Die Schreibkraftregelung in der Fassung vom 01.10.2002 wird zum 01.10.2012 durch die Geschäftszimmerkraftregelung (siehe Anlage) ersetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vergütungsungleichbehandlungen in Geschäftszimmerbereichen sollen mit der Neuregelung strukturell behoben werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Qualifizierte Geschäftszimmerkräfte ohne Erste (Verwaltungs-) Prüfung (AL I) bzw. ohne ähnliche Ausbildung sollen eine adäquate Vergütung erhalten können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Geschäftszimmerkräfte die die erforderlichen Nachweise erbracht haben und eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben, können bei Erfüllung der Voraussetzungen nach der Neuregelung höhergruppiert werden.
Die Bezeichnung Schreibkraftregelung wird geändert in Geschäftszimmerkraftregelung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlage:
Geschäftszimmerkraftregelung