- Für die
Schaffung einer Krippengruppe durch Umbau von Gemeindehaus und Kindergarten
im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands e.V., Bismarckstr.
19, werden 18 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Der
Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27
Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.
- Der
Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. erhält für die Baumaßnahme einen
Zuschuss
- zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-
finanzierung“ 2008-2013 für die Neuschaffung der Krippenplätze
- zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Umbau der Räum-
lichkeiten für die bestehende Kindergartengruppe (27 Plätze).
- Es erfolgt
eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach dem BayKiBiG ab
Inbetriebnahme im Jahr 2013.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt für Kinder im Alter von 0-3 Jahren
- Umbau/Verbesserung der
Raumsituation des in der Bismarckstr. 19 bestehenden
Kindergartens
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Bezuschussung der Bau- und
Ausstattungskosten wie unter Punkt I.3 genannt
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten
nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung aus Sicht der Jugendhilfeplanung:
Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens zu diesem Datum ein entsprechendes Platzangebot vorzuhalten.
Um dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen zu entsprechen, wird Erlangen bei der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in neun Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen. Nach dieser Aufteilung liegt der Kindergarten im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands im Planungsbezirk D – Zentrum & Erlangen Nordost.
Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten im Planungsbezirk D 593 Kinder im Alter von unter drei Jahren. In diesem Planungsbezirk werden derzeit inklusive Kindertagespflege 156 Betreuungsplätze angeboten. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den U3-Bereich geht von einer notwendigen Platzzahl von ca. 295 Plätzen in diesem Planungsbezirk aus. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 50%.
Der Projektgruppe „Krippenausbau
2013“ liegen derzeit für diesen Planungsbezirk vier Ausbauvorhaben vor. Die
Einrichtung von 18 Krippenplätzen im Kindergarten des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands ist eines dieser Vorhaben.
Können alle Projekte wie geplant umgesetzt werden, wird sich die Platzanzahl in
diesem Planungsbezirk auf ca. 248 Plätze erhöhen. Die Neuschaffung von 18
Krippenplätzen im Kindergarten des Hensoltshöher
Gemeinschaftsverbands ist somit geeignet zu einer dem Bedarf angemessenen
Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren
beizutragen und ist somit auch aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
Ausbauvorhaben
Das Familienzentrum in der Bismarckstr. 19 ist ein winkelförmig angeordneter Gebäudekomplex, bestehend aus einem erdgeschossigen, vollunterkellerten Flachbau entlang der östlichen Grundstücksgrenze und einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Gebäudeteil mit Pultdach entlang der südlichen Grundstücksgrenze.
In den vergangenen Jahren zeigten sich erhebliche Bauschäden/bauliche Mängel. Zugleich wurde offensichtlich, dass die bestehenden Räume für die Arbeit der Landeskirchlichen Gemeinschaft Erlangen nicht mehr ausreichen.
Durch einen Umbau, welcher entsprechend dem Umfang mit einer Generalsanierung vergleichbar ist, werden die vorhandenen Nutzungen im Gebäude (Kirchengemeinde, Kindertagesbetreuung) gemäß dem bestehenden Raumbedarf neu verteilt.
Der Bedarf an Krippenplätzen
fand hierbei Berücksichtigung, sodass im Erdgeschoss des gesamten
Gebäudekomplexes nun sämtliche Haupträume zum Betrieb der Krippen- und
Kindergartengruppe liegen. Lediglich ein Großteil der Lagerfläche der Kita
befindet sich im Kellergeschoss.
Mit der Ausweitung der Außenspielfläche, der Schaffung einer bespielbaren
Dachterrasse und der Vorhaltung eines Mehrzweckraumes im Kellergeschoss zur
Kompensation noch fehlender Freiflächen wird dem Platzbedarf der Kinder im
Übrigen nachgekommen.
Der Bereich der Kirchengemeinde
wird gänzlich in die Räumlichkeiten des Obergeschosses, bzw. teilweise in das
Kellergeschoss verlegt. Ein vergrößerter Saalbereich wird im Wesentlichen durch
einen Anbau ermöglicht, was im Erdgeschoss auch der Fläche in der Kinderkrippe
zu Gute kommt.
Der Verbindungsbereich beider Gebäudeteile wird zum Hof hin mit einem neuen, gemeinsamen
Eingangsbereich mit Treppenhaus und Aufzug aufgeweitet.
Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten. Bauantrag wurde am
03.12.2012 gestellt, allerdings sind – trotzdem die Maßnahme nicht in die
Denkmalschutzliste aufzunehmen ist - vom Träger noch Formalien zu klären, so
dass die Baugenehmigung noch nicht vorliegt.
Geplanter Baubeginn: März 2013
Geplante Inbetriebnahme: Dezember 2013
Kosten und Finanzierung
Es erfolgte entsprechend der vorgenannten Nutzungen und weiteren
Einflussfaktoren eine Aufteilung der gesamten Baukosten (ohne KGr.
500/Außenanlagen und 600/Ausstattung) zwischen Kirchengemeinde (46 %) und
Kindertageseinrichtung (54 %).
Die Kosten vom Außenbereich (KGr 500), welcher überwiegend als
Spielfläche für die Kinder genutzt werden soll, wurden hierbei nach einem
gesonderten Schlüssel (15 % Gemeinde, 85 % Kindertageseinrichtung) aufgeteilt.
Nachfolgend dargestellte Baukosten (1.167.361 €) beziehen sich lediglich
auf den Teil der Kindertageseinrichtung.
Die Kosten pro Platz (KGr. 300, 400, 500, 700) lt. Aufstellung vom
04.12.2012 betragen für die Kinderkrippe 32.000 €, für den Kindergarten 19.767
€.
Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die
Baukosten für die Kindertageseinrichtung sind erforderlich und angemessen. Die
Voraussetzungen für eine Förderung sind aus bautechnischer Sicht erfüllt.
Die Investitionskosten für die Krippenplätze werden – bei rechtzeitiger Baufertigstellung und Vorlage der Verwendungsnachweise - nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 bezuschusst, die Investitionskosten für die Kindergartenplätze nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.
Gesamtkosten der Kita laut Kostenaufstellung vom 04.12.2012 |
1.167.361,00 € |
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Zuwendungsfähige Baukosten |
54 % der KGr 230, 300, 400 |
1.043.118,19 € |
Ausstattungskosten |
KGr 600 |
26.775,00 € |
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Voraussichtliche Finanzierung (vorbehaltlich der
Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken): |
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staatlicher Anteil Bau + Ausstattung (487.100,00
€ + 22.500,00 €) |
509.600,00 € |
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städtischer Anteil Bau |
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270.306,22 € |
Anteil Träger |
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387.454,77 € |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Baumaßnahme ist mit JHA-Gutachten vom 13.10.2011 und
Stadtratsbeschluss vom 27.10.2011 in die Priorisierungsliste für den
Krippenausbau aufgenommen worden, sodass die benötigten Finanzmittel im
städtischen Haushalt reserviert sind. Ausgaben |
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Investitionskosten: |
ca. 779.906,- € |
bei
IP-Nr. 365D.880 |
Folgekosten: |
ca. 127.500,- € |
bei
Sachkonto 530101 |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Staatl.
Investitionskostenförderung |
ca. 509.600,- € |
bei
IP-Nr. 365D.610ES |
Staatl. Betriebskostenförderung für 18 neue Krippenplätze (ab 2014 jährlich) |
ca. 63.750,- € |
bei
Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für
Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff.
erfolgt
eine
entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: