Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 18.9.2012 wurden die verkehrsrechtlichen Anordnungen aus der Zeit vom 20.6. – 7.8.2012 den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Auf Antrag wurde diese MZK zum Tagesordnungspunkt erhoben. Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen Nummern 25 und 26 vom 7.8.2012 bzgl. Abbau von zwei Parkscheinautomaten in der Friedrichstraße wurde Amt 32 gebeten, eine Kostenaufstellung über die Wartung und Neuanschaffung von Parkscheinautomaten für den nächsten UVPA zu erstellen.
Der Vollzug der o. g. Anordnungen wurde daraufhin bis auf Weiteres ausgesetzt.
Eine Gegenüberstellung der Kosten für Wartung und den aus diesen Parkscheinautomaten erzielten Parkeinnahmen hat ergeben, dass die Jahreseinnahmen gegenüber den jährlichen Wartungskosten um ca. 3.000 Euro höher liegen, was für die Beibehaltung der Parkscheinautomatenregelung spricht.
Ein anderer Aspekt ist die Reparaturanfälligkeit bzw.
Ausfall der betreffenden Automaten insbesondere bei feuchter Witterung. Bei Feuchtigkeit werden die Parkscheine
teilweise nicht ausgeworfen und es kommt deshalb immer wieder zu Unmut und
Beschwerden aus der Bürgerschaft. Viele Fahrzeugführer kennen nämlich die
gesetzliche Regelung des § 13 Abs. 1 StVO nicht, wonach bei Ausfall einer
Parkuhr bzw. eines Parkscheinautomaten bis zur angegebenen Höchstparkdauer mit
Parkscheibe ohne Entrichtung einer Parkgebühr geparkt werden darf. Fahrzeuge
werden bei Ausfall eines Parkscheinautomaten teilweise ohne Verwendung der
Parkscheibe abgestellt, was häufig eine kostenpflichtige Verwarnung durch den
Nach Rücksprache mit dem
Nach nochmaliger Abwägung aller Aspekte und unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltslage kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass die vorhandene Parkscheinregelung bis auf weiteres aufrechtzuerhalten ist. Der baldige Ersatz der Geräte wird angestrebt. Am Vollzug der o. g. verkehrsrechtlichen Anordnungen wird nicht weiter festgehalten. Sie werden zeitnah aufgehoben.