich mit dem Gleisumbau erfolgen sollte, sind für die zugehörigen
Planungen entsprechende zeitliche
Vorläufe zu berücksichtigen. Trotzdem
muss die Entscheidung über den Bau des Zuganges nicht zeitnah gefasst werden, so dass die Ergebnisse des
Verkehrsentwicklungsplanes berücksichtigt werden
könnten.
Untersucht wurden
mehrere Varianten, die sich hinsichtlich der
Verbindung zwischen dem Ende des
Bahnsteiges und der bestehenden Unterführung unterscheiden.
Anlass hierfür waren die baulichen Konsequenzen aus den
im Süden zusammenlaufenden Gleisen 2 und 3. Da diese nicht nur für die im
Bahnhof langsam fahrenden S-Bahnen,
sondern auch für durchgehende Güter- und Schnellzüge mit bis zu 160 km/h
ausgelegt sind, beträgt der Mindestabstand zwischen Fußweg bzw. Treppenrand und
Gleismitte 3,30 m. Bei einem baulich einfacherem und damit kostengünstigeren
kurzen unterirdisch geführten Verbindungsweg ergeben sich Einschränkungen auf
die Breite des Treppenabganges
aufgrund der Sicherheitsabstände zu den
Bahngleisen.
Da ein Fußweg auf Gleishöhe zwischen den Gleisen auch bei Einhaltung der Sicherheitsabstände
von der Verwaltung als äußerst
unattraktiv eingeschätzt wurde, wird
grundsätzlich davon ausgegangen, dass der
Bahnsteig in jeder Variante bis zum
Treppenabgang verlängert werden
müsste. Dieser Treppenabgang mit anschließender
Unterführung würde in allen
Varianten durch Herstellung einer Öffnung (Durchbruch) in die bestehende Unterführung angeschlossen.
Aus Sicht der
Verwaltung wäre über folgende zwei
Varianten (s. Anlage 2 u.3) zu entscheiden,
die sich hinsichtlich Komfort und Baukosten unterscheiden:
|
Länge
der Unterführung
|
nutzbare
Breite
des Treppenabganges
|
Baukosten
(brutto)
inkl. 20 % Planung
|
Variante 2
|
ca.
46 m
|
≥ 2,40 m
|
ca.
2.200.000 €
|
Variante 3
|
ca.
11 m
|
≥ 1,60 m
|
ca.
1.400.000 €
|
Da bei einer sich entleerenden
S-Bahn zahlreiche Personen gleichzeitig den
Treppenabgang nutzen wollen, stellt die nutzbare Breite von ≥ 2,40 m aus Sicht der Verwaltung ein absolutes Mindestmaß dar. Variante 2 ist daher eindeutig zu favorisieren.
Neubau des
östlichen Treppenzuganges:
Zur Verbesserung der Zugangssituation für Fußgänger und Radfahrer müsste der bestehende
Treppenzugang an gleicher Stelle ersetzt werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit
dem Denkmalschutz (Ensemblebereich) erforderlich.
Nach den Planungen des Ingenieurbüros würde dieser aus
zwei Treppenläufen sowie Kinderwagen- und Fahrradschiebespur bestehen. Bei
Errichtung eines Mittelhandlaufes beträgt die nutzbare Breite 1,6 m (s.
Anlage 4).
Um genügend Bewegungsraum vor der
Straße zu schaffen, sollte der neue
Treppenaufgang näher in Richtung Bahnsteig gebaut werden.
Die künftige Lärmschutzwand der DB
befände sich dann allerdings direkt
am Umbaubereich über der sogenannten
Dehnfuge. Seitens des Ingenieurbüros
wurde daher empfohlen, die
Lärmschutzwand in diesem Bereich um ca. 1 bis 2 m in Richtung Westen zu
versetzen. Eventuell müsste die Lärmschutzwand hierfür auch etwas verlängert
werden.
