Betreff
Neubau Kinderkrippe Südgelände (3 Gruppen), Erwin-Rommel-Straße, Fl.-Nr. 1946/593, Az.: 2012-1391-ZV
Vorlage
63/237/2013
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Dem Bauvorhaben wird nach Art. 73 BayBO zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) auf einer Fläche, die im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Universität dargestellt ist und entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.

Gebietscharakter:

Sondergebiet Universität

Widerspruch zum Bebauungsplan:

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist der Bau einer 2-geschossigen Kinderkrippe mit 3 Gruppen (36 Kinder).
Da es sich um eine Waldfläche handelt, ist für die erforderlichen Baumfällungen keine Genehmigung nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung erforderlich. Der vorhandene Waldbestand wird für das Baufeld in Abstimmung mit dem Forstamt Erlangen gerodet und gemäß BayWaldG durch eine flächengleiche Wiederaufforstung ausgeglichen. Ein Waldstreifen zwischen der Erwin-Rommel-Straße und dem Vorhaben bleibt bestehen.

 

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken, soweit die 7 erforderlichen Pkw-Stellplätze nachgewiesen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: entfällt (Universität).

 

 

 


Anlage:          Lageplan