Betreff
Bewohnerparkgebiete - aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Vorlage
613/121/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß UVPA-Beschluss 321/043/2011 vom 20. September 2011 hat die Verwaltung den Bereich Hindenburgstraße / Max-Busch-Straße in Bezug auf die Ausweisung neuer Bewohnerparkgebiete vorrangig überprüft. Ergebnis war, dass die Bewohnerparkgebiete Nummer 7 (Schillerstraße) und 8 (Berufsschulzentrum) ausgewiesen wurden. Der Umgriff der nunmehr acht bestehenden Bewohnerparkgebiete im Erlanger Stadtgebiet ist in Anlage 1 dargestellt.

In Anlage 1 sind des Weiteren die städtischen Quartiere aufgeführt, in denen in nächster Zeit die Ausweisung von Bewohnerparkflächen überprüft werden soll. Hierbei handelt es sich um

·      die Bissingerstraße mit den benachbarten Straßen,

·      die Erweiterung des bestehenden Bewohnerparkgebietes „Am Röthelheim“.

Der in den genannten Quartieren beobachtbare permanente Parkdruck lässt sich in erster Linie auf die bestehende Siedlungsstruktur mit einer hohen Wohndichte sowie starker Parkraumnutzung durch Beschäftigte der an die Gebiete angrenzenden Arbeitsplatzzentren zurückführen. Anträge aus der Bürgerschaft, dort eine Bewohnerparkregelung einzuführen, gingen der Verwaltung in den vergangenen Jahren wiederholt zu.

In den Gebieten Schillerstraße und Berufsschulzentrum hat die Verwaltung erstmalig eine aufwändige quantitative Analyse unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten (VwV-StVO) durchgeführt. Grundlage bildeten gebietsbezogene Strukturdaten (Einwohnerzahlen, Erwerbstätige, Schüler etc.) sowie eine Bestandskartierung der öffentlichen und privaten Stellplätze. Mit Hilfe zweier ganztägiger Kennzeichenerfassungen konnten Stellplatzauslastung und Parkraumnutzung (unterschieden in Bewohner-Kfz und gebietsfremde Kfz) zu verschiedenen Tageszeiten berechnet werden. Auf Basis der gewonnen Ergebnisse wurden Anzahl und Standorte der Bewohnerstellplätze festgelegt.

Die beschriebene Vorgehensweise soll künftig bei der Überprüfung von potenziellen Bewohnerparkgebieten einheitlich angewendet werden. Bei der Ausweisung neuer Bewohnerparkregelungen ist außerdem vorgesehen, die betroffenen Anwohner über die geplanten Maßnahmen in ihrem Gebiet sowie über das Verfahren zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises schriftlich zu informieren.


Anlagen:

Anlage 1: Bewohnerparken - Bestandsgebiete und Ausweitung