Dem Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“ wird nicht zugestimmt. Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“, ist abschließend bearbeitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Sachbericht
Mit Veröffentlichung in den Amtlichen Seiten am 07.07.2011 ist der
Bebauungsplan Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ in Kraft getreten, nachdem der
Stadtrat der Stadt Erlangen diesen als Satzung am 26.05.2011 beschlossen hat.
Der Bebauungsplan wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erarbeitet.
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurden dem Eigentümer
Freistaat Bayern sowohl die Möglichkeit eröffnet, die Erschließungsanlage
herzustellen, als auch grundsätzlich die vorhandenen Baumöglichkeiten
auszunutzen.
Die Erschließung des Bebauungsplanes erfolgt derzeit durch den
Erschließungsträger Freistaat Bayern, nachdem dieser entsprechend des
städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Erlangen zum Bebauungsplan hierzu
verpflichtet worden ist.
Der Freistaat ist mit der Vergabe der Bauleistungen auch entsprechende
Verpflichtungen Dritten gegenüber eingegangen. Ein Baustopp würde hier zu
Forderungen der beauftragten Unternehmer führen (von der Verschiebung des
Neubaus des MPI ganz zu schweigen). Es läge dann eine Vertragsverletzung der
Stadt Erlangen vor. Eine Kostenfreistellung ist gemäß § 24 des Vertrages nur
für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung vorgesehen; andernfalls
könnte die Stadt hier zum Schadensersatz herangezogen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle für die Erschließung
erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Ferner wird darauf hingewiesen,
dass innerhalb des Baufeldes derzeit ein Grundwassermanagement zum Schutz der
vorhandenen und zum Erhalt vorgesehenen Bäume während der Bauzeit des
Max-Planck-Institutes aufgebaut wird.
Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung der
Stadt Erlangen. Ein Einschreiten der Verwaltung der Stadt Erlangen bezüglich
der Erschließungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans Nr. 380 „Universität Staudtstraße“ ist rechtlich nicht möglich.
Dem Antrag der Fraktion Grüne
Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am
„Exer“ wird nicht zugestimmt.
Der Antrag ist damit abschließend bearbeitet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Finanzierung
Haushaltsmittel sind nicht erforderlich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der Fraktion Grüne Liste, Erlanger Linke und ÖDP Nr 081/2012, Erschließungs- und Baustopp am „Exer“