Betreff
Information des Schulforums bei Besuchen der Bundeswehr sowie Friedensbildung statt Bundeswehr an unseren Schulen, Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 030/2012 vom 12.03.2012 und Antrag der SPD-Fraktion Nr. 059/2012 vom 03.05.2012
Vorlage
40/145/2012
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Die Anträge Nr. 030/2012 der Grünen Liste-Fraktion vom 12.03.2012 und Nr. 059/2012 der SPD-Fraktion vom 03.05.2012 sind damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hinsichtlich der zwei vorliegenden Stadtratsanträge ergab folgenden Sachstand:

 

„Zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Wehrbereichskommando IV – Süddeutschland – der Bundeswehr wurde am 08.06.2010 beigefügte Kooperationsvereinbarung (vgl. Anlage) geschlossen.

 

In einer international verflochtenen Welt haben Fragen der internationalen Politik und der Sicherheitspolitik an Bedeutung gewonnen. Ausgehend von diesem Befund dient die Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr der Unterstützung von Schulen und Lehrkräften, die sich im Rahmen des Unterrichts auf Grundlage der gültigen Lehrpläne mit sicherheitspolitischen Fragestellungen auseinandersetzen.

 

Da Jugendoffiziere, die seit über fünfzig Jahren in der Öffentlichkeit Dienst tun, ausgewiesene Experten in sicherheitspolitischen Fragen sind, können sie sehr gut auf die Schülerinnen und Schüler aller Bildungseinrichtungen eingehen und zum politischen Diskurs anregen. Als Referenten bei Fragen der Friedenssicherung, der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie zum Auftrag der Bundeswehr können sie aus persönlicher Sicht den Schülern unmittelbar aus ihrem Aufgabenfeld berichten.

 

Der Auftrag der Bundeswehr basiert insbesondere auf Artikel 87a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, ihr Wirken gründet in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Verfassung und unterliegt parlamentarischer Kontrolle. Vertreter der Bundeswehr bieten Informationen an, sie versuchen die komplexen sicherheitspolitischen Probleme in einer vernetzten und globalisierten Welt zu erklären und stehen für kritische Diskussionen mit Schülern und Lehrkräften, auch im Rahmen der Lehreraus- und fortbildung, zur Verfügung. Sie betreiben in den Schulen keine politische Werbung und indoktrinieren nicht. Im Rahmen der Kooperation mit dem Schulbereich orientieren sich Vertreter der Bundeswehr an den Vorgaben des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Bayerischen Verfassung, am BayEUG und der kultusministeriellen Bekanntmachung zur „Lehrerfortbildung in Bayern“ vom 09.08.02.

 

Die Kooperationsvereinbarung stellt eine Rahmenvereinbarung dar. Aus dem Vereinbarungstext geht hervor, dass „die Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung der Vereinbarung entscheiden“. Jugendoffiziere der Bundeswehr sind schon bisher auf Schulen zugegangen. Sie können auch künftig – soweit von der Schule gewünscht – als Gesprächspartner für den pluralen Dialog eingeladen werden.

 

Grundlage hierfür sind der in Art. 1 BayEUG grundgelegte Bildungs- und Erziehungsauftrag mit den obersten Bildungszielen (u.a. Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit; Erziehung im Geist der Demokratie und im Sinn der Völkerversöhnung) und die in Art. 2 BayEUG genannten Aufgaben der Schulen (u. a.: Befähigung zu selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln; Erziehung zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen und zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte; Förderung der Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen).

 

Gemäß Art. 2 Abs. 4 BayEUG ist die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen zu fördern. Auf Grundlage von Art. 30 BayEUG erfüllen die Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag durch Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen.

 

Vertreter der Bundeswehr, insb. Jugendoffiziere, unterstützen die Schulen mit ihren Angeboten – soweit dies von der jeweiligen Lehrkraft mit Zustimmung der Schulleitung gewünscht wird – beim Unterricht zu sicherheitspolitischen Fragestellungen in einer vernetzten und globalisierten Welt als Fachleute.

 

Bei Besuchen von Vertretern der Bundeswehr an Schulen handelt es sich um Schulveranstaltungen mit unmittelbarem Bezug zu den Aufgaben der Schule. Solche Veranstaltungen werden von den Schulen eigenverantwortlich initiiert und durchgeführt.

 

Die Möglichkeit, das Schulforum mit Fragen der Einladung von Vertretern der Bundeswehr zu befassen, besteht: Gemäß Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BayEUG werden Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen. Der Gesetzgeber verzichtet grundsätzlich und aus gesetzessystematischen Gründen auf die Niederlegung von Anwendungsfällen dieser Bestimmung.

