1. Für den Neubau einer betrieblichen Kinderkrippe durch die Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg auf dem Gelände Süd der FAU werden 36 Krippenplätze
als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß
Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG zugestimmt.
3. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erhält für die
Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab
Inbetriebnahme im Jahr 2014.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren im Planungsbezirk Röthelheimgebiet incl. Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung
Gemäß § 24a SGB
VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für
Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die
Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden wird
die Stadt bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke
aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.
Das Gelände der
Technischen Fakultät ist dieser Aufteilung nach dem Planungsbezirk G –
Röthelheim &
Südgelände zuzuordnen.
Der Planungsbezirk
umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die
Gebiete Sebaldus und Rathenau. Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten 644 Kinder im
Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung
der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand
beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den
Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist
ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca.
10% zu erwarten. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den U3-Bereich, die
am 13.10.2011 vom Erlanger Stadtrat beschlossen wurde, geht von einer
bedarfsnotwendigen lokalen Platzzahl von ca. 410 Plätzen im Planungsbezirk G
aus.
Derzeit können in
diesem Planungsbezirk 340 Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe, sowie 39
Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden.
Der
ämterübergreifenden Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen derzeit mehrere
Projekte zur Steigerung des Platzangebotes innerhalb dieses Planungsbezirkes
vor. Können diese wie geplant umgesetzt werden, so wird sich die Platzzahl
innerhalb dieses Planungsbezirkes auf voraussichtlich ca. 440 Plätze erhöhen.
Die Schaffung eines lokalen Überangebotes ist aus heutiger Sicht nicht zu
befürchten, vielmehr bietet die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen im
Planungsbezirk G die Möglichkeit, den Umstand auszugleichen, dass im
angrenzenden Planungsbezirk D – Innenstadt & Nordost, die angestrebten
Platzzahlen aller Voraussicht nach nicht erreicht werden können.
Die Neuschaffung
von 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in einer
Betreuungseinrichtung
auf dem Gelände der technischen Fakultät ist aus bedarfsplanerischer
Sicht geeignet, zu
einer bedarfsdeckenden Versorgungssituation vor Ort beizutragen und ist somit
zu befürworten.
Bau
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg plant den Neubau einer dreigruppigen
Krippe mit insgesamt 36 Plätzen in konventioneller Bauweise. Im EG ist eine
Einheit und im OG sind zwei Einheiten mit Gruppenraum, Ruheraum und
Sanitärbereich vorgesehen sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume.
Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten.
Die Einrichtung soll in erster Linie für Kinder der Mitarbeiter/innen der
Friedrich-Alexander-Universität zur Verfügung stehen, die FAU beteiligt sich an
den Baukosten. Die Betriebsträgerschaft soll vom Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
übernommen werden.
Geplanter Baubeginn: April 2013
Geplante Fertigstellung: Dezember 2013
Kosten und Finanzierung Kosten und Kostenaufteilung: |
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Gesamtkosten laut Kostenschätzung vom 22.11.2012 |
KGr 300-700 |
1.216.021,03 € |
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Baukosten, die gefördert werden |
KGr 300, 400, 500, 700 |
1.163.121,03 € |
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Ausstattungskosten |
KGr 600 |
52.900,00 € |
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Finanzierung (vorbehaltlich der Prüfung durch die
Regierung von Mittelfranken): |
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Kinderbetreuungsfinanzierung für 36
Krippenplätze: |
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staatlicher Anteil Ausstattung |
36 x 1.250 € |
45.000,00 € |
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staatlicher Anteil Bau |
36 x 9 x 3216,6[1] x 0,708 |
737.862,31 € |
||
städtischer Anteil Bau |
(1.163.121,03 € - 737.862,31 €) x 0,1 |
42.525,87 € |
||
Anteil Träger |
(1.163.121,03 € - 737.862,31 €) x 0,9 |
382.732,85 € |
||
Anteil Träger Ausstattungskosten (Überhang KG
600) |
|
7.900,00 € |
||
Gesamtfinanzierung |
|
1.216.021,03 € |
||
|
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben |
|
|
Investitionskosten: |
ca. 825.388,00 € |
bei IPNr. 365D.880 |
Folgekosten: |
ca. 255.000,00 € |
bei Sachkonto 530101 |
Korrespondierende Einnahmen |
|
bei Sachkonto 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung (ab 2014 jährlich) |
ca. 127.500,00 € |
bei Sachkonto 414101 |
Die Förderung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer sozialverträglichen Miete. Die Immobilien Freistaat Bayern RV Mfr. hat mit Schreiben vom 23.11.2012 bestätigt, dass die Mietzahlungen keine Investitionskostenanteile enthalten werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für
Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013 ff. erfolgt
eine
entsprechende
Nachmeldung der Verwaltung.
[1] Der Kostenrichtwert von 3.574,00 € wird um 10 % auf 3.216,60 € gekürzt, da die Architektenkosten unentgeltlich durch das staatl. Bauamt durchgeführt werden.
Anlagen: