Betreff
Temporäre Seitenstreifenfreigabe auf der A 73 zwischen den Anschlussstellen Erlangen-Zentrum und Forchheim-Süd
Vorlage
613/120/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


1. Anlass

Seit dem Jahr 2008 kann der Seitenstreifen auf der Bundesautobahn (BAB) A73 zwischen den Anschlussstellen (AS) Baiersdorf Nord und Erlangen-Zentrum in Fahrtrichtung Süd temporär als Fahrstreifen genutzt werden. Ergänzt mit einer modernen Verkehrsbeeinflussungsanlage konnten hiermit morgendliche Staus deutlich verringert und die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Die Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) plant nun, diese temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) weiter auszubauen durch Erweiterung auf die Fahrtrichtung Nord zwischen den Anschlussstellen Erlangen-Zentrum bis Forchheim-Süd.

Im Bereich der AS Erlangen-Nord bestehen aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse verschiedene Zwangspunkte, welche eine Abstimmung mit der Stadt Erlangen bzw. direkt betroffenen Grundstückseigentümern erfordern.

 

2. Sachverhalt

Die Breite der bestehenden Fahrbahn auf der BAB A73 ist für die Einrichtung der TSF ausreichend, so dass lediglich eine Ummarkierung des Seitenstreifens erforderlich wird. Im Bereich der Anschlussstellen sind neben den Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren keine Seitenstreifen vorhanden. Hier ist eine Verbreiterung der Fahrbahn erforderlich, um neben dem durchlaufenden Seitenstreifen neue Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren anordnen zu können.

Hiervon ist auch die Anschlussstelle Erlangen-Nord betroffen, an der sehr beengte Platzverhältnisse bestehen. So befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden Verzögerungsstreifen der Parkplatz der Stadt Erlangen an der Baiersdorfer Straße. Durch die Fahrbahnverbreiterung für den neuen Verzögerungsstreifen wird von diesem Parkplatz Fläche benötigt. Der Umfang soll durch den Einsatz einer Stützmauer bzw. Gabionenwand minimiert werden, so dass der Parkplatz auch zukünftig möglichst uneingeschränkt genutzt werden kann. Detaillierte Planungen hierzu liegen noch nicht vor.

Rund 110 Meter nördlich der Anschlussstelle fließt die Schwabach unter der A73 hindurch. Die Schwabachbrücke muss für den neuen Beschleunigungsstreifen verbreitert werden. Hierfür ist nach derzeitigem Kenntnisstand die Erneuerung des östlichen Überbaues erforderlich.


Neben dem bestehenden Beschleunigungsstreifen steht ein denkmalgeschütztes Anwesen („Windmühle 1“) in einem sehr geringen Abstand von weniger als 6 m vom Fahrbahnrand der A73. Es handelt sich um ein ehemaliges Kanalwärterhaus des Ludwig-Donau-Main-Kanals, das denkmalgeschützt ist. Dieses Anwesen befindet sich in Privateigentum.

Durch die Fahrbahnverbreiterung für den neuen Beschleunigungsstreifen würde die BAB A73 noch näher an dieses Anwesen heranrücken, so dass, auch im Hinblick auf den zukünftigen 6-streifigen Ausbau der A73, der Erwerb und Abbruch des Gebäudes von Vorteil wäre. Da das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hierzu bisher keine Zustimmung erteilt hat, wird seitens der ABDN eine Lösung mit verkürztem Beschleunigungsstreifen unter Ausnutzung der maximal zulässigen Spielräume der einschlägigen Vorschriften angestrebt. Dies ermöglicht die Erhaltung des Anwesens und macht lediglich in geringem Umfang Grunderwerb erforderlich.

Die Eigentümer der Windmühle 1 wurden am 07.09.2012 im Rahmen eines Ortstermins der ABDN informiert. Einem geringfügigen Grunderwerb im südwestlichen Eck des Grundstücks wurde grundsätzlich zugestimmt. Details sind im weiteren Planungsverlauf abzustimmen.

Lärmschutzmaßnahmen sind mit Realisierung der TSF nicht verbunden, da die vorgesehene Ummarkierung der Fahrbahn keine bauliche Erweiterung um einen durchgehenden Fahrstreifen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 16. BImSchV darstellt. Die Maßnahme dient nicht zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der A73, sondern lediglich zur Verflüssigung des vorhandenen Verkehrs in den Spitzenstunden.

 

3. Weiteres Vorgehen

Um eine möglichst baldige Realisierung der TSF, anvisiert ist 2014, zu ermöglichen, strebt die ABDN einvernehmliche Lösungen und die freihändige Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs an, so dass auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann. 


Anlagen:

Anlage 1:   Faltblatt der ABDN zur Verkehrsbeeinflussungsanlage mit Seitenstreifenfreigabe auf der A73 im Abschnitt Baiersdorf – Möhrendorf - Erlangen