Betreff
"Öffentlichkeitsarbeit StUB", Antrag Nr. 089/2012 der Stadtratsfraktion Grüne Liste und Antrag Nr. 109/2012 von Stadtrat F. Heinze
Vorlage
613/119/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 089/2012 der Stadtratsfraktion Grüne Liste und der Antrag Nr. 109/2012
von Stadtrat F. Heinze sind damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In den Anträgen der Stadtratsfraktion Grüne Liste und von Stadtrat F. Heinze wird gefordert, dass im weiteren Verlauf der Planung und Realisierung StUB eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt wird, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. So sollen alle Planungsschritte öffentlich behandelt werden. Bei Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern soll eine unabhängige Clearingstelle diese übernehmen und ein öffentliches Mediationsverfahren organisieren. Kostensteigerungen soll mit eindeutigen Vertragsregelungen begegnet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Thema öffentliche Beteiligung hat seit einigen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. In zahlreichen Kommunen wurden hierfür bereits unterschiedliche Konzepte mit Erfolg erprobt.

 

Eine wesentliche Erkenntnis hieraus ist, dass der Begriff „Beteiligung“ häufig missverständlich verwendet wird. So muss bei der Beteiligung deutlich zwischen Information, Konsultation (d.h. Meinungsaustausch) und Kooperation (d.h. Mitentscheiden) unterschieden werden. Bei Großprojekten werden häufig mehrere Arten der Beteiligung verwendet.

 

Generell bewährt hat sich der Einsatz eines externen, unabhängigen und von allen Seiten anerkannten Moderators. Neben öffentlichen Informationsveranstaltungen und der Beteiligung von Interessensvertretern in projektbegleitenden Gremien (z.B. Steuerungsgruppe, Projektbeirat) wurden in einigen Städten auch vertrauliche Arbeitskreise gebildet. Darin wurden die Interessensvertreter direkt an den Planungen und mit Einblick in sensible Daten beteiligt.

 


Bei allen Arten der öffentlichen Beteiligung ist aber darauf zu achten, dass die Entscheidungshoheit bei den zuständigen politischen Gremien bleibt. Zur Schaffung des Baurechtes müssen außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (z.B. Bebauungsplan, Planfeststellung) eingehalten werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei den Projekten StUB bzw. RoBus sowie Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan Erlangen ist aus Sicht der Verwaltung eine Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend erforderlich. Dies erfordert eine umfassende Planung und Vorbereitung.

 

Derzeit werden hierfür Vorgehensweisen und Erfahrungen anderer Kommunen recherchiert. Im Rahmen der Vorbereitungen für die Ausschreibungen der nächsten Planungsschritte wird die Verwaltung auch projektbezogene Konzepte für die öffentliche Beteiligung zum Beschluss vorlegen. Darüber hinaus beinhalten diese Ausschreibungen auch die vertraglichen Regelungen für finanzielle Veränderungen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1:    Antrag Nr. 089/2012 der Stadtratsfraktion Grüne Liste vom 11.07.2012

Anlage 2:    Antrag Nr. 109/2012 von Stadtrat F. Heinze vom 22.08.2012