Betreff
Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am "Exer"
Vorlage
PRP/030/2012
Aktenzeichen
VI/PRP/
Art
Beschlussvorlage

Dem Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“ wird nicht zugestimmt. Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“, ist abschließend bearbeitet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sachbericht

Mit Veröffentlichung in den Amtlichen Seiten am 07.07.2011 ist der Bebauungsplan Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ in Kraft getreten, nachdem der Stadtrat der Stadt Erlangen diesen als Satzung am 26.05.2011 beschlossen hat. Der Bebauungsplan wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erarbeitet.

 

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurden dem Eigentümer Freistaat Bayern sowohl die Möglichkeit eröffnet, die Erschließungsanlage herzustellen, als auch grundsätzlich die vorhandenen Baumöglichkeiten auszunutzen.

 

Die Erschließung des Bebauungsplanes erfolgt derzeit durch den Erschließungsträger Freistaat Bayern, nachdem dieser entsprechend des städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Erlangen zum Bebauungsplan hierzu verpflichtet worden ist.

 

Der Freistaat ist mit der Vergabe der Bauleistungen auch entsprechende Verpflichtungen Dritten gegenüber eingegangen. Ein Baustopp würde hier zu Forderungen der beauftragten Unternehmer führen (von der Verschiebung des Neubaus des MPI ganz zu schweigen). Es läge dann eine Vertragsverletzung der Stadt Erlangen vor. Eine Kostenfreistellung ist gemäß § 24 des Vertrages nur für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung vorgesehen; andernfalls könnte die Stadt hier zum Schadensersatz herangezogen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass alle für die Erschließung erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des Baufeldes derzeit ein Grundwassermanagement zum Schutz der vorhandenen und zum Erhalt vorgesehenen Bäume während der Bauzeit des Max-Planck-Institutes aufgebaut wird.

 

Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Stadt Erlangen. Ein Einschreiten der Verwaltung der Stadt Erlangen bezüglich der Erschließungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ ist rechtlich nicht möglich.

 

Dem Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“ wird nicht zugestimmt.

 

Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Finanzierung

Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“