Betreff
Provisorische/optional dauerhafte Verbreiterung der Verkehrsfläche Hofmannstraße 1 - 11
Vorlage
66/168/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient den Mitgliedern des UVPA zur Kenntnis.


Mit Beschluss vom 12.04.2011 (Vorlagennummer 66/091/2011) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Verbreiterung der Hofmannstraße in Teilbereichen bzw. auf der gesamten Länge zwischen Hs.Nr.1 und Hs.Nr.11 zu prüfen und entsprechende vertragliche Regelungen mit der B & L Gruppe (Investor Grande Galerie) sowie der ZBI (Bauherr Wohnanlage Hofmannstr. 11d-e) zu treffen. Diese Verbreiterung sollte in Abhängigkeit vom Baufortschritt und der evtl. gleichzeitigen Baustellenabwicklung der beiden Projekte und der damit verbundenen Notwendigkeit erfolgen.

Da sich der Neubau der Grande Galerie verzögert hat und die Wohnanlage Hofmannstr. 11d-e zwischenzeitlich fertig gestellt wurde, ist eine Verbreiterung aufgrund der gemeinsamen Baustellenabwicklung nicht mehr erforderlich.

Eine dauerhafte Verbreiterung aufgrund eines erhöhten Anwohner- und Lieferverkehrs kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme Grande Galerie und der dann gewonnenen Erkenntnisse beurteilt werden.

Die Verkehrsabwicklung während der anstehenden Bauzeit der B & L Gruppe wird fortlaufend von Amt 32 und 66 beobachtet und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen.

Der Beschluss vom 12.04.2011 ist dahingehend hinfällig, dass die ursprünglichen Annahmen zwischenzeitlich überholt sind. Nach Neubau der Grande Galerie wird die dauerhafte Verbreiterung der Hofmannstraße 1-11 nach verwaltungsinterner Abstimmung durch die Fachämter 32, 61 und 66 erneut geprüft.


Anlagen:        Beschluss Vorlagennummer 66/091/2011