Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen zum Abbau von zwei Parkscheinautomaten in der Friedrichstraße mit gleichzeitiger Einführung einer Parkregelung mit Parkscheibe
Vorlage
321/079/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses  am 18.9.2012 wurden die verkehrsrechtlichen Anordnungen aus der Zeit vom 20.6. – 7.8.2012 den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Auf Antrag wurde diese MZK zum Tagesordnungspunkt erhoben. Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen Nummern 25 und 26 vom 7.8.2012 bzgl. Abbau von zwei Parkscheinautomaten in der Friedrichstraße wurde Amt 32 gebeten, eine Kostenaufstellung über die Wartung und Neuanschaffung von Parkscheinautomaten für den nächsten UVPA zu erstellen.

Der Vollzug der o. g. Anordnungen wurde daraufhin bis auf Weiteres ausgesetzt.

Eine Gegenüberstellung der Kosten für Wartung und den aus diesen Parkscheinautomaten erzielten Parkeinnahmen hat ergeben, dass die Jahreseinnahmen gegenüber den jährlichen Wartungskosten um ca. 3.000 Euro höher liegen, was für die Beibehaltung der Parkscheinautomatenregelung spricht.

Ein anderer Aspekt ist die Reparaturanfälligkeit bzw. Ausfall der betreffenden Automaten insbesondere bei feuchter Witterung.  Bei Feuchtigkeit werden die Parkscheine teilweise nicht ausgeworfen und es kommt deshalb immer wieder zu Unmut und Beschwerden aus der Bürgerschaft. Viele Fahrzeugführer kennen nämlich die gesetzliche Regelung des § 13 Abs. 1 StVO nicht, wonach bei Ausfall einer Parkuhr bzw. eines Parkscheinautomaten bis zur angegebenen Höchstparkdauer mit Parkscheibe ohne Entrichtung einer Parkgebühr geparkt werden darf. Fahrzeuge werden bei Ausfall eines Parkscheinautomaten teilweise ohne Verwendung der Parkscheibe abgestellt, was häufig eine kostenpflichtige Verwarnung durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zur Folge hat.

Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt als zuständige Fachdienststelle für die Beschaffung und Wartung der Automaten ist eine Neuanschaffung der Parkscheinautomaten in der Friedrichstraße gegenwärtig nicht vorgesehen, weil andere Automaten im Stadtgebiet wesentlich älter und störungsanfälliger sind. Außerdem sind die Einnahmen aus den betreffenden Automaten der Friedrichstraße gegenüber anderen Automaten im Stadtgebiet als unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Informativ wird darauf hingewiesen, dass die Neuanschaffungskosten für einen Parkscheinautomaten zur Zeit bei ca. 4.000 Euro liegen. Hinzu kommen noch etwa 1.000 Euro Tiefbaukosten.

Nach nochmaliger Abwägung aller Aspekte und unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltslage kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass die vorhandene Parkscheinregelung bis auf weiteres aufrechtzuerhalten ist. Der baldige Ersatz der Geräte wird angestrebt. Am Vollzug der o. g. verkehrsrechtlichen Anordnungen wird nicht weiter festgehalten. Sie werden zeitnah aufgehoben.