Betreff
Kath. Kindergarten St. Xystus, hier: Investitionskostenzuschuss
Vorlage
512/077/2012
Aktenzeichen
IV/512/KR005 T. 2139
Art
Beschlussvorlage

Die Bezuschussung der Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes und zur Herstellung
eines zweiten Rettungsweges im Kath. Kindergarten St. Xystus soll entsprechend Art. 27 BayKiBiG mit max. 12.111 € erfolgen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus Sicherheitsgründen sind im Kath. Kindergarten St. Xystus im Rahmen des Brandschutzes Umbaumaßnahmen sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges notwendig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 21.06.2012 stellt die Kath. Kirchenstiftung St. Xystus, Bachgraben 3, vertreten durch die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Heiligen Aposteln“, den Antrag auf Bezuschussung der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kindergarten St. Xystus, Kolpingweg 16.
Damit die Sicherheit im Kath. Kindergarten St. Xystus gewährleistet ist und diese den aktuellen Bestimmungen entspricht, ist es notwendig, im Rahmen des Brandschutzes Umbauten vorzunehmen sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges (Außentreppe) herbeizuführen. Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. Der städt. Baukostenzuschuss beträgt 66 2/3 % der notwendigen Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten  26.810 €. Davon sind 18.166,40 € förderfähig. Hieraus ergibt  sich ein städt. Baukostenzuschuss  von max. 12.111 €.  Diese Bezuschussungsgrenze kann nicht überschritten werden.
Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Kostenkalkulation vom 19.06.2012 verwirklicht  werden, so wird der städt. Baukostenzuschuss analog der staatlichen Bestimmungen nach der Richtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006) neu ermittelt. Kostensteigerungen sind durch die Kath. Kirchenstiftung
voll zu tragen.
Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000 € unterschritten wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskostenzuschuss

 

bei IPNr.: 365D.880

Kath. Kindergarten St. Xystus

12.111 €

Kostenstelle; 510090
Kostenträger: 36510051

 

 

 

Keine Einnahmen nach FAG

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: