Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren, Programmanmeldung für das Jahr 2013
Vorlage
610.3/048/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren 2013 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die historische Innenstadt wurde von 2004 bis 2011 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt gefördert. Im Jahr 2011 erfolgte außerdem die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren.

 

Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2012:

Im Programmjahr 2012 hat die Regierung von Mittelfranken „Altmaßnahmen“ noch aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt gefördert. „Neumaßnahmen“ für die ab dem Jahr 2011 Förderanträge eingereicht wurden, werden aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV, Aktive Zentren gefördert.

  • Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im Jahr 2012 Mittel in Höhe von ca. 0,22 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von ca. 0,36 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.
  • Weiter hat die Regierung von Mittelfranken im Programm „Aktive Zentren“ im Jahr 2012 Mittel in Höhe von ca. 0,81 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 1,35 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt

 

Die Bewilligungsbescheide 2012 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:

Programm „Soziale Stadt“

  • Quartiersmanagement im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ (Zuschusshöhe Bund/Land: 128T€)
  • Generalsanierung Palais Stutterheim (Zuschusshöhe Bund/Land: 91 T€)

 

Programm „Aktive Zentren“

  • Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Sanierung (Zuschusshöhe Bund/Land: 14T€)
  • Projektmittel Fachbereich „Aktive Zentren“ (Zuschusshöhe Bund/Land: 69T€)
  • Generalsanierung Palais Stutterheim (Zuschusshöhe Bund/Land: 659 T€)
  • Kommunales Fassadenprogramm (Zuschusshöhe Bund/Land: 66 T€)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Jahresanmeldung 2013

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2013 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Für die Programmjahre 2013 bis 2016 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie integrative und sonstige Maßnahmen von insgesamt 18.865 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (7.546 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (11.319 T€).

Für die Projekte Generalsanierung Frankenhof 1. BA, Sanierung Egloffstein’sches Palais und Nördliche Stadtmauerstraße/Lazaettstraße/Stadtmauer sind die Beträge in der „Erläuterung zur Bedarfsmitteilung“ als noch nicht im städtischen Haushalt abgebildet gekennzeichnet (siehe Anlage 1 Blatt 1).

 

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.

Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Bedarfsmitteilung

Anlage 2: Geltungsbereich