Die Aktivitäten, das Fischhäusla zu verkaufen sind fortzusetzen. Die Dringlichkeitsanträge
· der FDP-Fraktion Nr. 139/2012 vom 13. November 2012 und
· der SPD-Fraktion Nr. 142/2012 vom 20. November 2012
sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Adäquate Unterbringung des Vereins Erlanger Obdachlosenhilfe e. V.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Vermietung der Flächen im Gebäude 1 des städtischen Anwesens Wilhelmstr. 2g in Erlangen (= ein Teil der ehemaligen Umweltwerkstatt der GGFA) als Tagesstätte der Erlanger Obdachlosenhilfe e. V. an den Verein Erlanger Obdachlosenhilfe e. V.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
· Einholung einer Baugenehmigung, da eine Umnutzung der Flächen erfolgt
Die Anforderungen an das Baugesuch und die des Vereins Erlanger Obdachlosenhilfe e. V. sind vorher abschließend abzustimmen.
· Durchführung erforderlicher Maßnahmen (Bauantrag und Umsetzung)
· Zeitschiene
Die Rückgabe der Flächen durch den derzeitigen Mieter GGFA erfolgt Anfang Januar. Mit den erforderlichen Maßnahmen kann anschließend begonnen werden, sowie
- die Anforderungen der Bauaufsicht und des Vereins Erlanger Obdachlosenhilfe e. V. abgestimmt sind und
- die Finanzierung geklärt ist (Mittelanmeldung).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Umbaukosten können erst ermittelt werden, wenn die baurechtlichen Anforderungen und die des Vereins Erlanger Obdachlosenhilfe e. V. abgestimmt sind.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Protokollvermerk aus der 11. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 21. November 2012
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion Nr. 139/2012 vom 13. November 2012
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion Nr. 142/2012 vom 20. November 2012