Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
1. Anlass
Seit dem Jahr 2008 kann der Seitenstreifen auf der Bundesautobahn (BAB)
A73 zwischen den Anschlussstellen (AS) Baiersdorf Nord und Erlangen-Zentrum in
Fahrtrichtung Süd temporär als Fahrstreifen genutzt werden. Ergänzt mit einer
modernen Verkehrsbeeinflussungsanlage konnten hiermit morgendliche Staus
deutlich verringert und die Verkehrssicherheit verbessert werden.
Die Autobahndirektion Nordbayern (ABDN) plant nun, diese temporäre
Seitenstreifenfreigabe (TSF) weiter auszubauen durch Erweiterung auf die Fahrtrichtung
Nord zwischen den Anschlussstellen Erlangen-Zentrum bis Forchheim-Süd.
Im Bereich der AS Erlangen-Nord bestehen aufgrund der engen räumlichen
Verhältnisse verschiedene Zwangspunkte, welche eine Abstimmung mit der Stadt
Erlangen bzw. direkt betroffenen Grundstückseigentümern erfordern.
2. Sachverhalt
Die Breite der bestehenden Fahrbahn auf der BAB A73 ist für die
Einrichtung der TSF ausreichend, so dass lediglich eine Ummarkierung des
Seitenstreifens erforderlich wird. Im Bereich der Anschlussstellen sind neben
den Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren keine Seitenstreifen vorhanden.
Hier ist eine Verbreiterung der Fahrbahn erforderlich, um neben dem
durchlaufenden Seitenstreifen neue Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren anordnen
zu können.
Hiervon ist auch die Anschlussstelle Erlangen-Nord betroffen, an der
sehr beengte Platzverhältnisse bestehen. So befindet sich unmittelbar neben dem
bestehenden Verzögerungsstreifen der Parkplatz der Stadt Erlangen an der
Baiersdorfer Straße. Durch die Fahrbahnverbreiterung für den neuen
Verzögerungsstreifen wird von diesem Parkplatz Fläche benötigt. Der Umfang soll
durch den Einsatz einer Stützmauer bzw. Gabionenwand minimiert werden, so dass
der Parkplatz auch zukünftig möglichst uneingeschränkt genutzt werden kann.
Detaillierte Planungen hierzu liegen noch nicht vor.
Rund 110 Meter nördlich der Anschlussstelle fließt die Schwabach unter
der A73 hindurch. Die Schwabachbrücke muss für den neuen
Beschleunigungsstreifen verbreitert werden. Hierfür ist nach derzeitigem
Kenntnisstand die Erneuerung des östlichen Überbaues erforderlich.
Neben dem bestehenden Beschleunigungsstreifen steht ein
denkmalgeschütztes Anwesen („Windmühle 1“) in einem sehr geringen Abstand von
weniger als 6 m vom Fahrbahnrand der A73. Es handelt sich um ein
ehemaliges Kanalwärterhaus des Ludwig-Donau-Main-Kanals, das denkmalgeschützt
ist. Dieses Anwesen befindet sich in Privateigentum.
Durch die Fahrbahnverbreiterung für den neuen Beschleunigungsstreifen
würde die BAB A73 noch näher an dieses Anwesen heranrücken, so dass, auch im
Hinblick auf den zukünftigen 6-streifigen Ausbau der A73, der Erwerb und
Abbruch des Gebäudes von Vorteil wäre. Da das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege hierzu bisher keine Zustimmung erteilt hat, wird seitens der ABDN
eine Lösung mit verkürztem Beschleunigungsstreifen unter Ausnutzung der maximal
zulässigen Spielräume der einschlägigen Vorschriften angestrebt. Dies
ermöglicht die Erhaltung des Anwesens und macht lediglich in geringem Umfang
Grunderwerb erforderlich.
Die Eigentümer der Windmühle 1 wurden am 07.09.2012 im Rahmen eines
Ortstermins der ABDN informiert. Einem geringfügigen Grunderwerb im
südwestlichen Eck des Grundstücks wurde grundsätzlich zugestimmt. Details sind
im weiteren Planungsverlauf abzustimmen.
Lärmschutzmaßnahmen sind mit Realisierung der TSF nicht verbunden, da
die vorgesehene Ummarkierung der Fahrbahn keine bauliche Erweiterung um einen
durchgehenden Fahrstreifen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 16. BImSchV darstellt.
Die Maßnahme dient nicht zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der A73, sondern
lediglich zur Verflüssigung des vorhandenen Verkehrs in den Spitzenstunden.
3. Weiteres Vorgehen
Um eine möglichst baldige Realisierung der TSF, anvisiert ist 2014, zu ermöglichen, strebt die ABDN einvernehmliche Lösungen und die freihändige Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs an, so dass auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Faltblatt der ABDN zur Verkehrsbeeinflussungsanlage mit Seitenstreifenfreigabe auf der A73 im Abschnitt Baiersdorf – Möhrendorf - Erlangen