Die Sportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2013 begutachtet und beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Richtlinien des Freistaates
Bayern zur Sportförderung wurden geändert. Außerdem wurden bereits einige
Veränderungswünsche im Sportausschuss, in der Jurysitzung und auch von
Sportvereinen an die Sportverwaltung herangetragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die städtischen Sportförderrichtlinien sollen deshalb angepasst werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Änderungen sind in der Anlage in
fetter kursiver Schrift erkennbar. Nicht mehr erforderliche Regelungen sind
durchgestrichen.
4. Ressourcen
Haushaltsmittel werden nicht benötigt.
Anlagen: Sportförderrichtlinien ab 01.01.2013