Betreff
Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel in der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses / Werkausschusses EB 77 des Stadtrates Erlangen am 10.07.2012
Vorlage
EBE-2/051/2012
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel gilt hiermit als beantwortet.


Herr Stadtrat Höppel fragt an, aus welchen Gründen die Entwässerungsgräben in den westlichen Stadtteilen in den Monaten Mai und Juni – in der Zeit der Blütenphase – gemäht werden. Er regt an, die Mahd außerhalb der Blütenperiode durchzuführen.

 

Die Entwässerungsgräben und –mulden sind Bestandteil der öffentlichen Entwässerungsanlage und dienen der Ableitung und teilweisen Versickerung des in den Baugebieten anfallenden unverschmutzten Regenwassers. Der EBE ist für den Unterhalt zuständig.

 

Während der Wachstumsphase werden die Entwässerungsgräben und –mulden kontinuierlich 2 bis 3 mal jährlich, nach anfallendem Bewuchs, durch den Kanalbetrieb gemäht. Die Mäharbeiten einschließlich Entfernen des Schnittgutes sind zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Anlagen zwingend notwendig.

 

In den Monaten Mai und Juni wächst die Vegetation erheblich stärker als in den nachfolgenden Sommer- und Herbstmonaten. In den Monaten Mai und Juni ist daher der Pflegeaufwand am höchsten.

 

Von den Anliegern wird teilweise eine noch intensivere Pflege und Mahd gefordert.

 

Für die Mäharbeiten wird teilweise leistungsgemindertes Personal des Kanalbetriebes eingesetzt. Aus Gründen der Arbeitsplanung und Personalfürsorge ist ein kontinuierliches Mähen während der Wachstumsphase vorteilhaft.

 

Die Mahd der Entwässerungsgräben und –mulden wird daher weiterhin wie bisher kontinuierlich 2 bis 3 mal jährlich, nach anfallendem Bewuchs, durchgeführt.


Anlagen:        Protokollvermerk