1. Der beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken gestellte Antrag der Stadt Erlangen auf Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens im Regnitzgrund wird wegen mangelnder Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer/Landwirte zurückgezogen. Die Grundstückseigentümer werden in geeigneter Form darüber informiert.

 

2. Der Regnitzgrund bleibt weiterhin im Blick der Stadt Erlangen. Die Verwaltung wird beauftragt 2013-2016 mit Hilfe der im Haushalt zur Verfügung stehenden Ressourcen Untersuchungen / Konzepterstellungen durchzuführen, um Vorschläge in die Stadtratsgremien einzubringen, die eine Umsetzung von grundsätzlichen Zielen im Regnitzgrund (Radwegekonzept, Naherholung, Ökologische Konzepte, Ausgleichsflächen, Konfliktbewältigung, landwirtschaftliche Belange, Wasserwirtschaft) mit Hilfe alternativer Instrumente/Verfahren ermöglichen sollen. Die für die Flurneuordnung beantragten Haushaltsmittel sollen deshalb zukünftig für die Beauftragung externer Planer verwendet werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein Flurneuordnungsverfahren wäre das geeignete Instrument, um im Regnitzgrund - als Grünzug mit erheblicher Bedeutung innerhalb der städtischen Siedlungsstruktur – das Nebeneinander diverser Funktionalitäten (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Freizeitnutzung, Umwelt und Ökologie) zu verbessern, zu erhalten und bestehende Nutzungskonflikte beilegen zu können.

 

Kurze Historie:

·         Thematisierung Flurneuordnung in BV seit 2007, CSU-Fraktionsanträge 2007 u. 2009

·         Mit UVPA-Beschluss vom 22.06.2010 befürwortet die Stadt Erlangen bei gegebener Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer/Landwirte ein solches Verfahren

·         Am 23.07.2010 wurde der formelle Antrag auf Einleitung des Flurneuordnungsverfahrens beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken gestellt

·         Erste Aufklärungsversammlung nach § 5 FlurbG am 15.03.2012 in Eltersdorf/St. Kunigund

·         Grundseminar zur Flurneuordnung für interessierte Grundeigentümer/Bürger an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim am 27./28.04.2012 mit 22 Teilnehmern

·         Zweite Informationsveranstaltung (zwecks Gründung von Arbeitskreisen) am 17.07.12 im Redoutensaal

 

Zur Fortsetzung der aktuell laufenden Vorbereitungsphase der Flurneuordnung wäre es erforderlich, dass sich eine deutliche Anzahl von Grundstückseigentümern zur Arbeitskreisarbeit anmeldet. Da sich zu wenige bereit erklärt haben in den Arbeitskreisen mitzuwirken, ist das vom Flurbereinigungsgesetz geforderte deutliche Interesse an einem Verfahren wegen der klar erkennbaren mangelnden Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer/Landwirte nicht gegeben. Aus diesem Grunde wird das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken den Prozess der Verfahrensvorbereitung an dieser Stelle nicht mehr fortsetzen (siehe Anlage 3).

 

Neben der bereits seit der ersten Aufklärungsversammlung erkennbaren geringen Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer wurde mittlerweile die Initiative „Grundeigentümer gegen Flurneuordnung im Regnitzgrund“ gegründet, die eine Liste mit rd. 240 Unterschriften gegen das Verfahren eingereicht hat.

 

Trotz intensiver Aufklärungsarbeit und Beantwortung von Fragen konnte eine bestehende Grundskepsis aufgrund von historischen Erfahrungen und Desinformationen nicht aufgehoben werden. Die Verwaltung hat intensiv in vielen Gesprächen versucht die Vorgehensweise und insbesondere Vorteile im Flurneuordnungsverfahren zu erklären. Genannt sei hier exemplarisch noch einmal die staatliche finanzielle Förderung von bis zu 75 % für Ausführungskosten von Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse (siehe ab Anlage 2.8), die beim Scheitern einer Flurneuordnung nicht zur Verfügung steht.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Antrag der Stadt Erlangen auf Verfahrenseinleitung ist, zur geordneten Beendigung des Prozesses, daher beim Amt für Ländliche Entwicklung förmlich zurückzuziehen.

 

Die Stadt Erlangen wird den Regnitzgrund aber weiterhin im Fokus behalten. Die jetzt verpassten Chancen einer Flurneuordnungsmaßnahme (siehe Anlage 2), als ein Verfahren mit intensivster Bürgerbeteilung für alle Grundstückseigentümer/Landwirte, kann nicht als endgültiges Scheitern von erforderlichen Zielen gesehen werden.

Um eine Umsetzung von grundsätzlichen städtischen Zielen im ca. 610 ha umfassenden Talraum zu erreichen, wird die Verwaltung zu den o.g. Themen alternative Vorschläge und Vorgehensweisen in die Stadtratsgremien einbringen. Die Bewältigung der vorhandenen Interessenskonflikte und die Umsetzung anderer innovativer Projekte müssen auch ohne Flurneuordnung vorangebracht werden. Hierzu ist die Beauftragung externer Planer geplant.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die im Haushalt vorhandenen Mittelansätze (siehe 4. Ressourcen) sollen als Vergabemittel für vorbereitende Untersuchungen und Konzepterstellungen bereitgestellt bleiben.

 

Die in den Anlagen 4 u. 5 beigefügten abschließenden Stellungnahmen des WWA Nürnberg und des AELF Fürth bedauern die gescheiterte Mitwirkungsbereitschaft der Landwirtschaft an einem umfassenden Verfahren der Ländlichen Entwicklung und unterstützen die Notwendigkeit von zukunftsorientierten Konzepten im Regnitzgrund auch ohne das Instrument Flurneuordnungsmaßnahme.

 


 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sachkosten 2012:

15.000 €

bei Sachkonto: 543.222

Sachkosten 2013:

10.000 €

bei Sachkonto: 543.222

Sachkosten 2014 (Zusage):

10.000 €

bei Sachkonto: 543.222

Investitionskosten 2015:

10.000 €

bei IPNr.: 511.820

Investitionskosten 2016:

25.000 €

bei IPNr.: 511.820

Investitionskosten (Merkposten nach 2016):

55.000 €

bei IPNr.: 511.820

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

Erst nach Konzepterstellung quantifizierbar

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Keine

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.820

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   543.222

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Ablaufschema Flurneuordnung mit Sachstandsanzeige

2. Grundsätzliche Ziele im Flurneuordnungsverfahren, Finanzierung und
    Bürgerbeteiligung
                (Auszug aus Präsentation ALE Mittelfranken vom 15.03.2012)

                        3. Prozessbewertung ALE Mittelfranken vom 06.08.2012

                        4. Stellungnahme WWA Nürnberg vom 14.08.2012

                        5. Stellungnahme AELF Fürth vom 27.08.2012