Betreff
Protokollvermerk aus der Sitzung des BWA vom 27.11.2012, hier: Anfrage des Herrn StR Könnecke betr. Vollsperrung der Aurachbrücke im Bierweg zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße
Vorlage
66/194/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Die Verwaltung hat am 27.11.2013 darüber informiert, dass die Brücke über die Aurach im Zuge des landwirtschaftlichen Weges (Bierweg) zwischen Bauhofgasse und Pappenheimer Straße auf Grund von Bauwerksschäden für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste.

Die Bau- und Unterhaltslast für diese Brücke obliegt entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz denjenigen, deren Grundstücke über diesen Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte).

 

Die Verwaltung ermittelt derzeit die sog. „Beteiligten“. Da sich der Kreis der Beteiligten nicht ausschließlich über die Grundstücksverhältnisse definieren lässt sondern insbesondere die Nutzung zur Bewirtschaftung ein maßgebliches Kriterium darstellt, ist die Ermittlung und Festlegung sehr zeitaufwendig und nur im Rahmen eines umfangreichen Abstimmungsprozesses möglich.

 

Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Beteiligten, welche letztendlich die Kosten für die Sanierungs- / Erneuerungsmaßnahme tragen müssen, erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bzw. dessen Vorsitzenden sowie Vertretern der Bauernverbände.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis der Ermittlung der Beteiligten informieren.

 

 


Anlagen:        Protokollvermerk vom 27.11.2012