Betreff
AWO Erlangen-Höchstadt: Schaffung von 50 Krippenplätzen durch einen Neubau Am Bezirksklinikum
Vorlage
512/084/2012
Aktenzeichen
IV/512/PK010 T.2362
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarf von 50 neuen Krippenplätzen in der Krippe am Bezirksklinikum, Am Europakanal 71, 91056 Erlangen wird anerkannt.

 

2. Der oben genannten Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung (Art. 27 Abs. 4 Satz 4 BayKiBiG) zugestimmt.

 

3. Die Arbeiterwohlfahrt KV Erlangen-Höchstadt e.V., Michael-Vogel-Str. 26, 91052 Erlangen, erhält als Bau- und Betriebsträger für 50 bedarfsanerkannte Plätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

Die neu zu schaffenden Plätze in der Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt am Bezirksklinikum liegen im Krippenplanungsbezirk A - Erlangen Nordwest.

Die durch den Erlanger Stadtrat beschlossene Fortschreibung der Bedarfsplanung für den Bereich der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige sieht für Erlangen als Ganzes eine Versorgungsquote von 50% vor. Für den Planungsbezirk A, dessen Bedarf aufgrund verschiedener sozialer Indikatoren für im stadtinternen Vergleich leicht unterdurchschnittlich eingeschätzt wird, wurde ein Zielwert von 40% festgelegt. Dies entspricht ca. 155 Plätzen innerhalb des Planungsbezirkes. Mit Stand vom 01.11.2012 beläuft sich die Anzahl der in diesem Planungsbezirk angebotenen Plätze auf 86, dies entspricht momentan einer lokalen Versorgungsquote von 21,6%.

Die Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ verfolgt derzeit im Planungsbezirk A drei Projekte zur Erweiterung der Platzzahlen. Können diese wie geplant umgesetzt werden, wird sich das lokale Platzangebot auf ca. 160 Plätze erhöhen – Der angestrebte Zielwert kann somit erreicht werden.

Die Schaffung von 50 Plätzen durch eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt am Bezirksklinikum spielt in dieser Planung eine bedeutende Rolle. Diese Neuschaffung von Plätzen ist darum geeignet, zu einem bedarfsgerechten Angebot an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige vor Ort beizutragen und ist aus bedarfsplanerischer Sicht aus diesem Grunde zu befürworten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neuschaffung von 50 Krippenplätzen – davon 25 betriebliche für das Bezirksklinikum und 25 öffentliche – am Bezirksklinikum durch Arbeiterwohlfahrt KV Erlangen-Höchstadt e. V..

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Arbeiterwohlfahrt Erlangen-Höchstadt hat einen Teil des Geländes am Bezirksklinikum in Erbpacht übernommen, um darauf eine Kinderkrippe mit 50 Plätzen zu errichten. Die Hälfte der Plätze soll für die Kinder des Klinikpersonals zur Verfügung stehen, die andere Hälfte ist öffentlich zugänglich. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, bei Bedarf die Öffnungszeiten entsprechend der Arbeitszeiten der Eltern zu erweitern.

Das Jugendamt hat den Planungen im Oktober 2011 zugestimmt, im November 2011 hat der Träger bei der Bauaufsicht die Genehmigung beantragt. Im Oktober 2012 wurden die notwendigen Unterlagen für das Förder- und das Baugenehmigungsverfahren nachgereicht, so dass im November 2012 die Baugenehmigung erteilt werden konnte. Das Jugendamt wird bei der Regierung nach der positiven Beschlussfassung durch den Stadtrat im Zuge des Förderantrags den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.

 

Baumaßnahme:

Es ist ein eingeschossiger Bau geplant, welcher nach Süden hin vier Krippengruppen mit den entsprechenden Einheiten von Gruppen-, Neben-, Ruhe- und Sanitärraum sowie nach Norden ausgerichtet alle notwendigen Funktionsräume beinhaltet. Die Flächen des Standard-Raumprogramms für Krippen werden eingehalten. Die Ausführung ist in massiver Bauweise aus Mauerwerk und Stahlbeton geplant, für die Bauzeit sind etwa elf Monate veranschlagt.

Außengelände:

Es ist ein sehr großzügiges Außengelände mit einer kleinkindgerechten und entwicklungsförderlichen Gestaltung vorgesehen.

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten pro Platz (KGr 300, 400, 500,700) betragen laut Aufstellung vom 18.11.2011 für die Kinderkrippe rund 33.000,- €. Die Beurteilung der Maßnahme durch Amt 24 sieht die Voraussetzung für eine Förderung aus bautechnischer Sicht erfüllt, da die Planung wirtschaftlich und die Baukosten angemessen erscheinen.

 

Gesamtkosten laut Kostenaufstellung vom 18.11.2011

KG 200 - 700

1.640.00,00 €

Davon:

Baukosten, die gefördert werden:

KG 300, 400, 500, 700

1.491.500,00 €

Ausstattungskosten:

KG 600

     93.500,00 €

 

Die Gesamtkosten verteilen sich voraussichtlich wie folgt:

1.640.000,00 €

Staatlicher Anteil Bau + Ausstattung:

1.086.500,00 + 62.500,00 €

1.149.000,00 €

Städtischer Anteil Bau für 25 öffentliche + 25 betriebliche Plätze:

Eine Hälfte der verbleibenden förderfähigen Kosten bezuschusst mit 50% und andere Hälfte mit 10%

   121.500,00 €

Anteil AWO Erlangen-Höchstadt

 

    369.500,00 €

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben:

Investitionskosten:

Krippe Bau:

(Staatl. + Städt. Anteil)

1.208.000,- €

(1.086.500 + 121.500 €)

Bei IPNr.: 365D.880

Krippe Ausstattung

62.500,- €

Betriebskosten:

 

 

Jährlich (ab 2014)

Ca. 354.000,- €

Bei Sachkonto 530101

 

Korrespondierende Einnahmen:

Staatliche Investitionskostenförderung für Bau und Ausstattung

1.149.000,- €

Bei IPNr.: 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (jährlich ab 2014)

Ca. 177.000,- €

Bei Sachkonto 414101

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

x                für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

      x                für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden, für die Jahre 2014 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung


Anlagen: