Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Wahrnehmung der Funktion als sozialer Arbeitgeber Stadt
Erlangen; Öffentlichkeitsarbeit;
Stärkung des Ehrenamtes
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
2.1. Bundesfreiwilligendienst
Bisher wurden vom
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln folgende 14
Stellen bei der Stadt Erlangen anerkannt:
8 Stellen im
Jugendamt im Sachgebiet 511-3 für einzelne Lernstuben (2 Stellen besetzt),
2 Stellen im Sportamt (werden besetzt),
1 Stelle im Kunstpalais des Kultur und Freizeitamtes (wird als FSJ besetzt
siehe 2.2),
2 Stellen im Umweltamt (werden als FSJ besetzt siehe 2.2), und
1 Stelle in der Jugendherberge des Kulturamtes (besetzt).
Im Jahr 2011/2012
waren 6 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst beschäftigt. Für das Jahr
2012/2013 wurden bisher 4 Vereinbarungen geschlossen.
2.2. Jugendfreiwilligendienst
Im Jahr 2011/2012
waren 6 Freiwillige im Freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen
Jahr bei der Stadt Erlangen beschäftigt. Für das Jahr 2012/2013 wurden bisher 8
Vereinbarungen geschlossen:
1 Stelle im Theater
1 Stelle in der Stadtbücherei
2 Stellen im Umweltamt
1 Stelle in der Jugendkunstschule
1 Stelle am Abenteuerspielplatz Taubenschlag
1 Stelle am Abenteuerspielplatz Brucker Lache
1 Stelle im Kulturamt (Ferienprogramm usw.)
Die derzeit genehmigten Einsatzstellen werden von vier verschiedenen Trägern betreut:
· „BAG Spielemobile e.V., FSJ-Kultur in Bayern“ mit Sitz in München (Amt 42, Abt. 412)
· "Internationalen Bund e.V. Freier Träger der Sozial- und Bildungsarbeit" (IB) mit Sitz in Nürnberg ( Amt 51) und
· „Evangelische Jugend in Bayern“ mit Sitz in Pappenheim für die FÖJ-Stellen (freiwilliges ökologisches Jahr (Amt 31)
· Bayerischer Landessportverband BLSV e.V., München (Amt 52)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Amt 11 koordiniert weiterhin alle FSJ- und BFD-Einsätze für die Stadtverwaltung.
Eine
Umstellung vom Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
(JFDG) auf den Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
(BFDG) gestaltet sich schwierig, da die Träger für die verschiedenen
Freiwilligendienste Kontingente zur Verfügung gestellt bekommen, die unterschiedlich
ausgeschöpft sind. Die Fachbereiche haben bisher überwiegend positive
Erfahrungen gemacht und sind aufgeschlossen für neue Einsatzstellen.
Da die Kosten (zwischen 6.500 € und 10.200 € für das Einsatzjahr) aus dem Budget der einzelnen Fachbereiche zu finanzieren sind, bleiben vereinzelt bereits anerkannte Stellen aus finanziellen Erwägungen der Fachbereiche unbesetzt.