1) Der Bedarf von 12 neuen Krippenplätzen in der Katholischen Kindertagesstätte St. Kunigund, Holzschuherring 40 in 91058 Erlangen-Eltersdorf wird anerkannt.
2) Die Katholische Filialkirchenstiftung St. Kunigund erhält als Bau- und Betriebsträger für 12 Krippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Investitionskosten nach der Krippenförderrichtlinie.
3) Der Träger erhält ab Inbetriebnahme eine Betriebskostenförderung für die Erlanger Kinder.
4) Die Katholische Filialkirchenstiftung St. Kunigund erhält einen Zuschuss nach Art. 27 BayKiBiG zur Schaffung von zwei Personalräumen in der bestehenden Kindertageseinrichtung.
5) Eine weiter gehende freiwillige Förderung wird ausgeschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Ausweitung des Betreuungsangebotes für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren für die Firma Rehau in Eltersdorf durch Neuschaffung von 12 betrieblichen Krippenplätzen durch die Katholische Filialkirchenstiftung St. Kunigund.
Die Firma Rehau ist
ein weltweit tätiges polymerverarbeitendes Unternehmen mit den Geschäftsfeldern
Bau, Industrie und Automobilzulieferer. In Erlangen - Eltersdorf befindet sich
die Unternehmenszentrale für das Geschäftsfeld Bau mit ca. 400 Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen. In der Kinderkrippe der katholische Kirchengemeinde St.
Kunigund in Eltersdorf werden seit April 2011 fünf Krippenplätze für die Firma
Rehau angeboten. Diese sollen nun um 12 erweitert werden. Die Lage der
Einrichtung ist wegen der Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern/Elternteile
besonders vorteilhaft.
Die Einrichtung liegt im
Planungsbezirk I. Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten in diesem Planungsbezirk
188 Kinder im Alter von unter drei Jahren. In diesem Planungsbezirk werden
der Bedarfsplanung geht von einer notwendigen Platzzahl von ca. 120
Plätzen – einschließlich betrieblicher Plätze - in diesem Planungsbezirk aus.
Die Neuschaffung von 12 Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung St.
Kunigund ist somit geeignet, zu einer
angemessenen Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter
drei Jahren beizutragen und ist aus
bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Bezuschussung der Bau und
Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 – 2013“(Anmerkung: Sonderprogramm wurde bis 2014 verlängert)
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach dem BayKiBiG für Erlanger Kinder ab Inbetriebnahme
- Bezuschussung von zwei neuen Personalräumen in der bereits bestehenden Kindertagesstätte.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Kirchengemeinde St. Kunigund betreibt am Holzschuherring 40 in Eltersdorf eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 174 Plätzen, hinzu kommen 22 Plätze in unmittelbarer Nachbarschaft.
Chronologischer Ausbau seit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuung
2008 -2013“
Im Jahr 2009 hat die Kirchengemeinde St. Kunigund in der bestehenden Kindertagesstätte eine Kindergartengruppe reduziert und in eine Kinderkrippe mit 12 öffentlichen Plätzen - bezuschusst nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuung 2008 -2013“ - umgewandelt.
Darüber hinaus möchte der Träger
eine weitere Krippengruppe für Mitarbeiterkinder der Firma Rehau schaffen.
Dieses Projekt wurde Anfang 2011 in die Priorisierungsliste aufgenommen. Um dem
Anliegen der Firma Rehau möglichst rasch nachzukommen, hat der Träger im April
2011 fünf neue Krippenplätze für Mitarbeiter der Firma Rehau in Betrieb
genommen.
Dazu wurde ein bestehender Personalraum in einen Krippenraum umgewandelt und dafür
ein provisorischer Personalraum im Nebengebäude errichtet. Diese Umwidmung der
Räume wurde ohne öffentliche Investitionskostenförderung realisiert; der
laufende Betrieb wird von der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern
bezuschusst.
Umsetzung der Priorisierungsliste zur Schaffung von 12 betrieblichen
Plätzen
Parallel zur kurzfristigen Inbetriebnahme der fünf Plätze fanden seit Anfang 2011 Gespräche wegen der neuen Krippengruppe statt. Die fünf betrieblichen Plätze sollen weiter bestehen bleiben. Der Träger hat in diesem Zusammenhang angekündigt, zwei neue Personalräume im geplanten Anbau schaffen zu wollen und den wegen der fünf Krippenplätze ausgelagerten Personalraum wieder einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die neu zu schaffenden
Personalräume sind nach Art. 27 BayKiBiG bezuschussungsfähig, die Kosten liegen
jedoch unterhalb der Bagatellgrenze, so dass die Stadt keine Förderung nach FAG
erhält.
Planungsprozess
Nach etlichen Begehungen und mehreren Beratungsgesprächen zwischen Träger, Jugendamt, Gebäudemanagement und Bauaufsicht reichte der Träger 2011 erste Planungen ein. Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass bei der geplanten Maßnahme weder Funktionalität noch Wirtschaftlichkeit gegeben waren.
In einer Besprechung am 01.02 2012 mit
Vertreter/innen von St. Kunigund, der Firma Rehau und Vertretern der Stadt
Erlangen wurde fest gehalten, dass die Planungen überarbeitet werden müssen, um die Kosten zu senken.
Bei einem Ortstermin am 28.06.2012 wurde durch einen Architekten der Erzdiazöse Bamberg und einem Vertreter der Bauabteilung der Regierung von Mittelfranken bestätigt, dass eine Neuplanung notwendig ist.
Am 23.01.2013 hat der Träger die Antragsunterlagen beim Jugendamt und bei Bauaufsichtsamt den Bauantrag eingereicht.
Die neu eingereichten Pläne sehen im Erdgeschoss 12 Krippenplätze und im 1. Obergeschoss eine Heilpädagogische Tagesstätte vor. Letztere ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung, da eine Heilpädagogische Tagesstätte als eine Einrichtung der Hilfe zur Erziehung nicht unter das BayKiBiG fällt.
Finanzierung
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme setzt sich zusammen aus einem staatlichen Anteil, einem städtischen Anteil und einen Trägeranteil. Laut Aussage des Trägers wird der Eigenanteil des Trägers von der Firma Rehau voll übernommen.
Fachliche Bewertung
Das Raumprogramm für die Krippe
wird eingehalten. Die empfohlene organisatorische Einheit für Gruppen-, Ruhe-
und Sanitärraum in der Krippe wird umgesetzt, an der Form des Baukörpers mit
hohem Verkehrsflächenanteil und einem hohen Außenwandanteil wurde festgehalten.
Vonseiten der Bauaufsicht ist das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig. Das Brandschutzkonzept für den Bestand und den Neubau wird derzeit geprüft.
Problematisch sind nach wie vor die Entwurfsqualität des Baukörpers, die sehr hohen Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Gegenüber der ersten Planung von 2011 sind die Platzkosten noch einmal gestiegen.
Die vollständige, ausführliche baufachliche Stellungnahme liegt als
Anlage bei.
FAZIT:
Aus wirtschaftlichen und baufachlichen Gründen ist die Maßnahme höchst bedenklich. Sie entspricht nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Wegen dieser Bedenken ist eine Interessensabwägung im Hinblick auf den notwendigen Krippenausbau vorzunehmen. Bei dieser Abwägung ist insbesondere das hier vorliegende und gewünschte Engagement der Firma Rehau zu würdigen. Dieses Engagement führt u. a. auch dazu, dass sich der städtische Anteil deutlich reduziert.
Um das Kostenrisiko für die Stadt Erlangen hinsichtlich Folgekosten zu
begrenzen, wird für die Zukunft jegliche freiwillige weiter gehende Förderung
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unterhalt sowie für den laufenden
Betrieb.
Kosten
Nachrichtlich zur folgenden Aufstellung:
die Baukosten für die heilpädagogische Tagesstätte liegen bei 349.926,- Euro. Diese Kosten werden über Tagessätze, die die belegenden Jugendämter zu tragen haben, refinanziert. Die Regelungen des BayKiBiG finden hier keine Anwendung, so dass es sich bei den Kosten in der Aufstellung ausschließlich um Kosten handelt, die durch den Krippenneubau veranlasst sind.
Gesamtkosten der Krippe ohne Baukosten HPT laut Aufstellung vom
17.01.2013 (ohne Treppenhaus und ohne Kosten Heipädagogische Tagesstätte) |
KG 200 - 700 |
578.743,- € |
Davon: |
||
Baukosten, die gefördert werden |
KG 300, 400, 500, 700 |
469.613,- € |
Ausstattungskosten |
KG 600 |
15.025,- € |
Personalräume: Baukosten, die
anteilig gefördert werden |
KG 300, 400, 500, 700 |
94.105,- € |
Die Finanzierung verteilt sich voraussichtlich wie folgt: |
|
|
Staatl. Anteil Bau + Ausstattung |
304.505,- + 15.000,- € |
319.505,- € |
Städt. Anteil für 12
betriebliche Krippenplätze (10%) und anteilige Förderung Personalräume (2/3) |
16.511,- + 62.737,- € |
79.248,- € |
|
Zwischensumme: Gesamtanteil öffentliche Förderung
|
398.753,-
€ |
|
Anteil Träger |
179.990,- € |
Gesamtkosten |
|
578.743,- € |
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben: |
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Investitionskosten: |
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Krippe Bau staatl. Anteil städt.. Anteil städt.
Anteil Personalräume: |
304.505,- € 16.511,- € 62.737,- € |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Krippe
Ausstattung (staatl. Förderung) |
15.000,- € |
|
Summe Investitionskosten/Ausstattung:
|
398.753,- € |
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Betriebskosten: |
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Jährlich
(ab 2014) |
85.000,- € |
Bei
Sachkonto 530101 |
|
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Korrespondierende Einnahmen: |
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Staatliche Investitionskostenförderung für Bau und
Ausstattung |
319.505,- € |
Bei IPNr.: 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung (jährlich ab 2014) |
42.500,- € |
Bei Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
x für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
x für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden, für die Jahre 2014 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung
Anlagen:
1. Baufachliche Stellungnahme vom 05.02.2013: Zuschussantrag Kinderkrippe St. Kunigund, Stand 23.01.13
2. Planskizze Neubau
3. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt