Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Die Anträge Nr. 030/2012 der Grünen Liste-Fraktion vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Anfrage
an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinsichtlich der
zwei vorliegenden Stadtratsanträge ergab folgenden
Sachstand:
„Zwischen
dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Wehrbereichskommando
IV – Süddeutschland – der Bundeswehr wurde am
In
einer international verflochtenen Welt haben Fragen der internationalen Politik
und der Sicherheitspolitik an Bedeutung gewonnen. Ausgehend von diesem Befund
dient die Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr
der Unterstützung von Schulen und Lehrkräften, die sich im Rahmen des
Unterrichts auf Grundlage der gültigen Lehrpläne mit sicherheitspolitischen
Fragestellungen auseinandersetzen.
Da
Jugendoffiziere, die seit über fünfzig Jahren in der Öffentlichkeit Dienst tun,
ausgewiesene Experten in sicherheitspolitischen Fragen sind, können sie sehr
gut auf die Schülerinnen und Schüler aller Bildungseinrichtungen eingehen und
zum politischen Diskurs anregen. Als Referenten bei Fragen der
Friedenssicherung, der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zum Auftrag
der Bundeswehr können sie aus persönlicher Sicht den Schülern unmittelbar aus
ihrem Aufgabenfeld berichten.
Der
Auftrag der Bundeswehr basiert insbesondere auf Artikel 87a des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik Deutschland, ihr Wirken gründet in der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung der Verfassung und unterliegt parlamentarischer
Kontrolle. Vertreter der Bundeswehr bieten Informationen an, sie versuchen die
komplexen sicherheitspolitischen Probleme in einer vernetzten und
globalisierten Welt zu erklären und stehen für kritische Diskussionen mit
Schülern und Lehrkräften, auch im Rahmen der Lehreraus- und fortbildung, zur
Verfügung. Sie betreiben in den Schulen keine politische Werbung und
indoktrinieren nicht. Im Rahmen der Kooperation mit dem Schulbereich
orientieren sich Vertreter der Bundeswehr an den Vorgaben des Grundgesetzes für
die Bundesrepublik Deutschland, der Bayerischen Verfassung, am BayEUG und der
kultusministeriellen Bekanntmachung zur „Lehrerfortbildung in Bayern“ vom
Die
Kooperationsvereinbarung stellt eine Rahmenvereinbarung dar. Aus dem Vereinbarungstext
geht hervor, dass „die Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung
der Umsetzung der Vereinbarung entscheiden“. Jugendoffiziere der Bundeswehr
sind schon bisher auf Schulen zugegangen. Sie können auch künftig – soweit von
der Schule gewünscht – als Gesprächspartner für den pluralen Dialog eingeladen
werden.
Grundlage
hierfür sind der in Art. 1 BayEUG grundgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag
mit den obersten Bildungszielen (u.a. Verantwortungsgefühl und
Verantwortungsfreudigkeit; Erziehung im Geist der Demokratie und im Sinn der
Völkerversöhnung) und die in Art. 2 BayEUG genannten Aufgaben der Schulen (u.
a.: Befähigung zu selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln; Erziehung zu
verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und
Achtung vor anderen Menschen und zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte;
Förderung der Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich demokratischen und
sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen).
Gemäß
Art. 2 Abs. 4 BayEUG ist die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld durch
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen zu fördern. Auf Grundlage von
Art. 30 BayEUG erfüllen die Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag durch
Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen.
Vertreter
der Bundeswehr, insb. Jugendoffiziere, unterstützen die Schulen mit ihren Angeboten
– soweit dies von der jeweiligen Lehrkraft mit Zustimmung der Schulleitung
gewünscht wird – beim Unterricht zu sicherheitspolitischen Fragestellungen in
einer vernetzten und globalisierten Welt als Fachleute.
Bei
Besuchen von Vertretern der Bundeswehr an Schulen handelt es sich um Schulveranstaltungen
mit unmittelbarem Bezug zu den Aufgaben der Schule. Solche Veranstaltungen
werden von den Schulen eigenverantwortlich initiiert und durchgeführt.
Die
Möglichkeit, das Schulforum mit Fragen der Einladung von Vertretern der
Bundeswehr zu befassen, besteht: Gemäß Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BayEUG
werden Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des
Schullebens im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen. Der Gesetzgeber
verzichtet grundsätzlich und aus gesetzessystematischen Gründen auf die
Niederlegung von Anwendungsfällen dieser Bestimmung.
