Betreff
Neubau einer betrieblichen Kinderkrippe mit 36 Plätzen auf dem Gelände Süd der FAU durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hier: Investitionskosten- und Betriebskostenförderung
Vorlage
512/087/2012
Aktenzeichen
IV/512/NI001, T. 1731
Art
Beschlussvorlage

1. Für den Neubau einer betrieblichen Kinderkrippe durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf dem Gelände Süd der FAU werden 36 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG zugestimmt.

3. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2014.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren im Planungsbezirk Röthelheimgebiet incl. Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen

Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden wird die Stadt bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.

 

Das Gelände der Technischen Fakultät ist dieser Aufteilung nach dem Planungsbezirk G –

Röthelheim & Südgelände zuzuordnen.

Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau. Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten 644 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den U3-Bereich, die am 13.10.2011 vom Erlanger Stadtrat beschlossen wurde, geht von einer bedarfsnotwendigen lokalen Platzzahl von ca. 410 Plätzen im Planungsbezirk G aus.

Derzeit können in diesem Planungsbezirk 340 Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe, sowie 39 Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden.

Der ämterübergreifenden Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen derzeit mehrere Projekte zur Steigerung des Platzangebotes innerhalb dieses Planungsbezirkes vor. Können diese wie geplant umgesetzt werden, so wird sich die Platzzahl innerhalb dieses Planungsbezirkes auf voraussichtlich ca. 440 Plätze erhöhen. Die Schaffung eines lokalen Überangebotes ist aus heutiger Sicht nicht zu befürchten, vielmehr bietet die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen im Planungsbezirk G die Möglichkeit, den Umstand auszugleichen, dass im angrenzenden Planungsbezirk D – Innenstadt & Nordost, die angestrebten Platzzahlen aller Voraussicht nach nicht erreicht werden können.

Die Neuschaffung von 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in einer

Betreuungseinrichtung auf dem Gelände der technischen Fakultät ist aus bedarfsplanerischer

Sicht geeignet, zu einer bedarfsdeckenden Versorgungssituation vor Ort beizutragen und ist somit zu befürworten.

 

Bau

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg plant den Neubau einer dreigruppigen
Krippe mit insgesamt 36 Plätzen in konventioneller Bauweise. Im EG ist eine Einheit und im OG sind zwei Einheiten mit Gruppenraum, Ruheraum und Sanitärbereich vorgesehen sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume. Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten. 
Die Einrichtung soll in erster Linie für Kinder der Mitarbeiter/innen der Friedrich-Alexander-Universität zur Verfügung stehen, die FAU beteiligt sich an den Baukosten. Die Betriebsträgerschaft soll vom Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übernommen werden.

Geplanter Baubeginn:             April 2013

Geplante Fertigstellung:          Dezember 2013

 

Kosten und Finanzierung
Die Kosten pro Platz betragen 32.309,00 € (KGr. 300, 400, 500, 700).

Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind aus bautechnischer Sicht erfüllt.

Kosten und Kostenaufteilung:

Gesamtkosten laut Kostenschätzung vom 22.11.2012

KGr 300-700

1.216.021,03

Baukosten, die gefördert werden

KGr 300, 400, 500, 700

1.163.121,03 €

Ausstattungskosten

KGr 600

52.900,00 €

 

Finanzierung (vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):

Kinderbetreuungsfinanzierung für 36 Krippenplätze:

staatlicher Anteil Ausstattung

36 x 1.250 €

45.000,00 €

staatlicher Anteil Bau

36 x 9 x 3216,6[1] x 0,708

737.862,31 €

städtischer Anteil Bau

(1.163.121,03 € - 737.862,31 €) x 0,1

42.525,87 €

Anteil Träger

(1.163.121,03 € - 737.862,31 €) x 0,9

382.732,85 €

Anteil Träger Ausstattungskosten (Überhang KG 600)

 

7.900,00 €

 Gesamtfinanzierung

 

1.216.021,03 €

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben

 

Investitionskosten:
Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten:

 

ca. 825.388,00 €

 

bei IPNr. 365D.880

Folgekosten:
Bezuschussung der Betriebskosten (jährlich ab 2014)

 

ca. 255.000,00 €

 

bei Sachkonto 530101

Korrespondierende Einnahmen
staatliche Investitionskostenförderung


ca. 782.862,00 €

 

bei Sachkonto 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (ab 2014 jährlich)

 

ca. 127.500,00 €

 

bei Sachkonto 414101

 

Die Förderung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer sozialverträglichen Miete. Die Immobilien Freistaat Bayern RV Mfr. hat mit Schreiben vom 23.11.2012 bestätigt, dass die Mietzahlungen keine Investitionskostenanteile enthalten werden.


Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880     

                   für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine
                       entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.



[1] Der Kostenrichtwert von 3.574,00 € wird um 10 % auf 3.216,60 € gekürzt, da die Architektenkosten unentgeltlich durch das staatl. Bauamt durchgeführt werden.

 


Anlagen: