Die geplante Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen in der Adam-Kraft-Straße, Veit-Stoß-Straße sowie Peter-Vischer-Straße ist nicht weiterzuverfolgen.
Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nummer 77/2011 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sachverhalt:
Nach Abstimmung mit der Polizei, der Abteilung Verkehrsplanung sowie dem
Folgende Gründe waren für die beabsichtigte Aufhebung maßgebend:
· ausreichenden Fahrbahnbreiten im Begegnungsverkehr (Fahrbahnbreiten von ca. 5 m),
· sehr geringes Verkehrsaufkommen (Adam-Kraft-Straße 117 Fahrzeuge / 24 h, Veit-Stoß-Straße 85 Fahrzeuge / 24 h sowie Peter-Vischer-Straße 112 Fahrzeuge / 24 h),
· Reduzierung der Umwegfahrten,
· niedrigere Geschwindigkeiten sowie
·
Entfernung von nicht zwingend erforderlichen
Verkehrszeichen.
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 7.6.2011 wurden u. a. die o. g. Anordnungen den Mitgliedern des Ausschusses als MZK vorgelegt. Nach Erhebung zum Tagesordnungspunkt und anschließender Diskussion wurde im Ausschuss ein Antrag der SPD-Fraktion zur Beibehaltung der bisherigen Regelungen angekündigt. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat darauf hin den Vollzug der Anordnungen bis auf Weiteres ausgesetzt.
Mit Antrag (Anlage 1) Nummer 77/2011 beantragt die SPD-Fraktion, dass auf die
Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen verzichtet wird. Alternativ beantragt
die Fraktion einen Ortstermin, damit sich der Ausschuss vor Ort ein Bild von
der Situation machen kann.
Nach längerer Beobachtungszeit und weiterer interner Abwägung fand am
24.10.2012 ein Termin vor Ort statt. Anwesend waren ca. 50 – 60 Bürger. Die von
den Mitarbeitern des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes dargestellten Vorteile
bzw. Aspekte wurden von den anwesenden Bürgern als unzutreffend bewertet.
Insbesondere sahen die Bürger einen Zweirichtungsverkehr auch auf Grund der
fehlenden Gehwege als gefährlich an. Das sich darstellende Meinungsbild der
Bürger war einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen.
Resümee:
Obwohl die Verwaltung und die Polizei weiterhin die Auffassung
vertreten, dass keine negativen Aspekte für die Verkehrssicherheit bei einer
Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen zu erwarten wären und die o. g. Gründe
für eine Aufgebung der Einbahnstraßenregelungen sprechen - die zumindest die
Durchführung eines Probelauf rechtfertigen würden – wird das Meinungsbild der
Bewohner höher gewichtet. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wird daher
nicht weiterverfolgt. Lediglich werden die Einbahnstraßen für den Radverkehr in
Gegenrichtung freigegeben. Gegen diese Regelung wurden während des Ortstermins
keine Einwände erhoben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Fraktionsantrag (Anlage 1)
1 exemplarische
Verkehrsanordnung (Anlage 2)