 

Soweit ein Schüler aus Gewissensgründen an einer Veranstaltung der Bundeswehr im Rahmen von Unterricht oder Schulleben nicht teilnehmen möchte, steht es den Schulen frei, im Einzelfall eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Die Befreiungsmöglichkeit ist in den Schulordnungen vorgesehen (z.B. § 37 Abs. 3 GSO: „Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden.“).

 

Eine lebendige Bürgergesellschaft ist auf die Bereitschaft der Menschen angewiesen, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und sich an politischen Prozessen verantwortlich zu beteiligen. Der Dialog mit der Bundeswehr kann hierzu einen Beitrag leisten. Die Kooperationsvereinbarung stellt eine Konkretisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Bereich der Politischen Bildung dar.

Die Kooperationsvereinbarung enthält auch den Passus, dass die Vertreter der Bundeswehr nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben dürfen. Zumal dies auch eine Besserstellung gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern (z.B. der Polizei, der Bahn, der Post etc.) darstellen würde und schon von daher nicht in Betracht kommt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurden zusätzlich zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten:

 

Am 8.6.2010 wurde zwischen dem Bayerischen Kultusministerium und der Bundeswehr eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Überschrift der Pressemitteilung des Bayerischen KM lautete: „Bundeswehr kann in pluralen sicherheitspolitischen Dialog an Schulen eingebunden werden.“ Die Vertragspartner vereinbaren 6 Punkte zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Schulen. Im Schlusssatz dieser Vereinbarung heißt es: „Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung der Vereinbarung entscheiden.“

 

  1. Werden an Ihrer Schule Veranstaltungen der Jugendoffiziere zur Sicherheitspolitik durch-geführt?

  2. Wird dabei das Schulforum bzw. der Berufsschulbeirat beteiligt, wie vom Bayerischen
    Elternverband e.V. gefordert?

  3. Ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, wenn das Schulforum die Entscheidung trifft, Bundeswehrangehörige zum Thema „Sicherheitspolitik“ einzuladen, dieser Veranstaltung (aus Gewissensgründen) fernzubleiben? (Siehe Anlage: Formblatt des Bayerischen Elternverbands)

  4. Werden in Ihrer Schule ebenso Themen der Friedensbildung, Friedensforschung und der Friedensbewegung behandelt?

  5. Sind Themen der Sicherheitspolitik, wie in der Kooperationsvereinbarung benannt, Themen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung?

 

Antworten der Schulen

 

1) keine Veranstaltungen mit J-Offizieren, nur mit Studienseminar

2) Schulforum: nicht notwendig

3) Fernbleiben aus Gewissensgründen würde akzeptiert

4) Themen Friedenbildung usw. werden im Rahmen des Unterrichts behandelt

5) Lehrerbildung vereinzelt auf freiwilliger Basis

 

1) Autoren, Zeitzeugen, Vertreter von Amnesty international, auch Jugendoffiziere

2) kein Befassen des Schulforums, dies befindet sich im Einvernehmen mit Art. 69 Abs. 4. Satz 2
    BayEUG

3) befindet sich im Einklang mit Art. 69 (4) Abs. 2 BayEUG wie beschrieben

4) Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage und erste und einzige UNESCO-Projektschule

5) keine Seminarschule

 

1) bis 5) An der Schule werden die Unterrichtsinhalte Friedenserziehung und Sicherheitspolitik im Rahmen der Lehrpläne und im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen durch das Kultusministerium gestaltet.

Stadtrat und Schulverwaltungsamt sind m.E. für inhaltliche Fragen des Unterrichts nicht zuständig.

 

1) bis 5) Beide Themenkreise werden von den jeweiligen Lehrkräften entsprechend den kultusministeriellen Vorgaben und Möglichkeiten mit großer pädagogischer Verantwortung im Unterricht und in der Seminarausbildung bearbeitet, wobei die Rechte des Schulforums und der Schüler selbstverständlich beachtet werden.

 

 

1) Ja, regelmäßig; darüber, dass wir diese Veranstaltungen durchführen, kann sich jeder auf
    unserer Homepage in Wort und Bild informieren

2) Das Schulforum wurde bisher nicht beteiligt, die Fachschaft Sozialkunde organisiert die
    Veranstaltungen einvernehmlich mit der Schulleitung. Die Eltern werden immer im Vorfeld von
    der Veranstaltung informiert.

