Betreff
Energieeffizienzmaßnahmen Straßenbeleuchtung, hier: Beschluss nach DA-Bau für die in 2013 geplante Maßnahme
Vorlage
66/193/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der im Sachbericht erläuterten und zur Durchführung in 2013 geplanten Energieeffizienzmaßnahme bei der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Energieeinsparungen durch Energieeffizienzmaßnahmen, Leuchtenerneuerung aufgrund von Überalterung und Verschlissenheit.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Austausch von überalterten Leuchten mit Quecksilberdampflampen gegen Leuchten mit ener-
gieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen, 2013: ca. 530 Leuchten

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Einsatz von energieeffizienten Leuchtmitteln, Austausch von Leuchten

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

190.000,- €

bei IPNr.: 545.603

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Einsparungen = reduzierte Stromkosten ca. 18.000 € pro Jahr

bei Sachkonto: Straßenbeleuchtung 524. 321

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind auf IvP-Nr. 545.603 in Höhe von 200.000,- € vorhanden
                  (Fortsetzungsmaßnahme)

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          14.01.2013      gez. Deuerling

 

Sachbericht

Mit Haushaltsbeschluss des Stadtrates vom 24.02.2011 wurden bei IP-Nr. 545.603 für das „Sonderprogramm Energieeffizienzmaßnahmen Straßenbeleuchtung“ bis 2015 jährlich Haushaltsmittel i.H.v. 200.000,- Euro bereitgestellt.

 

Vom Tiefbauamt ist vorgesehen bis 2015 den gesamten Bestand an Leuchten mit Quecksilberdampflampen, die ab 2015 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen, gegen Leuchten mit energieeffizienten Leuchtmitteln wie z.B. Natriumdampfhochdrucklampen auszutauschen.

 

Das am 27.03.2012 im BWA beschlossene Energieeffizienz-Maßnahmenprogramm 2012 ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Für das Jahr 2013 ist der Austausch von ca. 550 überalterten Leuchten, die noch mit ineffizienten Quecksilberdampflampen bestückt sind, geplant. Ersetzt werden sollen sie durch Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen. Wie bereits im BWA-Beschluss vom 05.04.2011 (Energieeffizienzmaßnahmen 2011 - Vorlagennr. 66/096/2011) erläutert, ist der Austausch gegen energieeffiziente und technisch ausgereifte Leuchten mit Natriumdampfhochdrucklampen derzeit und soweit absehbar auch in den kommenden Jahren die wirtschaftlichste Maßnahme und demnach noch den LED-Leuchten vorzuziehen. Um die LED Technologie aber dennoch weiterhin im Bereich der Straßenbeleuchtung prüfen, beurteilen und testen zu können, wird das Tiefbauamt auch weiterhin in geeigneten Straßen- und Wegeabschnitten einen Einsatz zu Testzwecken veranlassen.

Um mögliche Synergieeffekte zu nutzen und Kosteneinsparungen zu generieren, wurde das Leuchtenaustauschprogramm (s. Anlage) auf den in 2013 geplanten turnusmäßigen Lampenwechsel bei der Straßenbeleuchtung durch die Erlanger Stadtwerke abgestimmt.

Auf die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen wird entsprechend einem Stadtratsbeschluss vom 29.11.2012 verzichtet, da die Kosten für die Erhebung der Beiträge in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen stehen.

Die Maßnahme wird im Rahmen des jährlichen Wartungsrhythmus der Erlanger Stadtwerke AG voraussichtlich im März 2013 begonnen und soll bis IV. Quartal 2013 abgeschlossen werden

 

Hintergrund
Ab 2015 müssen
Hochdruckentladungslampen gem. EU-Verordnung (EuP-Richtlinie 2005/32/EG) Effizienzanforderungen erfüllen, die so streng sind, dass Quecksilberdampflampen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Beim Austausch der v.g. Leuchten ergeben sich Energieeinsparungen von ca. 40%.

 

 

 

Anlagen:        Arbeitsprogramm 2013