Betreff
StUB - Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Vorlage
613/122/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aktueller Sachstand

 

In der Stadtratssitzung am 27.09.2012 wurde u.a. beschlossen, die Maßnahme „StUB –T-Netz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StmWIVT) und beim Bund anzumelden. Der Begleitschreiben des hiefür notwendige Rahmenantrages wurde durch die Oberbürgermeister Dr. Balleis und Dr. Maly sowie durch Landrat Irlinger zwischenzeitlich ratifiziert und am 15.10.2012 an die Regierung von Mittelfranken versandt. Nach baufachlicher Prüfung werden die Unterlagen an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie weitergeleitet. Der Freistaat muss gegenüber dem Bund eine Aussage zur Priorisierung des StUB-Projektes treffen. Die Inbetriebnahme des Projektes ist in diesem Rahmenantrag, gemäß den Ergebnissen der Folgekostenrechnung, im Jahr 2019 vorgesehen.

 

Bestandteile der Anmeldung sind

·      der Abschlussbericht der „Standardisierten Bewertung StUB (Intraplan Consult, August 2012)“,

·      die beglaubigten Kopien der Beschlüsse der zuständigen Gremien,

·      ein Erläuterungsbericht über das zu realisierende Vorhaben (Kurzversion),

·      die erforderlichen Planunterlagen im Maßstadt 1:2.500 mit Trassierung der StUB,

·      eine Kostenschätzung mit Erläuterung der einzelnen Anlagenteile / Ingenieurbauwerke sowie

·      ein Finanzierungsplan für den Planungs- und Realisierungszeitraum 2013 bis 2019 - aufgeschlüsselt auf die drei Gebietskörperschaften.

 

Im Begleitschreiben des Rahmenantrages wird außerdem auf die herausragende Bedeutung des Vorhabens für den Kernbereich der Metropolregion und die Problematik der Förderungsbedingungen mit Beschränkung auf besonderen Bahnkörper eingegangen.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat gegenüber dem VGN nach der ersten Sichtung Anpassungsbedarf am Abschlussbericht der „Standardisierten Bewertung StUB (Stand August 2012)“ geäußert. Dies betrifft insbesondere eine zielgerichtete Erklärung der Kostenschätzung im Erläuterungsbericht sowie die planerische Darstellung der gesamten Antragstrasse. Die Gutachterbüros wurden hierfür vom VGN bereits mit einem weiteren Nachtrag beauftragt. Die Ergebnisse liegen der Regierung von Mittelfranken derzeit zur Prüfung vor.


 

Am 22.10.2012 traf sich erneut der projektbegleitende Arbeitskreis StUB, an der diesmal auch Herr Dr. Glück als Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) anwesend war. In der Sitzung wurde von den Vertretern der Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, dass eine bereits durchgeführte Vorprüfung der Oberste Baubehörde (OBB) bei einzelnen Ingenieurbauwerken abweichende Kostenschätzungen ergaben. So waren deren geschätzte Kosten teilweise höher, teilweise aber auch niedriger. Die Vertreter der Regierung von Mittelfranken empfahlen daher, vor Beginn der kostenaufwändigen Planungen bis Leistungsphase 4 gem. HOAI die Kosten wichtiger Ingenieurbauwerke detaillierter zu ermitteln.

 

Die Bauverwaltung hat daher bereits einen zusätzlichen Mittelbedarf für das Jahr 2013 in Höhe von 300.000 EUR Ende Oktober 2012 beantragt. Diese Mittel sollen

·      für eine Konzeptstudie kostenrelevanter Ingenieurbauwerke (Kosbacher Brücke, …),

·      zur finanziellen Beteiligung eines von den Aufgabenträgern gemeinsam beauftragten Projekt­steuerers sowie

·      für die Öffentlichkeitsarbeit und Visualisierung repräsentativer Trassenabschnitten bei Bürgerbeteiligungen

verwendet werden.

 

Darüber hinaus wurde eine befristete Stelle zu Koordination des Projektes innerhalb der Stadt Erlangen und zur fachlichen Mitarbeit ab dem Jahr 2013 beantragt.

 

Ein Ergebnis des o.g. Arbeitskreises war außerdem, dass die detaillierten Planungen und Kostenberechnungen (d.h. bis Leistungsphase 4 gemäß HOAI) nur für den jeweils beantragten Streckenabschnitt im Zuschussantrag nachgewiesen werden müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wäre als erster Bauabschnitt die Strecke von Nürnberg „Am Wegfeld“ bis Erlangen „Arcaden“ vorgesehen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die weitere Vorgehensweise in Sachen Zweckvereinbarung, Projektsteuerung und Planungs­(kosten) soll in den kommenden Wochen (bis Ende des Jahres 2012) durch ein Spitzengespräch der Oberbürgermeister sowie des Landrates weiter geklärt werden. Die Vorbereitungen zur Erstellung einer gemeinsamen Zweckvereinbarung StUB laufen bereits auf Verwaltungsebene.

 

Die fachliche Prüfung der vorliegenden und noch zu ergänzenden Standardisierten Bewertung StUB durch die Regierung von Mittelfranken ist bis Mitte November  vorgesehen. Nach Weitergabe der Prüfergebnisse an das StmWIVT und der Aufnahme des Projektes StUB in die „Priorisierten Vorhaben des Freistaates Bayern in den Jahren 2013 bis 2019“ ist die Weitergabe der Empfehlung des StmWIVT an das BMVBS in der zweiten Dezemberhälfte vereinbart. Mit einer Bestätigung des Bundes über die Aufnahme des Projektes in das Bundesförderprogramme mit der Kategorie C „Vorhaben bedingt aufgenommen“ könnte dann bis Anfang / Mitte 2013 gerechnet werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der fachlichen Prüfungen noch weitere Fragestellungen der Zuschussgeber ergeben, deren Beantwortung im Laufe der ersten Jahreshälfte 2013 nachgereicht werden; mit Bund und Freistaat ist vereinbart (zuletzt bei einem Gespräch mit ZVGN am 31.10.2012), dass die Klärung parallel zur Anmeldung erfolgt und sich damit keine Verzögerungen ergeben.

 

Für die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere auch zur Klärung von finanziellen Fragen, ist die Ratifizierung einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Erlangen und Nürnberg sowie dem Landkreis Erlangen-Höchstand Anfang 2013 vorgesehen.

 

Mit abschließender Übergabe der Standardisierten Bewertung StUB an die Zuschussgeber enden die in der ZVGN-Satzung verankerten Auftragsleistungen des VGN sowie die Kofinanzierung des Projektes in Höhe von 50 % durch den Zweckverband Großraum Nürnberg (ZVGN).

 

Aufgrund der hohen Komplexität des Zuschussverfahrens und der umfangreichen Planungsarbeiten inklusive öffentlicher Beteiligung ist es zweckmäßig, auch weiterhin einen aufgabenträgerübergreifenden Projektsteuerer einzusetzen. Dieser sollte bereits auf umfangreiche Erfahrungen mit derartigen Großprojekten zugreifen können.

 

Unabhängig davon müssen die weiteren Verfahrensschritte innerhalb der jeweiligen Verwaltungen koordiniert und bearbeitet werden. So muss vor den nächsten Ausschreibungen für Fachplanungen insbesondere geklärt werden, welche Leistungen extern vergeben und welche durch die Verwaltungen selbst durchgeführt werden sollen. Eine Aufstockung der personellen Ressourcen ist hierfür in jedem Falle unumgänglich.

 

Aufgrund der Hinweise des Zuschussgebers bzgl. der vorliegenden Kostenschätzung (s.o.) sollen bereits 2013 detaillierte Planungen zur Überprüfung der Kostenschätzungen von einzelnen Ingenieurbauwerken vergeben werden; zum Beispiel die Kosbacher Brücke, die zu den wichtigen Einzelbauwerken gehört wie auch die Unterführung des Erlanger Hauptbahnhofes durch die StUB.

 

Nach Freigabe der zusätzlich für 2013 beantragten Mittel (s.o.) soll daher eine Konzeptstudie für die Kosbacher Brücke und ggf. für die Unterführung am Erlanger Hauptbahnhof zur Überprüfung der Kostenschätzungen vergeben werden.

 

Hierfür soll, neben einem projektbegleitenden Arbeitskreis aus Fachleuten, ein Projektbeirat eingerichtet werden. Diesem Projektbeirat, dessen Mitgliederzahl 30 Personen nicht überschreiten sollten, sollen Vertreter unterschiedlicher Interessensgruppen sowie der politischen Fraktionen angehören. Der Projektbeirat dient der schnellen und offenen Kommunikation zwischen Fachleuten, Politik sowie Verkehrsinteresssensvertretern und kann von einem unabhängigen Moderator geleitet werden. In der Auftaktsitzung des Projektbeirates können die abschließend an die Anforderungen der Zuschussgeber angepassten Unterlagen des Rahmenantrages detailliert vorgestellt werden. Vorschläge zur Zusammensetzung des Projektbeirates, zur Wahl des Moderators sowie zu weiteren öffentlichen Beteiligung (z.B. Clearingstelle) werden dem UVPA zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.

 

Für den eigentlichen Zuschussantrag ist ein mehrjähriger detaillierter Planungsprozess mit öffentlicher Beteiligung, voraussichtlich ab 2014, notwendig. Dieser wird sich voraussichtlich in Bauabschnitten vollziehen.


Anlagen: