Betreff
Auslegung der Anlage 2 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen nach Neufassung der Vergaberichtlinien
Vorlage
30-R/064/2012
Aktenzeichen
III/30
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Durch die am 26.07.2012 vom Stadtrat beschlossene Neufassung der Vergaberichtlinien wurden in Umsetzung einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sämtliche darin vorkommenden Beträge und Wertgrenzen von brutto auf netto umgestellt. Bei den Vergabestellen sind daraufhin Unsicherheiten darüber entstanden, ob auch die Vergabebefugnisse gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung nunmehr als Nettobeträge zu verstehen seien. Nach Ansicht der Rechtsabteilung ist dies der Fall, da Ziff. 5.1 S. 1 der neuen Vergaberichtlinien lautet: „Die Vergabebefugnis richtet sich nach dem Netto-Auftragswert.“ Wie aus der Begründung der Beschlussvorlage vom 26.07.2012 hervorgeht, hat man die Umstellung auf Nettowerte auch bewusst auf die Vergabebefugnisse erstreckt. Diese Vorgabe ist somit von der Verwaltung bei Anwendung der Anlage 2 der Geschäftsordnung zu berücksichtigen.

 

Die Rechtsabteilung weist aus diesem Anlass darauf hin, dass die Verwaltung nur noch Aufträge, die auch ohne Mehrwertsteuer die in Anlage 2 der Geschäftsordnung genannten Werte übersteigen, zum Beschluss vorlegt.


Anlagen: