Betreff
Kunst am Bau - Empfehlung der Kunstkommission September 2012, gemeinsame Einbringung von Ref. IV und Ref. VI
Vorlage
IV/031/2012
Aktenzeichen
IV/RD002
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt die Handlungsempfehlung der Kunstkommission Erlangen zu „Kunst am Bau“ zur Kenntnis und unterstützt diese.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei Bauvorhaben die jeweiligen Mittel für „Kunst am Bau“ in Anlehnung an die Bayerische Staatsbauverwaltung in Höhe von 1 – 2 % der Bausumme in der Kostenplanung zu berücksichtigen.


KUNST AM BAU

 

Positionspapier und Handlungsempfehlung

der KUNSTKOMMISSION Erlangen

 

 

Die Kunstkommission Erlangen empfiehlt dem Erlanger Stadtrat, bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt Erlangen zukünftig wieder „Kunst am Bau“ mit einzuplanen und umzusetzen, soweit Zweck und Bedeutung der Maßnahmen dies rechtfertigen und dafür 1-2 % der Bauwerkskosten (Kostengruppen 300+400) bereitzustellen. 

 

Begründung:

Bis 1998 standen im Haushalt der Stadt Erlangen Mittel für „Kunst am Bau“ zur Verfügung. Im Zuge der Gründung der Kulturstiftung Erlangen beteiligte sich die Stadt Erlangen an der Kapitaleinlage für diese Stiftung. Mit Beschluss des Stadtrats vom 23.07.1998 wurden die Haushaltsmittel „Kunst am Bau“ in Höhe von 250.000 DM als Einlage der Stadt Erlangen in das Stiftungskapital überführt. Ziel der Kulturstiftung Erlangen ist lt. Satzung die Förderung der unterschiedlichen Kultursparten und die Vergabe von Förderpreisen, nicht jedoch die Finanzierung von „Kunst am Bau“ bei kommunalen Bauvorhaben.  Von Ausnahmen abgesehen, bei denen nachträglich „Kunst am Bau“ in geringem Umfang installiert wurde (z.B. Rathaussanierung), wurden somit die Mittel für „Kunst am Bau“ seit dem o. g. Beschluss nicht mehr bereitgestellt.

 

 „Kunst am Bau“ muss nicht grundsätzlich mit dem Bauwerk dauerhaft fest verbunden sein. Die „Kunst am Bau“ kann sich auch im Freiraum auf dem dazugehörigen Grundstück befinden und wirkt somit im Umfeld des betreffenden Bauwerks auch in den öffentlichen Raum hinein.

 

Ziel und baukultureller Anspruch einer Kommune sollte es sein, qualitativ hochwertige und innovative Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben zu ermöglichen. In Erlangen geht hier das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg mit gutem Beispiel voran; in der Regel wird bei den Neubauten der Universität oder des Klinikums hochwertige „Kunst am Bau“ von Beginn an eingeplant. Hierzu wurden in der Vergangenheit mehrfach Wettbewerbe durchgeführt.

 

„Kunst am Bau“ dient nicht nur dazu, einen kulturellen Mehrwert in der Stadt zu schaffen, sondern ist auch eine Form von Künstler- und Kulturförderung. „Kunst am Bau“ darf dabei nicht auf die Aufgabe reduziert werden, einen Neubau zu „dekorieren“, sondern setzt stets eine künstlerische und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gebäude, seiner Funktion und dem städtebaulichen Umgriff voraus. Zur Umsetzung der „Kunst am Bau“ bei Bauvorhaben der Kommune können gezielt Einzelkünstler beauftragt werden, ein breiteres Spektrum wird allerdings bei Auslobung von offenen oder geladenen Kunstwettbewerben erzielt.

 

Grundsätzlich wichtig ist, dass künstlerische Leistungen bereits in die Aufstellung der Planungsunterlagen einfließen, sodass die künstlerische Idee in die Umsetzung der Baumaßnahmen mit einbezogen werden und bei der Bauausführung verwirklicht werden kann.

Die Entscheidung, in welchen Fällen Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme „Kunst am Bau“ rechtfertigt, soll in enger Abstimmung und Diskussion zwischen Baureferat, Kulturreferat und Kunstkommission erfolgen, ebenso die sich daraus ableitenden erforderlichen Planungsschritte.

 

Das Thema „Kunst am Bau“ blickt auf eine lange Historie zurück, die ausführlich in Fachpublikationen dokumentiert ist. Die für Bund und Länder als Bauherren geltende Verpflichtung zur Finanzierung von „Kunst am Bau“ – Maßnahmen in Höhe von 1-2 % der jeweiligen Bausumme ist auf kommunaler Ebene z. B. von den Städten München und Dresden übernommen worden, um ein anspruchsvolles Stadtbild gestalten zu können. Die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin hatten diese Verordnung zur „Kunst am Bau“ schon seit den 1960er Jahren dahingehend geändert, dass die für einzelne staatliche Baumaßnahmen bestimmten Mittel in einen zentralen Fonds fließen und die Auswahl der zu finanzierenden Projekte einer Kunstkommission (anstelle des Bausenators) unterliegt, auch darin sind ihnen München und Dresden gefolgt.

Kunstkommission Erlangen,  September 2012

 

c/o Ref. IV/Kulturprojektbüro (Kontakt: Anke Steinert-Neuwirth, Leiterin Kulturprojektbüro/Geschäftsführung Kunstkommission)