Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Umbau und Neugestaltung der Wasserturmstraße - Gestaltungsplanung
Vorlage
610.3/047/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die vorliegende Gestaltungsplanung  „Umgestaltung der Wasserturmstraße“ wird im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Vorfläche des Theaterfoyers (Theaterhof) beschlossen. Das Ergebnis der Ämter- und Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird be-auftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen sowie die Ausschreibung und die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2013 vorzubereiten. Die Mehrkosten in Höhe von 120.000 € sind zum Haushalt 2013 nachzumelden bzw. in die Haushaltsberatungen einzubringen.

Der Umwidmung der Teilfläche von ca. 320 m² vor dem Redoutensaal als öffentliche Verkehrsfläche wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Aufwertung des Straßenzuges dient der Stärkung und der Attraktivitätssteigerung der historischen Innenstadt für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sämtliche Straßenbereiche rund um die Wasserturmstraße wurden in der Vergangenheit umgestaltet. Im Jahr 2009 erfolgte als letzte dieser Maßnahmen im Nahbereich die Umgestaltung des nördlichen Abschnittes der Goethestraße/Heuwaagstraße. Die Umgestaltung der Wasserturmstraße schließt damit eine wichtige Lücke im Netz der umgestalteten Straßen der historischen Innenstadt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Planung:

 

Grundlage der Planung „Umgestaltung Wasserturmstraße“ ist der Beschluss zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadtentwicklung und der damit verbundenen Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (UVPA-Beschluss 12.04.2011).

 

 

Die Planung sieht vor die Wasserturmstraße in ihrer Gesamtheit, sowie die zwischen Zugang Theater, Redoutensaal, Botanischer Garten und Schlossgarten gelegene Platzfläche umzu- gestalten. Ziel ist die Schaffung einer repräsentativen Eingangssituation zu den umliegenden öffentlichen Einrichtungen. Zusätzlich sollen die Eingangssituationen durch Lichtstelen betont werden. Weitere Einzelheiten zur Planung sind dem Gestaltungsplan und der Kurzerläuterung zu entnehmen.

        (Anlage 1+2)

 

Die nördliche Teilfläche vor dem Eingang Theater, die bislang nicht öffentlich gewidmet ist, wird im Zuge der Baumaßnahme der Straßenfläche Wasserturmstraße als öffentliche Fläche zugeschlagen. Die Vermessung und Umwidmung der Fläche  (ca. 320 m²) vor dem Theatereingang/ Redoutensaal als öffentliche Verkehrsfläche erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme. Die Kosten der Umwidmung sind Teil der Gesamtkosten.

 

In die Planungen zur Umgestaltung des Straßenzuges Wasserturmstraße wurde die dem
Theaterfoyer vor gelagerte Freifläche (Theaterhof) einbezogen.

 

Hierzu wurde im BWA am 23.10.2012 unter TOP 13.1 ein Bedarfsnachweis nach DA-Bau  5.3. herbeigeführt. In einem Protokollvermerk zu diesem TOP wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Sandsteinmauer zwischen Botanischem Garten und Markgrafentheater entfernt werden kann. Diese Anfrage wird in einem Abstimmungstermin mit der Universität am 15.11.12 von der Verwaltung thematisiert werden.

Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

Ämterbeteiligung

Die Anregungen und Einwände der Ämter wurden zur Kenntnis genommen und in der Planung weitgehend berücksichtigt.

Von Seiten der Stadtwerke ist vorgesehen, bereits im Vorfeld der Baumaßnahme in der Wasserturmstraße die Wasserleitung und die Hausanschlüsse zu erneuern. 

 

Klassifizierung:

Die  Wasserturmstraße wird als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und ausgewiesen.

 

Bürgerbeteiligung:

Insgesamt fanden drei Termine zur Bürgerbeteiligung statt.

Am 18.04.12  (siehe MZK im UVPA am 12.06.12) und am 06.09.12 fanden im C-Bau der Gebbertstraße zwei Bürgergespräche statt, zu denen sowohl Mieter, Gewerbetreibende, Vertreter der Universität, des Kindergartens, des Botanischen Gartens und Hauseigentümer geladen waren. Vertreter der Ämter 61, 32 und 66 haben über die geplante Umgestaltungsmaßnahme informiert.
Am 20.09.12 fand mit den Anliegern ein weiterer Termin vor Ort statt

 

Im Verlauf der Veranstaltungen wurden insbesondere die Themen „Anwohnerparken,
Anlieger-, Durchgangs- und Radverkehr“, Gestaltung des Straßenraumes sowie die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung diskutiert.

Die Mehrzahl der Anwesenden wünschte sich - vor allem abends - unter Einbeziehung der Zugänge zu den öffentlichen Einrichtungen eine Aufwertung der Wasserturmstraße und des östlich gelegenen Platzbereiches.

 

Die Planung wurde von allen Beteiligten befürwortet. Die vorgesehene Inszenierung der Eingänge zu den öffentlichen Einrichtungen durch Licht im Straßenzug wurde besonders hervorgehoben und gewünscht. Hierbei ist anzumerken, dass es sich in der vorliegenden Planungsphase lediglich um ein Grobkonzept handelt, das in der weiteren Planung mit Lichtexperten verfeinert werden wird.                                 
                                                                                                           (siehe Anlage 3 - Protokoll)

 

 

Bewohnerparken:

Im Bereich der Wasserturmstraße werden die vorhandenen Anwohner– / Kurzzeitparkplätze reduziert. Es verbleiben in den beiden Teilabschnitten neben den insgesamt 5 Behindertenstellplätzen, 6 Parkplätze, die als Bewohnerstellplätze ausgewiesen werden und tagsüber auch als Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen.

 

 

Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung:

Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung bedeutet für die Hauseigentümer im betreffenden Straßenabschnitt eine Beteiligung an den Kosten der Umgestaltung von derzeit 70% (vorausgesetzt: Klassifizierung als „Verkehrsberuhigter Bereich“). Dies stellt derzeit die niedrigste Stufe der Kostenbeteiligung dar. Die Mehrkosten, die durch die besondere Lichtgestaltung entstehen, werden nicht auf die Anlieger umgelegt.

 

Förderfähigkeit:

Das Projekt ist im Rahmen des Programms „Aktive Zentren“ förderfähig.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

720.000,-- €

bei IPNr.: 541S.30
(ohne Theaterhof)

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im derzeitigen Entwurf zum Haushalt 2013 lediglich in Höhe von 600.000 €

vorgesehen. Aufgrund der seitdem erfolgten Fortschreibung des Gestaltungsent-wurfs und der damit verbundenen Aktualisierung der groben Kostenschätzungen ergibt sich nach aktuellem Planungsstand ein Mehrbedarf an HH-Mitteln in Höhe von 120.000 €, die zur Realisierung der Maßnahme erforderlich sind und deshalb für 2013 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1:        Gestaltungsplan

Anlage 2:        Kurzerläuterung

Anlage 3:        Protokoll der Bürgerbeteiligung vom 06.09.12