Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
T244a |
Gebietscharakter: |
WA |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Überschreitet die Baugrenzen |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist ein zweigeschossiger profilgleicher Anbau in Richtung Straße an einem bestehenden Reihenendhaus. Dieser soll der Wohnraumerweiterung dienen und im Erdgeschoss Seniorenzimmer enthalten. Der Anbau liegt dabei vollständig außerhalb der unmittelbar um das bestehende Gebäude verlaufenden Baugrenze.
Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze kann aus Sicht der Stadtverwaltung erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind städtebaulich vertretbar. In der näheren Umgebung sind bereits mehrere genehmigte Anbauten vorhanden. Durch eine Mindestvorgartenzone von 2,00 m sind keine Beeinträchtigungen des Ortbildes zu erwarten und die überbaute Fläche wird nicht unverhältnismäßig versiegelt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Anlage: Lageplan