Betreff
Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nummer 77/2011 Geplante Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen in der Adam-Kraft-Straße, Veit-Stoß-Straße sowie Peter-Vischer-Straße
Vorlage
321/080/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Die geplante Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen in der Adam-Kraft-Straße, Veit-Stoß-Straße sowie Peter-Vischer-Straße ist nicht weiterzuverfolgen.

Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nummer 77/2011 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:


Nach Abstimmung mit der Polizei, der Abteilung Verkehrsplanung sowie dem Tiefbauamt hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt im Mai 2011 die Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen in der Adam-Kraft-, Veit-Stoß- sowie Peter-Vischer-Straße angeordnet. Die Anordnung für die Veit-Stoß-Straße wird dieser Vorlage exemplarisch als Anlage 2 beigefügt.


Folgende Gründe waren für die beabsichtigte Aufhebung maßgebend:

·      ausreichenden Fahrbahnbreiten im Begegnungsverkehr (Fahrbahnbreiten von ca. 5 m),

·      sehr geringes Verkehrsaufkommen (Adam-Kraft-Straße 117 Fahrzeuge / 24 h, Veit-Stoß-Straße 85 Fahrzeuge / 24 h sowie Peter-Vischer-Straße 112 Fahrzeuge / 24 h),

·      Reduzierung der Umwegfahrten,

·      niedrigere Geschwindigkeiten sowie

·      Entfernung von nicht zwingend erforderlichen Verkehrszeichen.

In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses  am 7.6.2011 wurden u. a. die o. g.  Anordnungen den Mitgliedern des Ausschusses als MZK vorgelegt. Nach Erhebung zum Tagesordnungspunkt und anschließender Diskussion wurde im Ausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion zur Beibehaltung der bisherigen Regelungen angekündigt. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat darauf hin den Vollzug der Anordnungen bis auf Weiteres ausgesetzt.


Mit Antrag (Anlage 1) Nummer 77/2011 beantragt die SPD-Fraktion, dass auf die Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen verzichtet wird. Alternativ beantragt die Fraktion einen Ortstermin, damit sich der Ausschuss vor Ort ein Bild von der Situation machen kann.
Nach längerer Beobachtungszeit und weiterer interner Abwägung fand am 24.10.2012 ein Termin vor Ort statt. Anwesend waren ca. 50 – 60 Bürger. Die von den Mitarbeitern des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes dargestellten Vorteile bzw. Aspekte wurden von den anwesenden Bürgern als unzutreffend bewertet. Insbesondere sahen die Bürger einen Zweirichtungsverkehr auch auf Grund der fehlenden Gehwege als gefährlich an. Das sich darstellende Meinungsbild der Bürger war einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen.

 

Resümee:


Obwohl die Verwaltung und die Polizei weiterhin die Auffassung vertreten, dass keine negativen Aspekte für die Verkehrssicherheit bei einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen zu erwarten wären und die o. g. Gründe für eine Aufgebung der Einbahnstraßenregelungen sprechen - die zumindest die Durchführung eines Probelauf rechtfertigen würden – wird das Meinungsbild der Bewohner höher gewichtet. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wird daher nicht weiterverfolgt. Lediglich werden die Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Gegen diese Regelung wurden während des Ortstermins keine Einwände erhoben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Fraktionsantrag (Anlage 1)
                        1 exemplarische Verkehrsanordnung (Anlage 2)