Betreff
Schaffung von 18 Krippenplätzen durch Umbau von Gemeindehaus und Kindergarten im Familienzentrum Bismarckstraße in Trägerschaft des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbandes e.V., hier: Investitions- und Betriebskostenförderung
Vorlage
512/088/2012
Aktenzeichen
V/512/VC002, T. 1785
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die Schaffung einer Krippengruppe durch Umbau von Gemeindehaus und Kindergarten im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands e.V., Bismarckstr. 19, werden 18 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.

  3. Der Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss
    - zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-
      finanzierung“ 2008-2013 für die Neuschaffung der Krippenplätze
    - zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Umbau der Räum-
      lichkeiten für die bestehende Kindergartengruppe (27 Plätze).

  4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach dem BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2013.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt für Kinder im Alter von 0-3 Jahren

- Umbau/Verbesserung der Raumsituation des in der Bismarckstr. 19 bestehenden
  Kindergartens

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten wie unter Punkt I.3 genannt

- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung aus Sicht der Jugendhilfeplanung:

Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens zu diesem Datum ein entsprechendes Platzangebot vorzuhalten.

Um dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen zu entsprechen, wird Erlangen bei der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in neun Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen. Nach dieser Aufteilung liegt der Kindergarten im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands im Planungsbezirk D – Zentrum & Erlangen Nordost.

Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten im Planungsbezirk D 593 Kinder im Alter von unter drei Jahren. In diesem Planungsbezirk werden derzeit inklusive Kindertagespflege 156 Betreuungsplätze angeboten. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den U3-Bereich geht von einer notwendigen Platzzahl von ca. 295 Plätzen in diesem Planungsbezirk aus. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 50%.

Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen derzeit für diesen Planungsbezirk vier Ausbauvorhaben vor. Die Einrichtung von 18 Krippenplätzen im Kindergarten des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands ist eines dieser Vorhaben.
Können alle Projekte wie geplant umgesetzt werden, wird sich die Platzanzahl in diesem Planungsbezirk auf ca. 248 Plätze erhöhen. Die Neuschaffung von 18 Krippenplätzen im Kindergarten des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands ist somit geeignet zu einer dem Bedarf angemessenen Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren beizutragen und ist somit auch aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

Ausbauvorhaben

Das Familienzentrum in der Bismarckstr. 19 ist ein winkelförmig angeordneter Gebäudekomplex, bestehend aus einem erdgeschossigen, vollunterkellerten Flachbau entlang der östlichen Grundstücksgrenze und einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Gebäudeteil mit Pultdach entlang der südlichen Grundstücksgrenze.

 

In den vergangenen Jahren zeigten sich erhebliche Bauschäden/bauliche Mängel. Zugleich wurde offensichtlich, dass die bestehenden Räume für die Arbeit der Landeskirchlichen Gemeinschaft Erlangen nicht mehr ausreichen.

 

Durch einen Umbau, welcher entsprechend dem Umfang mit einer Generalsanierung vergleichbar ist, werden die vorhandenen Nutzungen im Gebäude (Kirchengemeinde, Kindertagesbetreuung) gemäß dem bestehenden Raumbedarf neu verteilt.

Der Bedarf an Krippenplätzen fand hierbei Berücksichtigung, sodass im Erdgeschoss des gesamten Gebäudekomplexes nun sämtliche Haupträume zum Betrieb der Krippen- und Kindergartengruppe liegen. Lediglich ein Großteil der Lagerfläche der Kita befindet sich im Kellergeschoss.
Mit der Ausweitung der Außenspielfläche, der Schaffung einer bespielbaren Dachterrasse und der Vorhaltung eines Mehrzweckraumes im Kellergeschoss zur Kompensation noch fehlender Freiflächen wird dem Platzbedarf der Kinder im Übrigen nachgekommen.

 

Der Bereich der Kirchengemeinde wird gänzlich in die Räumlichkeiten des Obergeschosses, bzw. teilweise in das Kellergeschoss verlegt. Ein vergrößerter Saalbereich wird im Wesentlichen durch einen Anbau ermöglicht, was im Erdgeschoss auch der Fläche in der Kinderkrippe zu Gute kommt.
Der Verbindungsbereich beider Gebäudeteile wird zum Hof hin mit einem neuen, gemeinsamen Eingangsbereich mit Treppenhaus und Aufzug aufgeweitet.

 

Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten. Bauantrag wurde am 03.12.2012 gestellt, allerdings sind – trotzdem die Maßnahme nicht in die Denkmalschutzliste aufzunehmen ist - vom Träger noch Formalien zu klären, so dass die Baugenehmigung noch nicht vorliegt.

 

Geplanter Baubeginn: März 2013

Geplante Inbetriebnahme: Dezember 2013

 

Kosten und Finanzierung

Es erfolgte entsprechend der vorgenannten Nutzungen und weiteren Einflussfaktoren eine Aufteilung der gesamten Baukosten (ohne KGr. 500/Außenanlagen und 600/Ausstattung) zwischen Kirchengemeinde (46 %) und Kindertageseinrichtung (54 %).

Die Kosten vom Außenbereich (KGr 500), welcher überwiegend als Spielfläche für die Kinder genutzt werden soll, wurden hierbei nach einem gesonderten Schlüssel (15 % Gemeinde, 85 % Kindertageseinrichtung) aufgeteilt.

 

Nachfolgend dargestellte Baukosten (1.167.361 €) beziehen sich lediglich auf den Teil der Kindertageseinrichtung.

 

Die Kosten pro Platz (KGr. 300, 400, 500, 700) lt. Aufstellung vom 04.12.2012 betragen für die Kinderkrippe 32.000 €, für den Kindergarten 19.767 €.

Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die Baukosten für die Kindertageseinrichtung sind erforderlich und angemessen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind aus bautechnischer Sicht erfüllt.

 

Die Investitionskosten für die Krippenplätze werden – bei rechtzeitiger Baufertigstellung und Vorlage der Verwendungsnachweise - nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 bezuschusst, die Investitionskosten für die Kindergartenplätze nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.

 

Gesamtkosten der Kita laut Kostenaufstellung vom 04.12.2012

1.167.361,00 €

Zuwendungsfähige Baukosten

54 % der KGr 230, 300, 400
85% der KGr 500
12% v. Anteilen aus 300-500 als pauschalierte Baunebenkosten (KGr 700)

1.043.118,19 €

Ausstattungskosten

KGr 600

26.775,00 €

 

Voraussichtliche Finanzierung (vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):

staatlicher Anteil Bau + Ausstattung (487.100,00 € + 22.500,00 €)

509.600,00 €

städtischer Anteil Bau

 

270.306,22 €

Anteil Träger

 

387.454,77 €



4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Baumaßnahme ist mit JHA-Gutachten vom 13.10.2011 und Stadtratsbeschluss vom 27.10.2011 in die Priorisierungsliste für den Krippenausbau aufgenommen worden, sodass die benötigten Finanzmittel im städtischen Haushalt reserviert sind.

 

Ausgaben

Investitionskosten:
Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten

ca. 779.906,- €

bei IP-Nr. 365D.880

Folgekosten:
Bezuschussung der Betriebskosten für 18 neue Krippenplätze (ab 2014 jährlich)

ca. 127.500,- €

bei Sachkonto 530101

 

Korrespondierende Einnahmen

Staatl. Investitionskostenförderung

ca. 509.600,- €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatl. Betriebskostenförderung für 18 neue Krippenplätze (ab 2014 jährlich)

ca. 63.750,- €

bei Sachkonto 414101

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                   für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt 
                        eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.

 


Anlagen: