Der Ausschuss nimmt die Handlungsempfehlung der Kunstkommission Erlangen zu „Kunst am Bau“ zur Kenntnis und unterstützt diese.
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei Bauvorhaben die jeweiligen Mittel für „Kunst am Bau“ in Anlehnung an die Bayerische Staatsbauverwaltung in Höhe von 1 – 2 % der Bausumme in der Kostenplanung zu berücksichtigen.
KUNST AM BAU
Positionspapier und
Handlungsempfehlung
der KUNSTKOMMISSION Erlangen
Die
Kunstkommission Erlangen empfiehlt dem Erlanger Stadtrat, bei Bau- und
Sanierungsmaßnahmen der Stadt Erlangen zukünftig wieder „Kunst am Bau“ mit
einzuplanen und umzusetzen, soweit Zweck und Bedeutung der Maßnahmen dies
rechtfertigen und dafür 1-2 % der Bauwerkskosten (Kostengruppen 300+400)
bereitzustellen.
Begründung:
Bis
1998 standen im Haushalt der Stadt Erlangen Mittel für „Kunst am Bau“ zur
Verfügung. Im Zuge der Gründung der Kulturstiftung Erlangen beteiligte sich die
Stadt Erlangen an der Kapitaleinlage für diese Stiftung. Mit Beschluss des
Stadtrats vom 23.07.1998 wurden die Haushaltsmittel „Kunst am Bau“ in Höhe von
250.000 DM als Einlage der Stadt Erlangen in das Stiftungskapital überführt.
Ziel der Kulturstiftung Erlangen ist lt. Satzung die Förderung der
unterschiedlichen Kultursparten und die Vergabe von Förderpreisen, nicht jedoch
die Finanzierung von „Kunst am Bau“ bei kommunalen Bauvorhaben. Von Ausnahmen abgesehen, bei denen
nachträglich „Kunst am Bau“ in geringem Umfang installiert wurde (z.B.
Rathaussanierung), wurden somit die Mittel für „Kunst am Bau“ seit dem o. g.
Beschluss nicht mehr bereitgestellt.
„Kunst am Bau“ muss nicht grundsätzlich mit
dem Bauwerk dauerhaft fest verbunden sein. Die „Kunst am Bau“ kann sich auch im
Freiraum auf dem dazugehörigen Grundstück befinden und wirkt somit im Umfeld
des betreffenden Bauwerks auch in den öffentlichen Raum hinein.
Ziel
und baukultureller Anspruch einer Kommune sollte es sein, qualitativ
hochwertige und innovative Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben zu ermöglichen.
In Erlangen geht hier das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg mit gutem
Beispiel voran; in der Regel wird bei den Neubauten der Universität oder des
Klinikums hochwertige „Kunst am Bau“ von Beginn an eingeplant. Hierzu wurden in
der Vergangenheit mehrfach Wettbewerbe durchgeführt.
„Kunst
am Bau“ dient nicht nur dazu, einen kulturellen Mehrwert in der Stadt zu
schaffen, sondern ist auch eine Form von Künstler- und Kulturförderung. „Kunst
am Bau“ darf dabei nicht auf die Aufgabe reduziert werden, einen Neubau zu
„dekorieren“, sondern setzt stets eine künstlerische und inhaltliche
Auseinandersetzung mit dem Gebäude, seiner Funktion und dem städtebaulichen
Umgriff voraus. Zur Umsetzung der „Kunst am Bau“ bei Bauvorhaben der Kommune
können gezielt Einzelkünstler beauftragt werden, ein breiteres Spektrum wird
allerdings bei Auslobung von offenen oder geladenen Kunstwettbewerben erzielt.
Grundsätzlich
wichtig ist, dass künstlerische Leistungen bereits in die Aufstellung der Planungsunterlagen
einfließen, sodass die künstlerische Idee in die Umsetzung der Baumaßnahmen mit
einbezogen werden und bei der Bauausführung verwirklicht werden kann.
Die
Entscheidung, in welchen Fällen Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme „Kunst am
Bau“ rechtfertigt, soll in enger Abstimmung und Diskussion zwischen Baureferat,
Kulturreferat und Kunstkommission erfolgen, ebenso die sich daraus ableitenden
erforderlichen Planungsschritte.
Das
Thema „Kunst am Bau“ blickt auf eine lange Historie zurück, die ausführlich in
Fachpublikationen dokumentiert ist. Die für Bund und Länder als Bauherren
geltende Verpflichtung zur Finanzierung von „Kunst am Bau“ – Maßnahmen in Höhe
von 1-2 % der jeweiligen Bausumme ist auf kommunaler Ebene z. B. von den
Städten München und Dresden übernommen worden, um ein anspruchsvolles Stadtbild
gestalten zu können. Die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin hatten diese
Verordnung zur „Kunst am Bau“ schon seit den 1960er Jahren dahingehend
geändert, dass die für einzelne staatliche Baumaßnahmen bestimmten Mittel in
einen zentralen Fonds fließen und die Auswahl der zu finanzierenden Projekte
einer Kunstkommission (anstelle des Bausenators) unterliegt, auch darin sind
ihnen München und Dresden gefolgt.
Kunstkommission Erlangen, September 2012
c/o Ref. IV/Kulturprojektbüro (Kontakt: Anke Steinert-Neuwirth, Leiterin Kulturprojektbüro/Geschäftsführung Kunstkommission)