3) Da bisher das Schulforum nicht beteiligt wurde, ist es den Schülern auch nicht möglich, einem
    Unterricht mit lehrplan-konformen Inhalten fernzubleiben.

4) Selbstverständlich werden diese Themen in allen in Frage kommenden Jahrgangsstufen eben
    falls behandelt. Diese Themen sind auch immer Teil der Veranstaltung mit den Jugendoffizieren
    (s. Anlage).

5) Im Rahmen der Fachsitzungen und Fortbildungen werden Themen der Sicherheitspolitik selbst
    verständlich behandelt, und dies nicht erst, seit es die Kooperationsvereinbarung gibt.

 

1) nein, innerhalb des Berufsinformationstages können sich Schüler auf freiwilliger Basis über den
    Beruf, wie auch vieler anderer Berufe informieren.

2) trifft nicht zu

3) trifft nicht zu

4) Als SOR-SMC werden jährlich auch Themen der Friedensbildung in Projekten behandelt

5) nein

 

1) sporadisch

2) bisher nein. Da bisher das Schulforum nicht beteiligt wurde, ist es den Schülern auch nicht
    möglich, einem Unterricht mit lehrplan-konformen Inhalten fernzubleiben.

3) nein

4) ja, in G/Soz

5) nicht bekannt (berufl. Schule)

 

1) nein

2-3) nein

4) Das Thema Friedenssicherung ist laut Lehrplan Gegenstand des Unterrichts. Die Stichpunkte
    Friedensforschung und Friedensbewegung werden nicht explizit im Sozialkundelehrplan und im
    Religionslehrplan genannt. Es steht allerdings jeder Lehrkraft frei, diese Themen je nach Zeit
    und Schwerpunktsetzung im Unterricht zu behandeln (siehe Schlusssatz der Vereinbarung).

 

 

1-3) nein

4) Friedenserziehung: Im Rahmen des Faches Wirtschafts- und Sozialkunde werden sowohl
    außenpolitische Konflikte als auch innergesellschaftliche Konfliktfelder behandelt, dabei stehen
    jeweils aktuelle Themen im Mittelpunkt, die jedoch exemplarisch für die Grundzüge der Konflikt-
    forschung genutzt werden.

 

Fazit:

 

Von 12 befragten Schulen haben 9 Schulleitungen geantwortet.

 

Aus den oben zitierten Antworten der Schulen lässt sich klar herauslesen, dass zusätzlich zu Informationen der Jugendoffiziere der Bundeswehr auch eine Vielfalt von lehrplanmäßigen Projekten zum Thema Friedensbildung bzw. Konfliktforschung stattfinden. Die Rechte des Schulforums werden beachtet. Schüler haben die Möglichkeit sich aus Gewissensgründen von einer Veranstaltung der Bundeswehr aus Gewissensgründen befreien zu lassen.

 

Projekte und Veranstaltungen finden im Rahmen des Unterrichts statt.

Zwei Schulen heben hervor, dass gerade im Zusammenhang mit „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ Themen zur Friedenbildung, Friedensforschung und der Friedensbewegung behandelt werden.

 

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr ist keine zwingende Anweisung an die Schulen, Jugendoffiziere zum Thema Sicherheitspolitik einzuladen. Die Lehrkräfte nehmen dies Angebot, wie es auch zum Ausdruck kommt, mit großer pädagogischer Verantwortung wahr.

Auch auf den Erfahrungsbericht des Marie-Therese-Gymnasiums darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Befürchtungen, es könnte sich um reine Werbeveranstaltungen für die Bundeswehr handeln, können damit zerstreut werden.

 

Eine Notwendigkeit die Kooperationsvereinbarung über Eingaben an den Bayerischen Städtetag oder an das Kultusministerium aufheben zu wollen, ist seitens der Verwaltung nicht erkennbar. Die Schulen behandeln, wie aus der Abfrage ersichtlich wird, Themen der Friedensbildung, Friedenssicherung mit entsprechenden Organisationen und Verbänden gleichermaßen wie das Thema Sicherheitspolitik des Bundes und der Bundeswehr. An manchen Schulen finden auch keine Veranstaltungen mit Jugendoffizieren statt.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Kooperationsvertrag zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Wehrbereichskommando IV – Süddeutschland der Bundeswehr vom 08.06.2010
Erfahrungsbericht des Marie-Therese-Gymnasiums

Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 030/2012 vom 12.03.3012
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 059/2012 vom 03.05.2012