Betreff
Blaue Fassadenbeleuchtung am Gebäude der VR-Bank (Nutzungsuntersagung), Nürnberger Straße 66, Fl.-Nr. 313, Az.: 2012-1219-UA
Vorlage
63/235/2013
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Nach Feststellung der Verwaltung vom 22.10.2012 wird die Süd- und Westfassade des Bankgebäudes Nürnberger Str. 66 mittels einer im Bereich der Fensterbrüstungen der oberen Geschosse installierten LED-Beleuchtungsanlage während der Dunkelheit blau angeleuchtet.

 

Mit Schreiben vom 23.10.2012 wurde die Bank darauf hingewiesen, dass die Fassadenbeleuchtung eine Werbeanlage darstellt und wegen Verstoßes gegen die Werbeanlagensatzung eine nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung daher nicht in Betracht kommt. Auch städtebauliche Gründe sprechen gegen die (farbige) Illumination von Gebäudefassaden zum Zwecke der Werbung.

 

Gleichzeitig wurde der Bank Gelegenheit gegeben, zur Vermeidung einer kostenpflichtigen Beseitigungsanordnung die Beleuchtungsanlage bis 15.11.2012 freiwillig zu entfernen oder außer Betrieb zu nehmen. Diese Möglichkeit wurde seitens der Bank nicht wahrgenommen. Mit Schreiben vom 12.11.2012 nahm die Bank Stellung und teilte mit, dass keine Bereitschaft zu einem freiwilligen Verzicht auf die Fassadenbeleuchtung besteht. Daher wurde mit Bescheid vom 26.11.2012 deren weitere Inbetriebnahme untersagt.

 

Auch an diese Untersagungsverfügung hat sich die Bank nicht gehalten. Sie hat vielmehr gegen den Bescheid Klage erhoben und gleichzeitig die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt, um die Beleuchtung weiter betreiben zu können, bis über die Hauptsache entschieden ist.

 

In einem Gespräch mit dem Vorstand der Bank am 11.12.2012 betonte dieser, dass es ihm maßgeblich darauf ankomme, den Gebäudeturm zu betonen. Die Vertreter der Verwaltung haben darauf hingewiesen, dass hierfür ein blaues Farblicht nicht erforderlich sei und vorgeschlagen, den Turm durch eine neutrale Beleuchtung (weiß oder gebrochenes weiß) hervorzuheben. So wäre das von der Bank gewünschte Ziel Adressbildung erreicht. Die Erstellung eines Werbekonzeptes wurde empfohlen.

 

Der Vorstand wollte diesen Vorschlag in der nächsten Aufsichtsratssitzung besprechen und der Stadt im Januar Rückmeldung geben.


Anlage:          Lageplan