Soweit
ein Schüler aus Gewissensgründen an einer Veranstaltung der Bundeswehr im Rahmen
von Unterricht oder Schulleben nicht teilnehmen möchte, steht es den Schulen
frei, im Einzelfall eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Die
Befreiungsmöglichkeit ist in den Schulordnungen vorgesehen (z.B. § 37 Abs. 3
GSO: „Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten
Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch
beurlaubt werden.“).
Eine
lebendige Bürgergesellschaft ist auf die Bereitschaft der Menschen angewiesen,
sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und sich an politischen
Prozessen verantwortlich zu beteiligen. Der Dialog mit der Bundeswehr kann
hierzu einen Beitrag leisten. Die Kooperationsvereinbarung stellt eine
Konkretisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Bereich der Politischen
Bildung dar.
Die
Kooperationsvereinbarung enthält auch den Passus, dass die Vertreter der
Bundeswehr nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben dürfen. Zumal
dies auch eine Besserstellung gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern (z.B.
der Polizei, der Bahn, der Post etc.) darstellen würde und schon von daher
nicht in Betracht kommt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurden zusätzlich zu folgenden
Fragen um Auskunft gebeten:
Am
- Werden an Ihrer Schule Veranstaltungen der
Jugendoffiziere zur Sicherheitspolitik durch-geführt?
- Wird dabei das Schulforum bzw. der Berufsschulbeirat
beteiligt, wie vom Bayerischen
Elternverband e.V. gefordert?
- Ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, wenn das
Schulforum die Entscheidung trifft, Bundeswehrangehörige zum Thema
„Sicherheitspolitik“ einzuladen, dieser Veranstaltung (aus
Gewissensgründen) fernzubleiben? (Siehe Anlage: Formblatt des Bayerischen
Elternverbands)
- Werden in Ihrer Schule ebenso Themen der
Friedensbildung, Friedensforschung und der Friedensbewegung behandelt?
- Sind Themen der Sicherheitspolitik, wie in der
Kooperationsvereinbarung benannt, Themen der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung?
Antworten der Schulen
1) keine Veranstaltungen mit J-Offizieren, nur mit Studienseminar
2)
Schulforum: nicht notwendig
3)
Fernbleiben aus Gewissensgründen würde akzeptiert
4)
Themen Friedenbildung usw. werden im Rahmen des Unterrichts behandelt
5)
Lehrerbildung vereinzelt auf freiwilliger Basis
1) Autoren, Zeitzeugen, Vertreter von Amnesty international, auch Jugendoffiziere
2) kein Befassen des Schulforums,
dies befindet sich im Einvernehmen mit Art. 69 Abs. 4. Satz 2
BayEUG
3) befindet sich im Einklang mit Art. 69 (4) Abs. 2 BayEUG wie beschrieben
4) Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage und erste und einzige UNESCO-Projektschule
5) keine Seminarschule
1) bis 5) An der Schule werden die Unterrichtsinhalte Friedenserziehung und Sicherheitspolitik im Rahmen der Lehrpläne und im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen durch das Kultusministerium gestaltet.
Stadtrat und Schulverwaltungsamt sind m.E. für inhaltliche Fragen des Unterrichts nicht zuständig.
1) bis 5) Beide Themenkreise werden von den jeweiligen Lehrkräften entsprechend den kultusministeriellen Vorgaben und Möglichkeiten mit großer pädagogischer Verantwortung im Unterricht und in der Seminarausbildung bearbeitet, wobei die Rechte des Schulforums und der Schüler selbstverständlich beachtet werden.
1) Ja, regelmäßig; darüber, dass wir diese Veranstaltungen durchführen,
kann sich jeder auf
unserer Homepage in Wort und Bild
informieren
2) Das Schulforum wurde bisher nicht beteiligt, die Fachschaft
Sozialkunde organisiert die
Veranstaltungen einvernehmlich mit
der Schulleitung. Die Eltern werden immer im Vorfeld von
der Veranstaltung informiert.
3) Da bisher das Schulforum nicht beteiligt wurde, ist es den Schülern
auch nicht möglich, einem
Unterricht mit lehrplan-konformen
Inhalten fernzubleiben.
4) Selbstverständlich werden diese Themen in allen in Frage kommenden
Jahrgangsstufen eben
falls behandelt. Diese Themen sind
auch immer Teil der Veranstaltung mit den Jugendoffizieren
(s. Anlage).
5) Im Rahmen der Fachsitzungen und
Fortbildungen werden Themen der Sicherheitspolitik selbst
verständlich behandelt, und dies
nicht erst, seit es die Kooperationsvereinbarung
gibt.
1) nein, innerhalb des
Berufsinformationstages können sich Schüler auf freiwilliger Basis über den
Beruf, wie auch vieler anderer Berufe
informieren.
2) trifft nicht zu
3) trifft nicht zu
4) Als SOR-SMC werden jährlich auch Themen der Friedensbildung in Projekten behandelt
5) nein
1) sporadisch
2) bisher nein. Da bisher das Schulforum nicht beteiligt
wurde, ist es den Schülern auch nicht
möglich, einem Unterricht mit
lehrplan-konformen Inhalten fernzubleiben.
3) nein
4) ja, in G/Soz
5) nicht bekannt (berufl. Schule)
1) nein
2-3) nein
4) Das Thema Friedenssicherung ist
laut Lehrplan Gegenstand des Unterrichts. Die Stichpunkte
Friedensforschung und
Friedensbewegung werden nicht explizit im Sozialkundelehrplan und im
Religionslehrplan genannt. Es steht
allerdings jeder Lehrkraft frei, diese Themen je nach Zeit
und Schwerpunktsetzung im Unterricht
zu behandeln (siehe Schlusssatz der Vereinbarung).
1-3) nein
4) Friedenserziehung: Im Rahmen des
Faches Wirtschafts- und Sozialkunde werden sowohl
außenpolitische Konflikte als auch
innergesellschaftliche Konfliktfelder behandelt, dabei stehen
jeweils aktuelle Themen im
Mittelpunkt, die jedoch exemplarisch für die Grundzüge der Konflikt-
forschung genutzt werden.
Fazit:
Von 12 befragten Schulen haben 9 Schulleitungen geantwortet.
Aus den oben zitierten Antworten der Schulen lässt sich klar herauslesen, dass zusätzlich zu Informationen der Jugendoffiziere der Bundeswehr auch eine Vielfalt von lehrplanmäßigen Projekten zum Thema Friedensbildung bzw. Konfliktforschung stattfinden. Die Rechte des Schulforums werden beachtet. Schüler haben die Möglichkeit sich aus Gewissensgründen von einer Veranstaltung der Bundeswehr aus Gewissensgründen befreien zu lassen.
Projekte und Veranstaltungen finden im Rahmen des Unterrichts statt.
Zwei Schulen heben hervor, dass gerade im Zusammenhang mit „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ Themen zur Friedenbildung, Friedensforschung und der Friedensbewegung behandelt werden.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr ist keine zwingende Anweisung an die Schulen, Jugendoffiziere zum Thema Sicherheitspolitik einzuladen. Die Lehrkräfte nehmen dies Angebot, wie es auch zum Ausdruck kommt, mit großer pädagogischer Verantwortung wahr.
Auch auf den Erfahrungsbericht des Marie-Therese-Gymnasiums darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Befürchtungen, es könnte sich um reine Werbeveranstaltungen für die Bundeswehr handeln, können damit zerstreut werden.
Eine Notwendigkeit die Kooperationsvereinbarung über Eingaben an den Bayerischen Städtetag oder an das Kultusministerium aufheben zu wollen, ist seitens der Verwaltung nicht erkennbar. Die Schulen behandeln, wie aus der Abfrage ersichtlich wird, Themen der Friedensbildung, Friedenssicherung mit entsprechenden Organisationen und Verbänden gleichermaßen wie das Thema Sicherheitspolitik des Bundes und der Bundeswehr. An manchen Schulen finden auch keine Veranstaltungen mit Jugendoffizieren statt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Kooperationsvertrag zwischen dem Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Wehrbereichskommando IV –
Süddeutschland der Bundeswehr vom
Erfahrungsbericht des Marie-Therese-Gymnasiums
Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr.
030/2012 vom 12.03.3012
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 059/2012 vom