Diese Verschiebung hätte aber zur Folge, dass
voraussichtlich eine Änderung der bereits genehmigten Planfeststellung, ergänzende Lärmberechnungen und eine Vertragsänderung beim mit der
Ausführungsplanung bereits beauftragten Ingenieurbüro der
DB Projektbau notwendig wären. Aus Sicht der
Verwaltung ist es daher zweckmäßiger, den
Bauprozess der DB Projektbau nicht
zu beeinträchtigen. Im Falle einer späteren Entscheidung für den Neubau des
Treppenzuganges müsste die Lärmschutzwand dann, mit vertretbarem baulichem
Aufwand, für den Treppenzugang
umgebaut bzw. neu errichtet werden.
Die Baukosten für die Errichtung des
neuen Treppenzuganges werden, ohne
Berücksichtung der veränderten Lärmschutzwand, auf 480.000 € (brutto
inkl. 20 % Planung) geschätzt. Der Bau des
neuen Treppenzuganges wäre unter diesen Bedingungen unabhängig von den Baumaßnahmen der
DB Projektbau möglich. Die Entscheidung hierüber könnte somit zu einem späteren
Zeitpunkt, ggf. in Zusammenhang mit der
Entscheidung über den Bau des weiteren Zugangs zum Mittelbahnsteig (s.o.)
erfolgen.
Wegeverbindung
Eine Wegeverbindung entlang Gleis 1 vom Hauptbahnhof über
die Güterhallenstraße zum im städtischen Eigentum befindlichen Parkplatz an der Güterbahnhofstraße würde
eine attraktive Wegebeziehung zur zentralen Umsteigehaltestelle Arcaden ermöglichen. Damit würden
die Optionen für im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes noch zu entwickelnde
Konzepte verbessert.
Untersucht wurde
daher auch eine neue Wegeverbindung zwischen dem
östlichen Treppenzugang an der
Inneren Brucker Straße bis zum städtischen Parkplatz (s. Anlage 5). Für die
Fußwegverbindung wurde eine Breite
von mind. 2,50 m angenommen. Darüber hinaus wurde
eine neue Wegeverbindung über eine gehbehindertengerechte
Rampe an den Bahnsteig 1
berücksichtigt. Der neue Weg würde
zwischen Stadtmauer und Bahnsteig 1 verlaufen, die neue Rampe sich unmittelbar
am Ende der
Lärmschutzwand befinden.
Im Zuge der
Errichtung der neuen Wegeverbindung
müsste die Stadt Erlangen das entsprechende
Grundstück von der DB AG erwerben
bzw. zumindest Nutzrechte hierfür erlangen.
Neben den
Baukosten könnte vor allem ein entlang der
Wegeverbindung befindlicher Kabeltrog mit sensibler Datenkommunikation
kostenrelevant werden, wenn dieser
verlegt werden muss. Die kann aber
nur über vertiefende Planungen
abschließend festgestellt werden.
Die Kosten für die Wegverbindung wurden,
ohne Verlegung des Kabeltroges, auf
ca. 130.000 € (brutto inkl. 20 % Planung) geschätzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für eine Entscheidung über die teilweise mit erheblichen
Kosten verbundene Baumaßnahme sollte
nach Auffassung der Verwaltung
(erste) Ergebnisse aus der
Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen berücksichtigt werden.
Die Baumaßnahmen der
DB AG sind nach derzeitigem
Planungsstand voraussichtlich bis 2017 abgeschlossen, die o.g. städtischen
Maßnahmen können erst zu deren Ende realisiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Entscheidungen über
die Maßnahmen wie folgt zu vertagen:
Entscheidung
|
Maßnahme
|
Baukosten
(brutto
inkl. 20 % Planung)
|
2015
|
Südl. Treppenzugang zum mittl.
Bahnsteig
|
ca. 2.200.000 €
|
2015 ff.
|
Neubau des
Treppenzuganges Innere Brucker Str.
|
ca. 480.000 €
|
2015 ff.
|
Wegverbindung Gleis 1 zur
Güterbahnhofstr.
|
ca. 130.000 €
|
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
|
€
|
bei
IPNr.:
|
Sachkosten:
|
€
|
bei
Sachkonto:
|
Personalkosten
(brutto):
|
€
|
bei
Sachkonto:
|
Folgekosten
|
€
|
bei
Sachkonto:
|
Korrespondierende Einnahmen
|
€
|
bei
Sachkonto:
|
Weitere Ressourcen
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw.
im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden