Betreff
Neubau Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts, Staudtstraße 2, Fl.-Nr. 1945/79, Az.: 2012-868-BA
Vorlage
63/221/2012
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Dem Vorhaben und der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

380

Gebietscharakter:

Sondergebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Der Flächenanteil Technik / Aufzugsüberfahrt des 4. OG überschreitet mit ca. 21,5 % geringfügig die lt. Bebauungsplan zulässigen 20 %.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Geplant ist ein 5- geschossiger Hauptbau mit zwei erdgeschossigen Flügelbauten. Untergebracht sind Büro- und Laborräume, Werkstätten und ein Reinraumlabor für die Erforschung der Physik des Lichts und 6 Gästezimmer im 4. Obergeschoss. Das Vorhaben dient der Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen und Forschungseinrichtungen.

Die Erschließung ist durch den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 380 vom 06.04.2011 gesichert.

 

Der Flächenanteil Technik / Aufzugsüberfahrt des 4. OG überschreitet mit ca. 21,5 % geringfügig die lt. Bebauungsplan zulässigen 20 % des darunter liegenden Geschosses. Es bestehen keine Bedenken, deswegen eine Befreiung zuzulassen.

 

Nach dem mit Beschluss des BWA vom 27.09.2011 zugestandenen reduzierten Stellplatzschlüssel und der Möglichkeit, max. 17 Stellplätze abzulösen, ergibt sich beim Vorhaben nun ein Stellplatzbedarf von 159 Stellplätzen, herstellbar auf dem Grundstück sind 146 Stellplätze. Es müssen nun 13 Stellplätze abgelöst werden.

Die Berechnung und die Ablösung bewegen sich insoweit innerhalb des Rahmens vom 27.09.2011.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: wird durchgeführt (Freistaat Bayern).

 

 

 


Anlagen:        2 Lagepläne