Dem Bauvorhaben wird nach Art. 73 BayBO zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
Das Vorhaben liegt innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) auf einer Fläche, die
im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Universität dargestellt ist und
entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. |
Gebietscharakter: |
Sondergebiet Universität |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
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2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist der Bau einer
2-geschossigen Kinderkrippe mit 3 Gruppen (36 Kinder).
Da es sich um eine Waldfläche handelt, ist für die erforderlichen Baumfällungen
keine Genehmigung nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung erforderlich.
Der vorhandene Waldbestand wird für das Baufeld in Abstimmung mit dem Forstamt
Erlangen gerodet und gemäß BayWaldG durch eine flächengleiche Wiederaufforstung
ausgeglichen. Ein Waldstreifen zwischen der Erwin-Rommel-Straße und dem
Vorhaben bleibt bestehen.
Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken, soweit die 7 erforderlichen Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: entfällt (Universität).
Anlage: Lageplan