Betreff
Neuordnung Straßenentwässerung Frauenauracher Straße
Vorlage
66/181/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der vorgelegten Entwurfsplanung zur Neuordnung der Straßenentwässerung in der Fauenauracher Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den Angaben im Sachbericht zu realisieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Wasserrechtsbescheid vom 18.01.2006 ist das Einleiten von Niederschlagswasser (Straßenabwasser) über Straßenabläufe und Sammelleitungen an bislang 5 verschiedenen Stellen in die Vorfluter Bimbach und Rittersbach (Gewässer III. Ordnung) nurmehr bis zum 01.01.2011 befristet. Zweck des Vorhabens ist es, die genannten Straßenabwässer für den Bereich der Frauenauracher Straße der öffentlichen Kanalisation zuzuführen oder soweit möglich, breitflächig über die belebte Bodenzone zu versickern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die für die Neuordnung der Straßenentwässerung erstellte Planung erfolgte in Abstimmung mit dem EBE als Betreiber der im Plangebiet vorhandenen Mischwasserkanäle. Aufgrund von Überrechnungen ist demnach eine ungedrosselte Einleitung der anfallenden Straßenabwässer grundsätzlich möglich. Wegen der Lage- und Höhenverhältnisse vorhandenen Sparten, Mischwasserkanäle und Gewässerverrohrungen ist eine Einleitung wirtschaftlich jedoch nur realisierbar für die Teilabschnitte:

„A.1“ –       Frauenauracher Straße südlich der Kreuzung Gundstraße / Am Hafen

„A.2“ -       Kreuzungsbereich Gundstraße / Am Hafen

„B.1“ -       Frauenauracher Straße, Teilabschnitt nördlich der Kreuzung

„C.1“ -       Frauenauracher Straße, westlicher Abfahrtsast Büchenbacher Damm

„C.2“ -       Büchenbacher Damm, Überführungsbereich Frauenauracher Straße

Aufgrund ungünstiger Höhenverhältnisse besteht keine Möglichkeit, die Straßenabwässer des Teilabschnittes „B.2“ = Frauenauracher Straße nördlich des Büchenbacher Damms an Mischwasserkanäle anzuschließen. Für die Einzugsfläche von ca. 5.500 m² ist deshalb eine Muldenversickerung in der östlichen Grünfläche zwischen Frauenauracher Straße und Büchenbacher Damm vorgesehen. Das hierfür erforderliche wasserrechtliche Verfahren wurde durchgeführt und mit Bescheid der Stadt Erlangen als zuständiger Wasserrechtsbehörde zum 06.09.2012 genehmigt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Forderung zur wassergesetzmäßigen Benutzung der im Stadtgebiet vorhandenen Oberflächengewässer Röthelheimgraben, Ritters- und Bimbach, Aurach und Steinforstgraben basiert aus einem Ursprungsbescheid vom 08.08.1995 mit entsprechenden Folgebescheiden. Die Erfüllung der damit erteilten Auflagen und die bauliche Umsetzung erfolgte seitdem entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln (IvP-Nr. 541.841 = Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation).

Mit der Umsetzung der Einleitungen für die Frauenauracher Straße in den Rittersbach bzw. Bimbach wird die Maßnahmenkette abgeschlossen, sämtliche Auflagen aus dem Jahre 1995 sind erfüllt. Die Ausführung ist vorgesehen im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A zur Jahresmitte 2013, soweit der HH 2013 genehmigt ist und die Mittel in Höhe von ca. 250.000,- € (Bau- und Planungsleistungen) verfügbar sind.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 220.000,-€

bei IPNr.: 541.841

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

30.000,- €
(Ing.-Leistungen)

bei IPNr.: 541.841

Folgekosten (jährl. Unterhalt)

3.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.841 (HH-Rest 2012 + HH-Mittel 2013)

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                                12.10.12, gez. Deuerling

 


Anlagen:        Lagepläne im Aushang